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0800 0255 255 24/7 Hotline, kostenlos

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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
E-Mail: info@bkkgs.de

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Kostenerstattung

Arbeitsplatz an dem eine Person einen Taschenrechner bedient

Letzte Aktualisierung: 25.04.2022

Nutzen Sie unser Kostenerstattungsverfahren

Als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie eine Vielzahl an Leistungen und Services nutzen.
Die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, können auf zwei Arten abgerechnet werden.

Sie erhalten entweder alle Leistungen kostenlos über Ihre elektronische Gesundheitskarte, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, oder Sie wählen das Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Ärzten, Zahnärzten und Therapeuten mit Kassenzulassung wie ein Privatpatient behandelt werden. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie im ersten Schritt selbst bezahlen. Im zweiten Schritt reichen Sie diese zur Erstattung der gesetzlichen Leistungen bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ein.

Sie können das Kostenerstattungsverfahren für eine oder mehrere Leistungen wählen:

  • Ambulante ärztliche Leistungen
  • Ambulante zahnärztliche Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Veranlasste Leistungen, wie Arznei- und Heilmittel

Bitte beachten Sie dabei: Da private Rechnungen die gesetzlich vereinbarten Beträge oft um ein Vielfaches überschreiten, müssen Sie möglicherweise einen großen Teil der Leistungen selbst bezahlen. Besprechen Sie das Thema am besten zuvor mit unseren Mitarbeitern. Für Sie als Versicherter der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER soll das Risiko so niedrig wie möglich gehalten werden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie dazu gerne am 24-h-Servicetelefon unter 0800 0 255 255.

Befreiung von Zuzahlungen

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt einen Großteil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, Heilmittel oder einen Krankenhausaufenthalt für Sie und Ihre Familienangehörigen.

  • Arzneimittel ohne Zuzahlung: Es gibt einige Arzneimittel, die von der Zuzahlung befreit werden können oder befreit sind. Ausführliche Informationen dazu stellt der GKV-Spitzenverband zur Verfügung. Dort können Sie nachlesen, welche Medikamente zuzahlungsfrei sind.
  • Kinder und Jugendliche müssen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr keine gesetzliche Zuzahlung leisten – außer bei Fahrkosten.
  • Familien und Einzelpersonen, die finanziell besonders belastet sind, leisten nur Zuzahlungen von maximal zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.
  • Wenn Sie chronisch krank sind, müssen Sie nur bis zu einem Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen zuzahlen.