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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Letzte Aktualisierung: 18.11.2024

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ab sofort ausschließlich über Ihr Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal anfordern.

Dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Einmalige Anforderung: Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen einmaligen Zeitraum anfordern.
  • Turnusmäßige Anforderung: Sie haben die Möglichkeit, die Bescheinigung in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich oder vierteljährlich) anzufordern.

Wählen Sie einfach die für Sie passende Option im Lohnprogramm/SV-Meldeportal aus.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.