Unbedenklichkeitsbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 18.11.2024
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ab sofort ausschließlich über Ihr Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal anfordern.
Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einmalige Anforderung: Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen einmaligen Zeitraum anfordern.
- Turnusmäßige Anforderung: Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich oder vierteljährlich) anzufordern.
Wählen Sie einfach die für Sie passende Option im Lohnprogramm/SV-Meldeportal aus.
Bei Fragen oder Problemen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Artikel teilen auf