Kieferorthopädie und Zahnspange

Letzte Aktualisierung: 22.07.2025
Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen
Viele Kinder und Jugendliche haben Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Eine Therapie beugt späteren Beschwerden vor. Für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung, wie eine Zahnspange, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten bis zum 18. Lebensjahr. Bei Erwachsenen nur in bestimmten Einzelfällen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche
- Für Erwachsene bei schwerwiegender Fehlstellung
- Eigenanteil-Rückerstattung einfach per BKK GS-App
- Individuelle Beratung
Einfach. Schnell. Zuverlässig.
Behandlungen und Zahnspange genehmigen lassen
Stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde eine Fehlstellung fest, wird ein Behandlungsplan erstellt und direkt durch die Praxis bei der BKK GS eingereicht. Wir kümmern uns um alles Weitere, sodass Sie kieferorthopädische Behandlungen wie Zahnspangen nicht selbst beantragen müssen.
Wir prüfen den Antrag und geben Rückmeldung – schnell, sicher und direkt an die Praxis sowie den Versicherten. Sobald die Genehmigung vorliegt, kann die Behandlung starten.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt 80 Prozent der Kosten (bei mehreren Kindern ab dem zweiten sogar 90 Prozent). Die restlichen 20 Prozent zahlen Sie zunächst selbst – bitte bewahren Sie alle Rechnungen gut auf.
Nach erfolgreichem Behandlungsabschluss erhalten Sie Ihren Eigenanteil zurück. Für die Rückerstattung über die Krankenkasse reichen Sie die Rechnungen, die Abschlussbescheinigung mit Ihrer Bankverbindung bei der BKK GS ein. Gerne schnell und bequem per BKK GS-App.
Bitte beachten Sie: Damit wir Ihren Eigenanteil für Zahnspangen oder andere kieferorthopädische Behandlungen erstatten können, ist es wichtig, dass die Therapie vollständig abgeschlossen und der Behandlungserfolg durch Ihre Mitarbeit gewährleistet ist. Dafür erhalten Sie in der Praxis eine entsprechende Abschlussbescheinigung.
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Fast jedes zweite Kind und jeder zweite Jugendliche leidet an Zahn- oder Kieferfehlstellungen und wird deshalb kieferorthopädisch behandelt. Fehlbildungen der Kiefer oder schiefe Zähne verursachen oftmals erhebliche Funktionsstörungen und können
- die Beiß- und Kaufähigkeit,
- die Artikulation der Sprache (Sprechfähigkeit) und
- die Nasenatmung oder den Mundschluss
beeinträchtigen. Eine Zahn- oder Kieferfehlstellung sollte durch eine kieferorthopädische Behandlung behoben werden. Eine erfolgreiche Behandlung kann weiteren Erkrankungen, wie beispielsweise vorzeitigem Zahnverlust, Kiefergelenksproblemen, (Kopf-)Schmerzen und Bewegungseinschränkungen vorbeugen.
Eine Zahnkorrektur sollte erst im späten Wechselgebiss, also sobald die meisten bleibenden Zähne durchgebrochen sind, begonnen werden.
- Das ist oft im Alter von 9 bis 13 Jahren der Fall. Ein früherer Behandlungsbeginn ist meist nicht sinnvoll.
- Nur bei Vorliegen von schweren Kieferanomalien, wie zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder Kreuzbissen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam, um später aufwändigere Behandlungen zu vermeiden.
Die Behandlungsdauer hängt sowohl vom Alter und dem Gesundheitszustand des Kindes als auch vom individuellen Kiefer- und Zahnbefund ab.
- Häufig ist mit einem Zeitraum von vier Jahren zu rechnen.
- Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen sind nach vier Jahren abgeschlossen, drei Jahre aktive Behandlung, ein Jahr Retentionsphase.
- Die Dauer der Behandlung lässt sich positiv beeinflussen: Je gewissenhafter die Mitarbeit, desto kürzer ist im Allgemeinen die Behandlungszeit.
Lose und feste Zahnspangen für Ihr Kind
Dem Kieferorthopäden steht für die Regulierung von Zahn- oder Bissfehlstellungen ein breites Sortiment zur Verfügung. Es gibt zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme:
Herausnehmbare Zahnspangen
Wenn das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist und wenn es sich um einfache Zahnfehlstellungen handelt, bieten herausnehmbare Apparaturen häufig eine gute Korrekturmöglichkeit.
Vorteile:
- Lose Zahnspangen (Platten) sind einfacher zu reinigen.
- Sie verursachen nur selten Schäden an den Zahnwurzeln und am Zahnhalteapparat.
- Verletzungen, zum Beispiel beim Sport, können eher ausgeschlossen werden.
Nachteile:
- Das Kind sollte eine herausnehmbare Zahnspange sehr sorgsam behandeln, denn lose Spangen gehen oft verloren oder werden beschädigt.
- Sie beeinträchtigen die Aussprache.
- Die kieferorthopädische Therapie dauert meist länger.
Festsitzende Zahnspangen
Bei ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kommen zusätzlich festsitzende Apparaturen zum Einsatz. Schließlich können herausnehmbare Zahnspangen die Stellung der Zahnwurzeln kaum verändern und Zähne auch nicht in Lücken hineinschieben.
Vorteile:
- Feste Zahnspangen sorgen für eine kürzere Therapie und erzielen ein besseres Ergebnis.
- Sie können nicht verloren gehen oder vergessen werden.
- Das Sprechen wird kaum gestört.
Nachteile:
- Die Reinigung der Zähne ist aufwändiger, da sich bei einer festsitzenden Klammer viele Nischen für Speisereste und Beläge vorfinden.
- Die Multibandapparatur kann außerdem leicht beim Essen von harten oder zähen Nahrungsmitteln beschädigt werden.
In den meisten Fällen setzt der Kieferorthopäde beide Verfahren ein und verwendet erst die herausnehmbare und dann eine festsitzende Spange.
Kieferorthopädische Indikationsstufen
Kieferorthopäden müssen den Behandlungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten vor Behandlungsbeginn in fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einordnen. In diesen Indikationsstufen wird der Schweregrad einer Gebiss- und Kieferfehlstellung festgelegt – von »leichter« bis »extrem stark ausgeprägter« Zahn- oder Kieferfehlstellungen.
Kieferorthopädie Kosten Kinder
- Schweregrad: Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die Behandlung für Kinder ab der KIG-Stufe 3, also bei » ausgeprägten« Fehlstellungen.
- Alter: Die Behandlungskosten werden immer dann von uns übernommen, wenn das Kind bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Abrechnung: Die kieferorthopädische Praxis rechnet die Behandlungskosten abzüglich des Versichertenanteils quartalsweise über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit uns ab.
Tipps für Eltern
Unterstützen Sie den Behandlungserfolg Ihres Kindes
Mit Geduld, Ausdauer und der verständnisvollen Mitarbeit des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten lässt sich ein optimaler Behandlungserfolg erzielen. Je zuverlässiger das Mitwirken, desto schneller und erfolgreicher verläuft die Behandlung. Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung:
- Befolgen Sie alle Anweisungen der Kieferorthopädin beziehungsweise des Kieferorthopäden und unterstützen Sie die vorgeschlagenen Maßnahmen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind die kieferorthopädischen Behandlungsgeräte entsprechend den Anweisungen trägt.
- Gehen Sie mit Ihrem Kind sofort in die Kieferorthopädie-Praxis, wenn die Zahnspange verloren geht oder Beschwerden beim Tragen auftreten.
- Um eine Unterbrechung der Therapie zu vermeiden, achten Sie bitte auf die Einhaltung der vereinbarten Behandlungstermine.
- Eine sorgfältige und gründliche Pflege der Zahnspange und der Zähne ist dringend erforderlich. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind an den regelmäßigen Prophylaxe-Sitzungen in der Praxis teilnimmt und die Zahnpflegetipps des Zahnarztes auch zu Hause einhält.
Auch wenn die Behandlung zeitweise unbequem und langwierig ist, ermuntern Sie Ihr Kind immer wieder durchzuhalten und die Behandlung abzuschließen. Ein funktionstüchtiges Gebiss mit vorteilhaftem Aussehen und wirksame Gesundheitsvorsorge sind der Lohn aller Bemühungen.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an. Kostenlos unter 0800 0 255 255.

Zahnvorsorge für Kinder
Mit der Fürsorge für unsere Zähne können wir nicht früh genug beginnen. Lassen Sie die Zähne Ihrer Kinder deshalb regelmäßig überprüfen. Kinder zwischen zwei und fünf Jahren sollten einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt – ältere zweimal jährlich.

Kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene
Bei Erwachsenen mit Zahn- oder Kieferfehlstellungen werden in Ausnahmefällen die Kosten für Zahnspangen oder andere Behandlungen der Kieferorthopädie (KFO) übernommen. Bei über 18-jährigen Versicherten ist die Kostenübernahme nur dann möglich, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich macht.
Unser Dentalteam berät Sie hierzu gerne ausführlich unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 0 255 255.
Medizinisch sinnvoll oder Luxus?
Kieferorthopädische Zusatzleistungen
Ist bei Kindern eine kieferorthopädische Korrektur erforderlich, stehen Eltern häufig vor der Frage, ob die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen ausreicht. Neben der medizinisch notwendigen Versorgung bieten viele Praxen für Kieferorthopädie zusätzliche Leistungen für mehr Komfort oder Ästhetik.
Diese Mehrleistungen können zum Beispiel für die Verwendung von zahnfarbenen Kunststoff- oder Keramikbrackets, transparente oder superelastische Bögen, festsitzende Retainer oder zusätzliche Mundhygienemaßnahmen entstehen. Grundsätzlich gilt:
- Solche Mehrkosten dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen und sind von gesetzlich Versicherten privat zu zahlen.
- Alle im Rahmen einer Kassenbehandlung abrechnungsfähigen Leistungen bieten dem Versicherten eine Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse.
- Das bedeutet, dass Mehrleistungen normalerweise nicht nötig sind, um die Behandlung zum erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Manche modernen Behandlungsmethoden, die über die Grundversorgung hinausgehen, können medizinisch durchaus sinnvoll sein und die Behandlung beschleunigen.
Die häufigsten kieferorthopädischen Zusatzleistungen
Die Stiftung Warentest hat Eltern gebeten, über ihre Erfahrungen mit Kieferorthopäden, Therapievorschlägen und außervertraglichen privat zu zahlenden Leistungen zu berichten.
- Fast alle Eltern haben für ihre Kinder Zusatzleistungen in Anspruch genommen.
- Die meisten Berichte machen eine große Unsicherheit deutlich.
- Viele Eltern haben das Gefühl, als Laien nur schwer einschätzen zu können, was wirklich notwendig ist und wodurch die Behandlung unnötig verteuert wird.
Als Orientierungshilfe stellte die Stiftung Warentest die häufigsten Zusatzleistungen vor und informierte darüber, ob sie medizinisch sinnvoll, lediglich angenehmer zu tragen sind, oder einfach nur besser aussehen.
Prophylaxe
Festsitzende Spangen und Brackets erschweren die Zahnreinigung und erhöhen das Kariesrisiko. Die in der Mundhöhle vorhandenen Bakterien vermehren sich rasch, wenn sie oft mit Zucker und anderen Kohlehydraten gefüttert werden. Sie bilden einen Zahnbelag (Plaque), auf dem sich weitere Bakterien ansiedeln. Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnseide und Interdentalbürsten können das verhindern.
- Zweimal jährlich sollte ein Vorsorgetermin beim Zahnarzt fest im Terminkalender stehen.
- Für 6- bis 18-Jährige bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen regelmäßige Prophylaxe-Leistungen.
- Diese umfassen die Erhebung des Mundhygienestatus, gegebenenfalls Anfärben und Reinigung der Zähne, Fluoridierung der Zähne und die Kauflächenversiegelung der großen Backenzähne.
Versiegelung
Die unmittelbare Umgebung von Brackets ist besonders anfällig für Karies. Die Gründe: zum einen wird die Zahnoberfläche aufgeraut, um die Brackets zu befestigen – zum anderen sind sie mit der Zahnbürste nur sehr schlecht zu erreichen. Eine Bracket-Umfeldversiegelung kann deshalb sinnvoll sein. Die Kosten sind allerdings selbst zu bezahlen.
Funktionsanalyse
Viele Praxen für Kieferorthopädie empfehlen vor Beginn der Behandlung eine manuelle Funktionsanalyse. Dabei werden die Kiefergelenke in alle Richtungen bewegt, um feststellen zu können, ob es Auffälligkeiten gibt. Bei Kiefergelenkbeschwerden kann die Funktionsanalyse sinnvoll sein.
Bei Patienten ohne Beschwerden ist die Funktionsanalyse vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nicht nötig. Sie dient vielmehr dazu, den Arzt rechtlich abzusichern, um auszuschließen, dass Patienten Regressansprüche stellen, wenn während der Behandlung Kiefergelenkprobleme auftreten.
Brackets und Drähte
Brackets sind die »Griffe« der Zahnspange. Sie werden auf den Zähnen befestigt. Mit den Drähten werden einzelne Zähne in die gewünschte Richtung gezogen. Es gibt unterschiedliche Bracket-Systeme:
Vorteile:
- Übertragen die Kräfte sicher auf die Zähne.
- Sehr stabil.
- Lassen sich gut entfernen.
- Kassenleistung bei Kindern und Jugendlichen mit einer »ausgeprägten« Fehlstellung, also mindestens Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Nachteile:
- Draht muss für jeden Zahn individuell gebogen werden.
- Wenig elastisch und üben starken Druck aus.
- Dadurch können Zahnwurzeln und der Zahnhalteapparat leichter beschädigt werden.
- Fallen sehr auf.
Vorteile:
- Da sie für jeden Zahn individuell geformt werden, kann der Druck besser gesteuert werden.
- Die hochelastischen Drähte verringern das Risiko von Zahnwurzelschäden.
- Übertragen die Kräfte sicher auf die Zähne.
- Sehr stabil.
- Lassen sich gut entfernen.
Nachteile:
- Sie fallen sehr auf.
- Keine Kassenleistung.
Vorteile:
- Der Draht wird mit einem Riegelmechanismus gesichert.
- Um die Zähne bewegen zu können sind geringere Kräfte nötig. Deshalb können dünnere und elastischere Bögen verwendet werden.
- Angeblich kann so vermieden werden, Zähne zu ziehen.
Nachteile:
- Sie sind im Vergleich zu anderen Brackets teuer.
- Sie sind keine Kassenleistung.
Vorteil:
- Sie fallen kaum auf, da sie die gleiche Farbe wie der Zahn haben. Der Draht ist allerdings meistens stahlfarben.
Nachteile:
- Nicht hart genug, um Kräfte zuverlässig auf den Zahn zu übertragen.
- Neigen zu Verfärbungen.
- Für schwierige Zahnbewegungen nicht zu empfehlen.
- Keine Kassenleistung.
Vorteil:
- Sie sind durchsichtig und fallen deshalb kaum auf. Der Draht hat allerdings meistens die Farbe von Stahl.
Nachteile:
- Sehr hart und können zu Schäden an den Zähnen führen.
- Brüchig und müssen deshalb häufiger ersetzt werden.
- Im Vergleich zu anderen Brackets teuer.
- Keine Kassenleistung
Legen Sie vor allem auf eine schnelle Behandlung Wert, sind Sie mit Edelstahl-Brackets mit hochelastischen Drähten (Straight-Wire) am besten bedient. Alle zahnfarbenen Brackets dienen zwar der Optik, sind jedoch medizinisch nicht zu empfehlen.
Spange und Gummizüge
Liegen der Kiefer oder einzelne Zähne zu weit vorne oder hinten, kommen Spangen und Gummis zum Einsatz. Was hilft, hängt vom Alter der Patientinnen und Patienten, von der Position des Kiefers und der Stellung der Zähne ab. Der Behandlungserfolg bei herausnehmbaren (losen) Zahnspangen setzt immer eine aktive Mitarbeit des Patienten voraus.
Vorteile:
- Fördern in der Wachstumsphase das Unterkiefer- Wachstum.
- Fallen kaum auf.
- Kassenleistung bei Kindern und Jugendlichen mit einer »ausgeprägten« Fehlstellung, also mindestens Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Nachteile:
- Stören beim Sprechen.
- Korrektur dauert länger als bei festen Zahnspangen.
Vorteile:
- Bremst das Oberkiefer-Wachstum.
- Schiebt die Zähne nach vorne und hinten.
- Kassenleistung bei Kindern und Jugendlichen mit einer »ausgeprägten« Fehlstellung, also mindestens Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Nachteile:
- Fällt auf.
- Stört beim Sprechen.
Vorteile:
- Korrigieren wirksam einzelne schräg-stehende Zähne.
- Einfach zwischen oberen und unteren Zähnen an Brackets einzuhängen.
- Lassen sich herausnehmen.
- Kassenleistung bei Kindern und Jugendlichen mit einer »ausgeprägten« Fehlstellung, also mindestens Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Nachteile:
- Stören beim Sprechen.
Vorteile:
- Alternative zu Außenspangen, losen Spangen und Gummizügen.
- Behandlungserfolg stellt sich schneller ein als bei losen Zahnspangen.
Nachteile:
- Teuer.
- Stören beim Essen und Sprechen.
- Keine Kassenleistung.
Vorteile:
- Wirksam, um Platz zu schaffen oder um Lücken zu schließen.
- Alternative zu Außenspangen, losen Spangen oder zum Zähneziehen.
- Fallen kaum auf.
Nachteile:
- Teuer.
- Stören beim Essen und Sprechen.
- Keine Kassenleistung.
Die Retentionsgeräte
Retentionsgeräte sichern den kieferorthopädischen Behandlungserfolg. Sie sorgen dafür, dass sich die Zähne nicht wieder in die ursprüngliche Stellung zurückschieben. Als Kassenleistung sind grundsätzlich herausnehmbare Retentionsgeräte vorgesehen. Festsitzende Retentionsgeräte sind komfortabler, da Ihr Kind nicht jeden Tag an die notwendige Tragezeit denken muss. Sie sind allerdings privat zu zahlen.
Kieferorthopädische Zusatzleistungen
Eine Entscheidungshilfe für Eltern
Es gibt wirksame Techniken und Maßnahmen, die die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren. Viele Leistungen, die darüber hinaus gehen, zielen insbesondere auf Ästhetik ab und sind medizinisch nicht notwendig. Ein gutes Ergebnis lässt sich auch ohne Zusatzleistungen erreichen.
- Die Behandlungspläne, die die Stiftung Warentest erhalten hat, weisen bei den privat zu zahlenden Zusatzleistungen eine erhebliche Preisspanne auf.
- Insofern kann es sinnvoll sein, sich vor einer kieferorthopädischen Behandlung eine Zweitmeinung einzuholen.
- Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden können über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Behandlungs- und Materialalternativen aufklären.
Verzichten Kinder oder ihre Eltern auf privat zu zahlende Zusatzleistungen, muss die Kieferorthopädie auch im Rahmen der Kassenleistung ein gutes Ergebnis erzielen. Dabei können längere Behandlungszeiten, häufigere Wechsel der Drähte oder eine Außenspange vorkommen.
FAQ – häufig gestellte Fragen zu Kieferorthopädie und Zahnspange Kosten
Schiefe Zähne oder eine Fehlstellung des Kiefers stören viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht nur optisch, sondern können gesundheitliche Einschränkungen mit sich bringen. Eine Zahnregulierung im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung fördert ein harmonisches Gebiss und gesundheitliche Vorteile:
- Besser beißen, kauen und verdauen: Richtig stehende Zähne entlasten Magen und Darm.
- Leichtere Zahnpflege: Gerade ausgerichtete Zähne lassen sich besser reinigen – das schützt vor Entzündungen und Zahnausfall.
- Gesundes Kieferwachstum: Ungünstige Angewohnheiten wie Daumenlutschen lassen sich frühzeitig stoppen.
- Schutz für Gelenke und Muskulatur: Eine korrekte Zahnstellung beugt Verspannungen, Knirschen und Schmerzen vor.
- Besser sprechen und atmen: Eine gesunde Zahn- und Kieferstellung kann Sprache und Atmung erleichtern.
Sobald die ersten bleibenden Zähne durchbrechen, sollten kieferorthopädische Fachärztinnen und Fachärzte prüfen, ob später eine Behandlung nötig ist. Meist beginnt diese erst zu einem späteren, optimalen Zeitpunkt.
Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter möglich. Optimal ist sie meist zwischen neun und zwölf Jahren – wenn die bleibenden Zähne kommen. In bestimmten Fällen kann auch schon zwischen dem 5. und 8. Lebensjahr eine Frühbehandlung sowie eine Korrektur im Erwachsenenalter nötig sein.
Als gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER grundsätzlich alle zahnmedizinisch erforderlichen Behandlungen. Die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen der Kieferorthopädie übernehmen wir für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr im Rahmen der Regelversorgung. Der Beginn der Behandlung ist für die Kostenübernahme ausschlaggebend.
- Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einer Zahnärztin beziehungsweise einem Zahnarzt mit Zulassung für die vertragszahnärztliche Versorgung durchgeführt wird.
- Die Kosten für Zahnspangen oder andere Behandlungen der Kieferorthopädie (KFO) für Erwachsene mit Zahn- oder Kieferfehlstellungen können wir in Ausnahmefällen übernehmen.
Unser Dentalteam informiert Sie hierzu gerne ausführlich am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 0 255 255.
Gut zu wissen: Ob eine Zahnspange medizinisch notwendig ist, entscheiden für gewöhnlich Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung.
Benötigt Ihr Kind eine Zahnspange beziehungsweise eine kieferorthopädische Behandlung, sind die Kosten vom jeweiligen Behandlungsgerät (Zahnspangenart) und der individuellen Therapie abhängig. Zur Orientierung die groben Kosten für eine Zahnspange für Kinder und Jugendliche:
- Kosten für lose Zahnspangen liegen meist zwischen 1.500 und 2.000 Euro.
- Feste Zahnspangen kosten etwa 2.200 bis 2.800 Euro.
- Wird beides kombiniert, entstehen Kosten zwischen 2.700 und 3.700 Euro.
Eine Zahnspange für Erwachsene kann etwas höhere Kosten verursachen, weil sich die Zähne langsamer bewegen und die Behandlung oft aufwendiger ist.
Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt als gesetzliche Krankenkasse die Kosten für herausnehmbare und feste Zahnspangen sowie für kombinierte Modelle bis zum 18. Lebensjahr. Abgedeckt ist die medizinisch notwendige Basisversorgung. Ein Beispiel:
- Lose Zahnspangen kosten rund 1.500 bis 2.000 Euro.
- Die Kosten der Zahnspange für Ihr Kind übernehmen wir zu 80 beziehungsweise 90 Prozent, wenn die kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig ist und die Fehlstellung in KIG-Stufe 3, 4 oder 5 liegt.
- Die BKK GS übernimmt im Beispiel zwischen 1.200 Euro und 1.800 Euro.
- Die restlichen Kosten erstatten wir Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Zahnspangenbehandlung.
- Die Kostenübernahme gilt nicht für Fehlstellungen in KIG-Gruppe 1 und 2.
Lose Zahnspangen für Erwachsene kosten in etwa gleich viel. Aufgrund der individuellen Therapiedauer können die Behandlungskosten höher liegen als bei Kindern.
Besondere Wünsche – zum Beispiel unauffälligere Materialien bei Zahnspangen – zahlen Sie privat oder decken Sie über eine private Versicherung ab. Auch kostenintensive Lösungen wie innenliegende Systeme (Lingualtherapie) erhöhen den Zahnspangen-Preis und gehören nicht zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Aligner sind unauffällige, herausnehmbare Zahnschienen und deshalb besonders beliebt:
- Sie werden individuell angepasst – das macht die Behandlung aufwendig und teuer.
- Nahezu unsichtbare Zahnspangen kosten je nach Aufwand bis zu 5.000 Euro.
- Im Vergleich zu klassischen Zahnspangen sind Aligner die diskretere, aber auch deutlich kostspieligere Lösung und keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Lingualtherapie ist eine besonders unauffällige Variante der Zahnspange:
- Sie wird auf der Innenseite der Zähne befestigt.
- Das ist aufwendiger, da jedes Bracket individuell angepasst wird.
- Auch die Behandlung selbst ist technisch anspruchsvoller.
- Daher liegen die Kosten meist zwischen 7.000 und 10.000 Euro und damit deutlich über denen einer sichtbaren festen Zahnspange.
- Die Behandlung ist nicht Teil des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Auch private Versicherungen übernehmen sie nur teilweise – abhängig vom Tarif.
In bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei schwerwiegender Kieferfehlstellung und einer zusätzlich nötigen kieferchirurgischen Behandlung – kann eine Kostenübernahme auch für Erwachsene möglich sein. Bei derartigen Ausnahmen kann die Behandlung medizinisch begründet und damit erstattungsfähig sein. Für alle anderen Fälle können Sie eine private Zusatzversicherung ergänzen.
Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 255 255.
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