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Digitale Gesundheitsanwendungen

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022

App auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen

Mit einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGa), der sogenannten App auf Rezept, kann eine Behandlung sinnvoll ergänzt werden. Seit Kurzem kann Ihr Arzt eine solche App verschreiben, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt.Voraussetzung ist, dass die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen worden ist und im DiGa Verzeichnis steht.

Für einige Krankheitssymptome sind Apps zur Unterstützung der konventionellen Therapie bereits zugelassen. Wenn Ihr Arzt Ihnen eine solche App verschreibt, schicken Sie uns einfach das Rezept. Dann erhalten Sie von uns umgehend den notwendigen Freischaltcode, um Ihre digitale Gesundheitsanwendung zu starten.

Häufige Fragen

Der behandelnde Arzt stellt ein Rezept (Muster 16) aus, wenn die entsprechende Diagnose vorliegt, keine Kontraindikation besteht, die Anwendung sinnvoll und erforderlich ist.

Alternativ kann die Krankenkasse einen Rezeptcode rausgeben, wenn entsprechende, ärztliche Unterlagen zur Diagnose und zum Ausschluss möglicher Kontraindikationen vorliegen.

Je nach App oder Gesundheitsanwendung ist eine Einbeziehung des Arztes gewünscht. Deshalb ist ein Arztgespräch im Vorfeld der Beantragung immer zu empfehlen.

Sie reichen das Rezept bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein und bekommen von uns einen Rezeptcode zugesandt. Mit diesem Code können Sie dann die Anwendung freischalten.

Es können nur Apps oder Gesundheitsanwendungen übernommen werden, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind und vom Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als DiGA geprüft und ins DiGA Verzeichnis aufgenommen worden sind.

Für unsere Versicherten entstehen keine Kosten. Wir übernehmen die Kosten für alle Digitalen Gesundheitsanwendungen, die im DiGA- Verzeichnis des BfArM gelistet sind.

Unter https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis finden Sie alle notwendigen Informationen zu jeder zugelassenen App. Unter dem Punkt „Weitere Informationen zur digitalen Gesundheitsanwendung“ stehen Informationen zur Zielsetzung, Wirkungsweise, Inhalt und Nutzung der App oder Gesundheitsanwendung. Sie finden auch Hinweise, inwieweit der Arzt einbezogen werden sollte und die Anwendung Teil eines Behandlungsplans ist.