Pflege
Eine Pflegesituation verändert vieles. Damit Sie auf alles vorbereitet sind, erhalten Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die bestmögliche Versorgung. Versicherte sind automatisch pflegeversichert und erhalten umfassende Leistungen für die optimale Pflege. Auch pflegende Angehörige unterstützen wir gezielt durch Beratungsangebote und interaktive Onlinekurse.
Unsere Leistungen für Ihre Pflege
Hier finden Sie von der Pflegeberatung über die Pflegeversicherung bis zur häuslichen Krankenpflege alle Informationen zum Thema Pflege. Sie haben Fragen? Sprechen Sie mit uns über Ihre Anliegen und wir finden gemeinsam individuelle Lösungen.
In den besten Händen
Mit Ihrer Pflegeversicherung
Sie sind bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gesetzlich krankenversichert? Dann profitieren Sie automatisch auch von unseren umfangreichen Leistungen in der Pflegeversicherung. Je nach Pflegebedarf erhalten pflegebedürftige Menschen beispielsweise:
- Pflegegeld für die Pflege und Betreuung zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
- Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
- Einen Entlastungbetrag für Entlastungs- und Betreuungsleistungen
Alle Neuerungen ab dem Jahr 2022 haben wir für Sie zusammengefasst.
Tipp: Digitale Pflegeanwendungen
Auch Pflegebedürftige sollen in Zukunft von der Digitalisierung profitieren. Die sogenannten „Digitalen Pflegeanwendungen" (DiPas) werden bei der häuslichen Pflege unterstützen. Die Apps erleichtern als digitale Helfer zukünftig unter anderem die Kontrolle der Medikamenteneinnahme und fördern mit Übungen zu Themen wie Gedächtnistraining und Sturzprävention die Gesundheit. Zudem sollen DiPas den Austausch zwischen Angehörigen und Pflegekräften verbessern.
An den Kosten für die DiPA beteiligen wir uns monatlich gern mit 50 Euro. Füllen Sie dafür einfach papierlos den Antrag in Ihrer BKK GS-App aus oder nutzen Sie dieses Formular: Antrag für eine Digitale Pflegeanwendung. Vor der Kostenübernahme melden wir uns bei Ihnen, um das Vorgehen und Ihre individuellen Vorteile zu besprechen.
Kostenlos und unabhängig
Ihre Pflegeberatung
Im Rahmen Ihrer Pflegeversicherung bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten Sie eine individuelle Pflegeberatung. Neben der Beratung zu Ihrem Pflegebedarf unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Organisation von passenden Pflegeleistungen. Das persönliche Gespräch mit unseren kompetenten Pflegeberatern ist für Sie selbstverständlich kostenfrei – ob bei Ihnen zu Hause, in einer unserer Filialen oder am Telefon. Möchten Sie sich im Namen Ihrer Angehörigen beraten lassen, senden Sie uns zum Datenschutz bitte eine Vollmacht. Nutzen Sie gerne unsere Muster-Vollmacht und senden Sie uns das Dokument mit Ihren persönlichen Angaben unterschrieben per Post.
Ihr Beratungsgutschein: Jetzt einlösen und unabhängige Pflegeberatung erhalten!
Im Umkreis von 30 Kilometern von Friedrichshafen und Bielefeld besuchen Sie unsere Pflegeberater gern bei Ihnen zu Hause. Leben Sie außerhalb dieser Region, vermitteln wir Ihnen gern Experten unseres Kooperationspartners. Mit dem Beratungsgutschein sichern Sie sich die umfassende Pflegeberatung für Ihre optimale Versorgung. Ob praktische Tipps zu Alltagshilfen, Hilfe bei der Auswahl ambulanter Pflegedienste oder eines Pflegeheims. Die Pflegeberater sind für Sie da.
Krankenhausaufenthalt verkürzen
Häusliche Krankenpflege
Während die häusliche Pflege als Leistung der Pflegekasse Ihre allgemeine Versorgung sichert, deckt die häusliche Krankenpflege auch die medizinische Behandlung ab. Diese Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die sogenannte Behandlungspflege, Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Damit lässt sich eine stationäre Behandlung im Krankenhaus verkürzen oder komplett vermeiden.
Damit Sie in gewohnter Umgebung möglichst schnell gesund werden.
Hilfe für pflegende Angehörige
Ob Demenz bei einem Elternteil, ein Pflegefall nach einem Unfall oder Pflegebedürftigkeit durch eine Krankheit: Die Pflege von Angehörigen kostet viel Kraft. Damit Sie die körperlichen und psychischen Herausforderungen nicht an Ihre Belastungsgrenze treiben, unterstützen wir Sie mit individuellen Entlastungsangeboten. Darunter die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag als Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Neben unserer umfassenden Pflegeberatung durch qualifizierte Experten empfehlen wir Ihnen unsere informativen Online-Pflegekurse.
Online-Pflegekurse
Sie suchen Informationen zur häuslichen Pflege Ihrer Angehörigen oder Tipps zum Wohnen im Alter? Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER haben Sie kostenlosen Zugang zu zahlreichen Online-Pflegekursen zu verschiedenen Themen. Die Kurse umfassen verständliche Erklärungen, konkrete Expertentipps und praktische Anleitungen. Die Kosten für Ihre Teilnahme übernehmen wir für Sie.
Starten Sie jetzt Ihren individuellen Pflegekurs und erfahren Sie mit interaktiven Anwendungen Wissenswertes rund um die Pflege – zeitlich, flexibel und ortsunabhängig.
Wir sind für Sie da
Hospiz
Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sind Sie Ihr Leben lang bestens betreut. Benötigen Sie Unterstützung auf der Suche nach einer stationären Pflegeeinrichtung für die liebevolle Begleitung von kranken Menschen und ihren Angehörigen, helfen wir Ihnen gern. Bei Bedarf lassen wir Ihnen eine Liste mit Einrichtungen in Ihrer Nähe zukommen. Ambulante Hospizdienste und die ambulante Palliativpflege sind weitere Möglichkeiten. Hierbei werden Betroffene zu Hause in gewohnter Umgebung versorgt und betreut.
FAQ – häufige Fragen zur Pflege
Ist ein Mensch durch gesundheitliche Gründe voraussichtlich für mindestens sechs Monate in seinen Fähigkeiten oder seiner Selbstständigkeit eingeschränkt und auf Mitmenschen angewiesen, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Die Einschränkungen von Pflegebedürftigen können körperlich, psychisch oder kognitiv bedingt sein.
Um herauszufinden, ob Menschen pflegebedürftig sind und falls ja, welche pflegerische Unterstützung sie benötigen, wird vom Medizinischen Dienst (MD) – früher „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ (MDK) – ein Gutachten erstellt. Hierfür besuchen unabhängige Gutachter die Pflegebedürftigen zu Hause. Ist ein persönlicher Hausbesuch nicht möglich – wie beispielsweise während der Corona-Pandemie – kann die Prüfung der Pflegebedürftigkeit telefonisch erfolgen.
Während des Termins wird geklärt, wie eingeschränkt pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag sind. Mehrere Module nehmen Einfluss auf das Ergebnis:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Jedes dieser Module repräsentiert einen Bereich des Alltags. Der Pflegegutachter beurteilt diese durch die Vergabe von Punkten anhand der Bedeutung für das tägliche Leben. Durch die Gesamtpunktzahl wird ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) festgelegt und damit der individuelle Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Der Pflegegrad dient als Maß der Pflegebedürftigkeit und wird anhand der aktuellen Selbstständigkeit von gesundheitlich eingeschränkten Menschen festgestellt. Welche Pflegeleistungen Ihnen beziehungsweise Ihren Angehörigen mit einem Pflegebedarf zustehen, hängt vom Pflegegrad ab.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade mit folgender Definition:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Welche Leistungen Sie von der Pflegekasse Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten, erläutern wir Ihnen unter Pflegeversicherung ausführlich.
Kinder stehen unter besonderem Schutz – auch im Bereich der Pflege. Deshalb werden Abweichungen von alterstypischen Fähigkeiten sowie der alterstypischen Selbstständigkeit direkt für die Feststellung des Pflegegrads zugrunde gelegt.
Werden pflegebedürftige Menschen nicht in Pflegeeinrichtungen, sondern zu Hause gepflegt, handelt es sich um häusliche Pflege. Diese kann von Familienangehörigen oder anderen Mitmenschen ehrenamtlich oder durch professionelle Pflegekräfte (ambulante Pflege) erfolgen. Die häusliche Pflege ist nicht zu verwechseln mit der häuslichen Krankenpflege. Letztere ist eine Leistung Ihrer Krankenversicherung.
Tipp: Die häusliche Betreuung lässt sich durch eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse erleichtern.
Die ambulante Pflege fördert die Betreuung zu Hause durch mobile Pflegedienste. Die Pflegefachkräfte übernehmen die kompetente Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
- Dazu besuchen sie die Pflegebedürftigen mehrmals täglich oder wöchentlich im häuslichen Umfeld und erbringen bedarfsgerechte Behandlungs-, Untersuchungs- und Pflegeleistungen.
- Die mit der ambulanten Pflege verbundenen Kosten trägt Ihre Pflegeversicherung abhängig von dem Pflegegrad.
Ist die häusliche Pflege durch Angehörige und/oder ambulante Pflegehilfen nicht möglich, werden Pflegebedürftige über die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim rund um betreut.
Der allgemeine Beitragssatz liegt im Jahr 2023 bei 3,4 Prozent. Diesen teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber. Ihr Beitrag liegt bei 1,7 Prozent von Ihrem Bruttoeinkommen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde vom Gesetzgeber ab dem 01.07.2023 auf 0,6 Prozent erhöht.
Der Beitragsabschlag für Arbeitnehmer mit Kindern beträgt ab dem zweiten bis fünften Kind jeweils 0,25 Prozent.
Art | Beitragssatz Pflegeversicherung | Zuschlag/Abschlag* | Maßgeblicher Beitragssatz zur Pflegeversicherung |
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Versicherter ohne Kinder | 3,40 % | +0,60 % | 4,00 % |
Versicherter mit einem Kind | 3,40 % | +/-0,00 % | 3,40 % |
Versicherter mit zwei Kindern** | 3,40 % | - 0,25 % | 3,15 % |
Versicherter mit drei Kindern** | 3,40 % | -0,50 % | 2,90 % |
Versicherter mit vier Kindern** | 3,40 % | -0,75 % | 2,65 % |
Versicherter mit fünf oder mehr Kindern** | 3,40 % | -1,00 % | 2,40 % |
*Der Zuschlag für kinderlose ist erst ab Vollendung des 23. Lebensjahres zu zahlen. Abschläge können auch Versicherte vor Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten.
** Kinder bis zur Erreichung des 25. Lebensjahres
Mit einer Vollmacht regeln Sie, welche Person Sie in Angelegenheiten mit der Krankenkasse und/oder der Pflegekasse vertreten darf. Bei dieser Person muss es sich um eine geschäftsfähige natürliche Person handeln. Das bedeutet, dass die ausgewählte Person die Aufgabe nicht geschäftsmäßig ausübt.
Für die Form der Vollmacht gibt es keine Vorschrift. Sinnvoll ist es aber, die Vollmacht schriftlich festzuhalten. Gerne können Sie dafür unsere Vorlage nutzen. Das geht einfach und Sie sind damit auf der sicheren Seite gemäß § 13 Sozialgesetzbuch Zehn (SGB X).
Die Vollmacht wird mit Ihrer Unterschrift gültig. Bitte schicken Sie uns Ihre Vollmacht per Post zu.
Wir berücksichtigen die Vollmacht, bis Sie sie widerrufen.
Einfach. Guter. Service.
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Serviceangebot. Bei Fragen stehen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.