Datenschutz in der Kundenkommunikation
Täglich führen wir telefonisch oder vor Ort Gespräche, in denen es um sensible Gesundheitsdaten geht. Doch können wir immer sicher sein, dass unser Gesprächspartner tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt?
Seit dem 06.02.2020 regelt eine neue Richtlinie die Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten vor unbefugter Kenntnisnahme. Damit sind wir zur eindeutigen Authentifizierung unserer Kunden verpflichtet. Das bedeutet konkret für Sie:
Halten Sie bitte bei jedem Telefonat mit uns Ihre Gesundheitskarte bereit. Wenn Sie mit einer persönlichen Frage in unsere Geschäftsstelle kommen, legen Sie bitte Ihren Ausweis oder ein vergleichbares Dokument vor. Denn erst nach erfolgreicher Authentifizierung dürfen wir personenbezogene Auskünfte geben, selbst bei scheinbar „banalen“ Fragen, z. B. ob ein Antrag eingegangen ist. Auch Angaben zu Familienmitgliedern sind nur möglich, wenn eine Vollmacht oder Betreuung vorliegt. Ist keine Authentifizierung möglich, können wir nur ganz allgemein beraten – zum Schutz Ihrer Daten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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