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Mutterschaftsleistungen

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024

Mutterschaftsleistungen – ohne Sorgen eingewöhnen

Der Mutterschutz ist eine spannende Zeit. Einige Wochen vor und nach der Geburt stehen Sie unter besonderem Schutz, um sich ganz auf sich und Ihr Baby zu konzentrieren. Mit dem Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist auch das Finanzielle geregelt. Hier können Sie mit unserem Mutterschutzrechner Ihren Mutterschutz berechnen und Details erfahren.

Ihre Vorteile im Mutterschutz bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

  • Finanzielle Absicherung dank Mutterschaftsgeld
  • Praktischer Mutterschutzrechner
  • 100 Euro Baby Bonus möglich
  • Kostenlose Hebammenbetreuung
  • Digitale Hebammenberatung Kinderheldin
  • Gynäkologische Kontrolluntersuchungen
  • Kostenfreie Rückbildungsgymnastik
  • Gratis Babyschlafsack

Wechseln Sie jetzt zur BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und profitieren Sie von der familienfreundlichen Krankenversicherung im Mutterschutz!

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Der Mutterschutz – Sicherheit für Mutter und Kind

Die letzten Wochen vor der Geburt sind für viele schwangere Frauen beschwerlich. Aber auch die Entbindung verlangt werdenden Müttern viel ab. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Mutterschutz eingerichtet. Diese Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und gilt nach der Entbindung für mindestens acht Wochen. Nach einer Frühgeburt oder bei Mehrlingsgeburten sind es sogar zwölf Wochen.

In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten. Im entsprechenden Zeitraum vor der Entbindung darf Ihr Arbeitgeber Sie jedoch weiterhin beschäftigen, wenn Sie sich das ausdrücklich wünschen. Nach der Geburt herrscht hingegen ein strenges Beschäftigungsverbot zu Ihrem eigenen Schutz und dem Ihres kleinen Schützlings. In dieser Phase sind Sie von der Arbeit befreit. Zudem stehen Sie unter Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Entgeltersatzleistung, die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert ist. Darunter das Mutterschaftsgeld, das Sie direkt von Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten. Sie können es für den Mutterschutz beantragen und sich so Ihr gewohntes Einkommen sichern.

Gut zu wissen:

  • Ihr Recht: Der gesetzliche Mutterschutz steht jeder werdenden Mutter in einem Arbeitsverhältnis zu. Ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Hausangestellte oder Heimarbeiterin. Auch Branche, Familienstand und Staatsangehörigkeit spielen für den Anspruch keine Rolle.
  • Für Arbeitnehmerinnen: Das Mutterschutzgesetz greift in Deutschland automatisch, sobald Frauen innerhalb von Deutschland berufstätig sind – sowohl in der Schwangerschaft als auch bei Entbindung und in der Stillzeit.
  • Zur Absicherung: Es schützt Sie vor Überforderungen und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, vor unberechtigter Kündigung und vor finanziellen Engpässen.
  • Ausnahmen: Lediglich bei Selbstständigen, Hausfrauen, Adoptivmüttern, Geschäftsführerinnen juristischer Personen und Organmitgliedern greift das Mutterschutzgesetz nicht.

Dank der gesetzlichen Schutzfrist können Sie vor der Geburt die nötige Kraft für das Bevorstehende sammeln und in Ruhe die letzten Vorbereitungen abschließen. Nach der Entbindung steht im Mittelpunkt, dass es Ihnen und Ihrem Baby gut geht und Sie als Familie zusammenwachsen.

FAQ – häufige Fragen zum Mutterschutz

Ob und wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren, können Sie frei entscheiden. Damit Ihr Arbeitgeber die Mutterschutzvorschriften einhalten und Sie und Ihr Baby schützen kann, sollten Sie ihn jedoch über Ihre Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin informieren, sobald Sie davon wissen. Betriebe können erst ab dem Tag für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich gemacht werden, an dem sie davon erfahren.

Möchten Sie keine offizielle Mitteilung zur Schwangerschaft abgeben, müssen Sie das auch nicht. Ihr Arbeitgeber ist trotzdem verpflichtet, alle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sobald Sie ihn darüber informiert haben. Das können Sie schriftlich, telefonisch oder mündlich erledigen. Der Vorteil der Papierform: Sie haben einen konkreten Nachweis für Ihre Meldung.

Schweigepflicht: Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber die Information vertraulich behandeln. Er darf sie nur an Dritte weitergeben, wenn das in Ihrem Interesse ist oder wenn Sie die Information bereits selbst im Unternehmen bekanntgegeben haben.

Wird Ihr Baby vor dem errechneten Termin geboren, wird der Mutterschutz nach der Entbindung entsprechend verlängert. Schließlich hat sich die gesetzlich vorgeschriebene Dauer des Mutterschutzes vor der Geburt verkürzt. Ihnen geht kein Tag Mutterschutz verloren – er beträgt immer 14 beziehungsweise 18 Wochen.

Lässt sich Ihr Baby mehr Zeit als vom Arzt berechnet, bleibt die Schutzfrist nach der Geburt erhalten. Eine Verkürzung gibt es nicht, sodass Sie bei einer späteren Entbindung von einem längeren Mutterschutz profitieren. Es bleibt bei den acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld: Informatives zur Entgeltersatzleistung

Damit Sie sich im Mutterschutz keine Gedanken um Ihre finanzielle Versorgung machen müssen, hat der Gesetzgeber das Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich fälschlicherweise oft Mutterschutzgeld genannt) eingeführt. Diese Entgeltersatzleistung steht berufstätigen Frauen mit gesetzlicher Krankenversicherung zu und wird für die gesamte Mutterschutzfrist vor und nach der Entbindung sowie für den Geburtstag des Neugeborenen gezahlt.

Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Was wir als gesetzliche Krankenkasse an Mutterschaftsgeld zahlen, hängt von Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ab. Rechnet Ihr Arbeitgeber wöchentlich ab, sind die letzten 13 Wochen ausschlaggebend. Der Höchstbetrag, der Ihnen als Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird, beträgt 13 Euro pro Tag. Die Differenz zum Arbeitsentgelt übernimmt Ihr Arbeitgeber. Dieser Zuschuss ist eine steuer- und beitragsfreie Entgeltersatzleistung.

Die finanzielle Unterstützung auf einen Blick:

  • Höhe: Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss entspricht das Mutterschaftsgeld Ihrem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Für Ihr gewohntes Einkommen ist im Mutterschutz somit gesorgt.
  • Pünktlich: Da der Arbeitgeberzuschuss als Lohnersatz gilt, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Betrag zum gleichen Zeitpunkt auszahlen wie vorher das Arbeitsentgelt.
  • Lückenlos: Werden Sie während des Mutterschutzes krank, wird das Mutterschaftsgeld weiterhin gezahlt.
  • Beitragsfrei: Während Sie Mutterschaftsgeld von Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten, müssen Sie keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. Auch dann nicht, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert und im Mutterschutz anspruchsberechtigt sind. Es besteht Beitragsfreiheit, doch Ihr Versicherungsschutz bleibt selbstverständlich bestehen.

Mutterschaftsgeld beantragen bei Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Ab sieben Wochen vor dem Entbindungstermin erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung, mit der Sie direkt das Mutterschaftsgeld bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beantragen. Diese Bescheinigung darf erst eine Woche vor Beginn des offiziellen Mutterschutzes ausgestellt werden.

  1. Antrag erhalten: Ihr Frauenarzt stellt Ihnen eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin aus – offiziell auch als „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag“ (MET-Bescheinigung) bekannt. Auf dieser Bescheinigung finden Sie auch den Mutterschaftsgeld-Antrag.
  2. Ausfüllen: Ergänzen Sie die „Ausfertigung für die Krankenkasse“ mit Ihren Angaben wie Kontoverbindung und aktueller Arbeitgeber.
  3. Versenden: Schicken Sie uns die Bescheinigung mit dem ausgefüllten Antrag zu.
  4. Erste Teilzahlung: Danach erhalten Sie die erste von zwei Teilzahlungen des Mutterschaftsgeldes vom Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.
  5. Zweite Teilzahlung: Für die zweite Zahlung brauchen wir von Ihnen die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Ausfertigung für die Krankenkasse: Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt), die Sie beim Standesamt bekommen. Außerdem senden Sie uns die ausgefüllte Bescheinigung über die "Inanspruchnahme der Erziehungszeit". Dieses Formular erhalten Sie von uns zusammen mit der ersten Zahlung des Mutterschaftsgeldes.

Bitte stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, sobald Sie Ihre ärztliche Bescheinigung erhalten, damit wir Ihren Antrag umgehend bearbeiten und das Geld pünktlich auszahlen können. Schicken Sie uns den Mutterschaftsgeld-Antrag einfach über die BKK GS-App oder per Post an:

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld

Die „Ausfertigung für die Versicherte“ der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner.

Sie möchten Mutterschaftsgeld beantragen und haben Fragen zum Antrag oder weiteren Mutterschaftsleistungen?
Unsere Mitarbeiter am 24-Stunden-Servicetelefon helfen Ihnen unter 0800 0 255 255 gerne weiter.

Mutterschaftsgeld online beantragen – mit der BKK GS-App!

Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie Ihr Mutterschaftsgeld ganz einfach online beantragen. Dazu laden Sie sich einfach die kostenlose BKK GS – Meine Krankenkasse App im Google-Play Store (Android) oder App Store (iOS) herunter und installieren diese auf Ihrem Smartphone. Innerhalb der BKK GS-App lässt sich der Antrag mit wenigen Klicks an uns übermitteln.

BKK GS-App

Der Mutterschutzrechner der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

– Mutterschutz berechnen & Klarheit verschaffen

Mit unserem Mutterschutzrechner können Sie Beginn und Ende des Mutterschutzes auf den Tag genau berechnen lassen. Der Fristenrechner zum Mutterschutz Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER berücksichtigt auch Besonderheiten, bei denen sich die Dauer der Schutzfrist nach dem Geburtstermin verändert. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Babys mit Behinderung greift ein verlängerter Mutterschutz. Sie befinden sich dann nach der Entbindung nicht acht, sondern zwölf Wochen im Beschäftigungsverbot.

Mutterschutz berechnen – so einfach geht’s:

  • Entbindung: Geben Sie den voraussichtlichen Geburtstermin in den Mutterschutz-Rechner ein. Hat die Geburt bereits stattgefunden, ergänzen Sie den tatsächlichen Geburtstermin. Bei Abweichungen verschiebt sich das Ende der Mutterschutzfrist.
  • Besonderheiten: Beantworten Sie die Fragen beispielsweise nach Mehrlingsgeburt oder einer Frühgeburt mit Ja oder Nein.
  • Berechnen: Starten Sie die Berechnung des Mutterschutzes mit einem Klick auf „Berechnen“. Anhand Ihrer Daten ermittelt der Mutterschutzrechner nun Ihren Mutterschutz.
  • Drucken & Sichern: Auf Wunsch können Sie das Ergebnis ausdrucken oder als PDF speichern.

Berechnen Sie jetzt Beginn und Ende Ihres Mutterschutzes individuell mit unserem Mutterschutzrechner!

Berechnung Mutterschutz bei Frühgeburten

Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes handelt es sich um eine Frühgeburt, wenn Babys bei ihrer Geburt unter 2.500 Gramm wiegen oder bei höherem Gewicht ihre medizinischen Reifezeichen nicht vollständig ausgebildet sind und deshalb mehr Pflege benötigen. Die medizinische Feststellung einer Frühgeburt geht mit einer ärztlichen Bescheinigung einher.

Bei Frühgeburten endet der Mutterschutz erst zwölf Wochen nach der Geburt. Außerdem wird die Schutzfrist um die Zeitspanne verlängert, die Ihr Baby zu früh auf die Welt gekommen ist.

Informatives für Mütter von Kindern mit Behinderung

Die Geburt eines Kindes mit Behinderung kann, neben der Freude über das neue Familienmitglied, mit psychischen und körperlichen Belastungen verbunden sein. Um die Mutter zu entlasten, wird der Mutterschutz von den üblichen acht auf zwölf Wochen verlängert. Kommt Ihr Baby mit einer Behinderung zur Welt oder ist bereits während der Schwangerschaft eine Beeinträchtigung absehbar, können Sie dies direkt im Mutterschutzrechner angeben.

Zusätzliche Angebote

Vorsorgen mit dem Hallo Baby Programm

Das Vorsorgeprogramm Hallo Baby der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER dient der Vermeidung von Frühgeburten und steht Ihnen als Versicherte kostenlos zur Verfügung. Es umfasst zusätzliche Untersuchungen, individuelle Beratung und informative Broschüren.

Hallo Baby

FAQ – häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Die sogenannten Mutterschaftsleistungen, darunter Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld, sollen Ihr Einkommen während Ihrer Schwangerschaft sowie der Mutterschutzfristen sichern. Welche Mutterschaftsleistungen Sie erhalten, ist von Ihrer Krankenversicherung, Ihrer Arbeitssituation und von der Mutterschutzfrist abhängig.

Dürfen Sie wegen eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz gar nicht oder nur teilweise arbeiten, erhalten Sie Mutterschutzlohn. Während Mutterschaftsgeld also innerhalb der Mutterschutzfrist gezahlt wird, ist der Mutterschutzlohn für die Zeit außerhalb der Frist vorgesehen. Gezahlt wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt (brutto), das Ihnen in den letzten drei Kalendermonaten vor der Schwangerschaft gezahlt wurde. Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten, wird der Durschnitt des Arbeitsentgelts der ersten drei abgerechneten Monate zur Berechnung herangezogen.

Sie erhalten Mutterschaftsgeld, wenn Sie eigenständiges Mitglied (eine Familienversicherung genügt nicht) bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind und

  • in einem Arbeitsverhältnis stehen
  • in Heimarbeit beschäftigt sind
  • selbstständig oder als Künstlerin tätig sind und Anspruch auf Krankengeld haben
  • in Elternzeit sind
  • Arbeitslosengeld I beziehen

Sind Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor Geburt kein Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familienversichert oder privat krankenversichert, erhalten Sie kein Geld von Ihrer Krankenkasse für den Mutterschutz. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, können Sie aber beim Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS, Mutterschaftsgeld beantragen. Von der Mutterschaftsgeldstelle erhalten Sie dann einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von maximal 210 Euro. Hinzu kommt der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers, sodass Sie auch hier keine finanziellen Einbußen haben.

Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus und haben eine eigene gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie im Mutterschutz kein Entgelt erhalten.

Haben Sie gearbeitet wie vor Ihrem Mutterschutz, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Waren Sie lediglich stundenweise oder anteilig tätig, wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt angerechnet und das Mutterschaftsgeld entsprechend angepasst.

Gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ja. Sie erhalten von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 13 Euro täglich. Beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Ihrer Krankenkasse hängt die Zahlung davon ab, ob Sie in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet haben. Falls ja, bekommen Sie den Zuschuss – errechnet anhand des Einkommens aus der Teilzeitbeschäftigung. Waren Sie nicht berufstätig, wird kein Zuschuss gewährt.

Endet die Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes, wird zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld das Einkommen vor der Elternzeit herangezogen. Übrigens: Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Bezug von Elterngeld. Elterngeld dient Eltern als finanzielle Unterstützung nach der Geburt Ihres Kindes.

Im Rahmen der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Für schwangere und stillende Frauen ergeben sich dabei keine Nachteile bezüglich Mutterschutzfrist und Beschäftigungsverbot. Sie bekommen auch dann die vollen Mutterschaftsleistungen wie Mutterschaftsgeld, wenn Sie zuvor in Kurzarbeit waren. Darauf haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geeinigt.

Arbeitgeber können sich die fortgezahlten Arbeitsentgelte und damit verbundene Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil) im Rahmen des U2-Verfahrens (Umlageverfahren) von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erstatten lassen.

Läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag in der Mutterschutzfrist aus, sind Sie als Versicherte bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER weiterhin optimal abgesichert. Gleiches gilt, wenn es zu einer zulässigen Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt. Wir zahlen Ihnen das Mutterschaftsgeld für die gesamte Mutterschutzzeit.

Sie erhalten während der Schwangerschaft eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag? Wir sind für Sie da und beraten Sie individuell zu allen Fragen, die sich in Bezug auf Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung ergeben. Jetzt anrufen und beraten lassen: 0800 0255 255

Mutterschaftsgeld und Zuschüsse der Arbeitgeber sind steuerfrei. Weil beides dem Progressionsvorbehalt unterliegt, werden die gezahlten Gelder beim Berechnen des Steuersatzes berücksichtigt. Ergibt sich deshalb ein höherer Steuersatz, zahlen Sie für Ihr sonstiges Einkommen mehr Steuern.

Hausfrauen, Adoptivmütter, familienversicherte Frauen, privat Krankenversicherte und Beamtinnen. Für Beamtinnen gelten individuelle Regelungen.

Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld. Verfügen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung über eine Krankentagegeldversicherung, haben Sie stattdessen Anspruch auf Krankentagegeld im Mutterschutz.

Weitere Top-Leistungen im Mutterschutz bei Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Eine Geburt stellt für Mutter und Baby eine große Herausforderung dar: Während die frischgebackene Mama plötzlich rund um die Uhr einen Säugling versorgen muss, gewöhnt sich das Baby langsam an ein Leben außerhalb des geschützten Mutterleibs. Um Sie im Mutterschutz als familienfreundliche Krankenversicherung bestmöglich zu unterstützen, haben wir für Sie und Ihr Neugeborenes viele attraktive Angebote. Unter anderem erleichtern wir Ihnen mit folgenden Leistungen die ersten Wochen Ihrer Mutterschaft.

Unterstützung und Rückhalt durch eine Hebamme

Nach der Geburt ist alles anders. Sie richten sich ganz nach den Bedürfnissen Ihres Babys und haben sicherlich jede Menge Fragen. Umso wichtiger ist es, jemanden an der Seite zu haben, der Erfahrung hat und schnell helfen kann. Wir machen uns als Krankenversicherung auch im Mutterschutz für Ihr Wohlbefinden stark und übernehmen die Kosten für Ihre Hebamme. Sie betreut Sie und Ihr Baby bis zum zehnten Tag nach der Geburt täglich. Dabei kontrolliert sie Wachstum und Entwicklung Ihres Babys, beobachtet bei Ihnen die Rückbildung und gibt Tipps zum Stillen.

Damit Sie nach dem Mutterschutz ebenfalls bestens versorgt sind, können Sie die Betreuung Ihrer Hebamme auch später in Anspruch nehmen. Etwa bei Herausforderungen beim Stillen oder für eine Beikostberatung. Die Kosten hierfür rechnet Ihre Hebamme direkt mit uns über Ihre Gesundheitskarte ab.

Mit dem zusätzlichen Angebot „Kinderheldin“ können Sie sich bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch digital von einer Hebamme beraten lassen – im Chat, Videocall oder am Telefon jeden Tag von 7 bis 22 Uhr.

ZUR DIGITALEN HEBAMMENBERATUNG

Gynäkologische Kontrolluntersuchungen nach der Geburt

Nach der Entbindung haben Sie Anspruch auf zwei Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Frauenarzt. Und zwar in der ersten und zwischen der sechsten und achten Woche nach der Geburt. Bei einer stationären Geburt findet die erste Untersuchung im Krankenhaus statt.

Rückbildungsgymnastik – wichtig für Körper und Wohlbefinden

Nach der Entbindung benötigen Sie viel Zeit für sich und Ihr Neugeborenes. Doch nach einigen Wochen ist es vielen Müttern wichtig, das eigene Wohlbefinden zu steigern und wieder zur alten Form zurückzufinden. Auch aus medizinischen Gründen ist es notwendig, an einem Rückbildungskurs teilzunehmen, damit der Beckenboden gestärkt wird. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für Ihren Rückbildungskurs.

Baby Bonus – der Krankenkassenbonus für die Jüngsten

Melden Sie Ihr Baby nach der Geburt bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER an und sichern Sie sich mit dem Baby Bonus bis zu 100 Euro Guthaben auf Ihrem Bankkonto oder wertvolle Punkte für Ihr persönliches Gesundheitskonto!

Zum Baby Bonus

Zusätzliche Angebote

Babyschlafsack

Wir schenken Ihnen nach der Geburt einen hochwertigen Babyschlafsack. Er ist Teil des kostenlosen MINIKIT-Programms für einen gesunden Start ins Leben.

Zum MINIKIT-Programm

BabyCare – Vorsorge von Anfang an

Sie befinden sich in der Schwangerschaft und haben Fragen zu Ernährung, Sport oder Stressbewältigung? Dann ist unser kostenloses BabyCare-Paket genau das Richtige. Sie erhalten damit einen modernen Ratgeber, der Sie bis zur Geburt mit nützlichen Tipps begleitet, sowie einen Fragebogen für eine professionelle Ernährungsanalyse. Ergänzt wird das Angebot durch Rezeptideen für eine ideale Nährstoffaufnahme und dem myBabyCare-Tagebuch mit viel Platz zum Notieren Ihrer Erlebnisse in der Schwangerschaft. Mit der BabyCare-App können Sie das Vorsorgeprogramm komfortabel nutzen. Den Freischaltcode fordern Sie einfach per E-Mail oder Telefon bei uns an.

BabyCare

Zusätzliche Angebote

Die Krankenkassen-App BKK GS - Meine Krankenkasse

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ist als Krankenkasse im Mutterschutz und weit darüber hinaus Ihr zuverlässiger Partner. Mit der kostenlosen App „BKK GS - Meine Krankenkasse“ bleiben Sie auch unterwegs mit uns in Kontakt und haben Zugriff auf interessante Gesundheitsthemen. Sie können Ihr Bonusprogramm mobil verwalten, Dokumente senden, Arzneimittelbewertungen lesen, im Gesundheitsjournal stöbern und vieles mehr.

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