Unfallfragebogen
Letzte Aktualisierung: 22.04.2024
Unfall melden leicht gemacht
Deuten ärztliche Behandlungen auf einen Unfall hin, ist die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zur Klärung der genauen Umstände gesetzlich verpflichtet. Hierfür benötigen wir Ihre Angaben, die Sie uns mit dem Unfallfragebogen schnell und bequem mitteilen können.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unfall melden per Post oder digital
- Praktische Online-Unfallmeldung
- Komfortabel per BKK GS-App
- Persönliche Ansprechpartner
Warum Sie einen Unfallfragebogen erhalten
Kommt es zu einem Unfall, ist schnelle Hilfe ein Muss. Auch dann, wenn Sie durch ein Missgeschick verunglückt sind.
Ob Unachtsamkeit zu einem Unfall geführt hat oder womöglich andere schuld an ihren Verletzungen sind, können wir anhand der ärztlichen Diagnose nicht erkennen:
- Rechnet Ihr Arzt die Verletzungsbehandlung über Ihre Versichertenkarte mit uns ab, erhalten wir keine Informationen über die Ursache Ihres Unfalls.
- Sobald eine Diagnose auf einen potenziellen Unfall hindeutet, hat die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die gesetzliche Pflicht, die Umstände im Detail zu klären.
- Hierfür benötigen wir Ihre Mithilfe: Mit einer Unfallmeldung teilen Sie uns mit, was passiert ist und ob womöglich andere Personen beteiligt waren.
Unfallfragebogen ausfüllen
Nutzen Sie unsere kostenlose BKK GS-App und haben uns Ihre Zustimmung für den digitalen Briefwechsel erteilt, finden Sie in Ihrem digitalen Postfach ein Schreiben mit dem Einmal-Code zu unserem Online-Unfallfragebogen. Damit melden Sie Ihren Unfall schnell, einfach und ohne Papierkram:
- Portal öffnen: Für Ihre Online-Unfallmeldung öffnen Sie die Internetseite www.bkkgs.de/onlinebogen mit einem Computer, Laptop, Tablet oder Ihrem Smartphone.
- Anmeldung: Mit dem Einmal-Code und den letzten fünf Ziffern der Kennnummer auf Ihrer Krankenversicherungskarte (Rückseite links unten) melden Sie sich an. Das einmalige Kennwort ist 90 Tage gültig.
- Ausfüllen: Füllen Sie den Unfall-Fragebogen online aus. Beantworten Sie hierfür alle Fragen zum Unfallereignis. Falls Sie ergänzende Fotos oder Dokumente bereitstellen möchten, lassen sich diese direkt hochladen.
Sind alle Angaben vollständig, senden Sie den Online-Unfallfragebogen an Ihre BKK GS. Das Dokument ist ohne Ihre Unterschrift gültig und wird über eine verschlüsselte Verbindung übermittelt.
Möchten Sie den Unfall-Fragebogen in der BKK GS-App ausfüllen, finden Sie das Dokument direkt auf der „Home“-Startseite. Nach dem Öffnen können Sie Ihren Unfall mobil und ohne Portokosten melden.
Sollten Sie dem digitalen Briefwechsel nicht zugestimmt haben und die BKK GS-App nicht verwenden, erhalten Sie den Unfallfragebogen per Post. Sie entscheiden, ob Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg an uns zurückschicken oder den Einmal-Code für die digitale Unfallmeldung nutzen.
Den schriftlichen Unfallfragebogen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Sobald Sie uns Ihr Einverständnis erteilt haben, stellen wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr digital bereit:
- Rufen Sie hierfür in der BKK GS-App den Menüpunkt „Sicherheit & Rechtliches“ auf.
- Aktivieren Sie im Bereich „Digitale Post & Push-Optionen“ die Funktion „Elektronisches Postfach“.
Ersatzansprüche
Die Ursache von Unfällen ist nicht immer eindeutig. Das gilt für Verkehrsunfälle ebenso wie für Unfälle während der Arbeit oder in der Freizeit. Wir können Schadensersatzansprüche gegenüber Unfallbeteiligten, Herstellern oder sonstigen Dritten geltend machen, auch wenn Sie den Unfall verschuldet haben.
Mit Hilfe Ihrer Angaben im Unfallfragebogen können wir ermitteln, um welche Art von Unfall es sich handelt und wer für Ihre Behandlung verantwortlich ist:
- Werden Sie nach einem Unfall ärztlich behandelt, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten durch Ihre BKK GS abgesichert. Wir übernehmen sämtliche Kosten unabhängig davon, wer Schuld hat.
- Bei einem Arbeitsunfall beziehungsweise Wegeunfall (umgangssprachlich auch Wegunfall genannt) erstattet uns die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre Behandlung. Für Sie sind alle ärztlichen Leistungen zuzahlungsfrei.
Sind andere für Ihre Unfallverletzungen verantwortlich oder tragen eine Mitschuld (Fremdverschulden), kommen die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher für gewöhnlich ganz oder teilweise für Ihre Verletzungsbehandlung auf.
Gut zu wissen: Dank der Geltendmachung der auf uns übergegangenen Ansprüche und dem damit verbundenen Ersatzanspruch können wir höhere Summen in die optimale Gesundheitsversorgung unserer Versicherten investieren.
Wichtige Meldungen beim Arbeitsunfall
Sie hatten einen Arbeitsunfall? Das sollten Sie Ihrem Arbeitgeber schnellstmöglich melden. Geben Sie bitte auch uns einen Hinweis, damit wir alles Weitere für Sie veranlassen können.
Unfallmeldung für Familienversicherte
Kinder und Angehörige sind über die Familienversicherung gesetzlich versichert. Bitte füllen Sie auch für versicherte Familienmitglieder einen Unfallfragebogen aus.
- Nehmen Sie die Unfallmeldung für Ihre mitversicherten Kinder und Angehörigen vor, nutzen Sie für die Anmeldung zum Online-Fragebogen die Daten der verunfallten Person.
- Bei einem Schulunfall oder Kindergartenunfall geben Sie die Kennnummer Ihres versicherten Kindes ein.
FAQ – häufige Fragen zum Unfallfragebogen
Erleidet eine Person durch ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen wirkendes Ereignis eine Verletzung oder Körperschädigung, liegt laut rechtlicher Definition ein Unfall vor. Ein Unfall setzt dabei keine Beteiligung oder Einwirkung von anderen Personen voraus.
Typische Beispiele:
- Verkehrsunfall
- Sportunfall / Freizeit
- Verletzungen durch Tiere wie Hundebiss oder Reitunfall
- Verletzungen durch Gewalt
- Unfälle durch Produkte oder Maschinen
- Unfälle im Ehrenamt
Was Arbeits- beziehungsweise Wegeunfälle oder Kindergarten- und Schulunfälle sind, erfahren Sie hier:
Nach einem Unfall steht selbstverständlich Ihre Genesung im Vordergrund. Wir nehmen rechtzeitig mit Ihnen Kontakt auf und senden Ihnen den Unfallfragebogen zum Ausfüllen. Bitte lassen Sie uns den ausgefüllten Unfallfragebogen zeitnah zukommen.
Ja, gemäß Sozialgesetzbuch besteht eine Mitwirkungspflicht. Während Sie von Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen) und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften) Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten, verpflichtet Sie der Gesetzgeber zu Angaben, die damit in Verbindung stehen.
- Können Sie sich an die Umstände Ihres Unfalls nicht mehr oder nur lückenhaft erinnern, füllen Sie den Unfallfragebogen bitte so detailliert aus, wie es Ihnen möglich ist.
- Auch vermeintlich unscheinbare Angaben können uns beim Nachvollziehen des Unfallhergangs helfen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
- Fehlen Details in Ihrer Erinnerung, genügt ein kleiner Hinweis dazu an entsprechender Stelle im Fragebogen.
Nein, durch die Meldung Ihres Unfalls entstehen für Sie selbstverständlich keinerlei negative Folgen. Auch dann nicht, wenn Sie den Unfall verschuldet oder mitverschuldet haben.
Mögliche Schadenersatzansprüche und die damit verbundenen Rückforderungen richten Sie sich nie gegen Sie, sondern an Unfallbeteiligte beziehungsweise Unfallverursacher und deren Versicherungen.
Finden Ihre Behandlungen an verschiedenen Tagen oder bei mehreren Ärzten beziehungsweise Kliniken statt, lässt sich ein Zusammenhang nicht automatisch erkennen. Haben Sie für einen Unfall bereits einen Unfallfragebogen ausgefüllt, genügt ein kurzer Anruf unter unserer Telefonnummer 0521 5228 3794. Sie müssen keinen weiteren Unfallfragebogen ausfüllen.
Ja, auch bei einem Unfall im Ausland benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Unfallfragebogen. Sie sind verreist und benötigen nach einem Unfall dringend Hilfe? Unter 0800 0 255 255 sind wir täglich 24 Stunden für Sie da.
Benötigen Sie auf Reisen eine Notfallbehandlung, lassen sich die Kosten in Ländern der Europäischen Union über die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abrechnen – im Englischen als European Health Insurance Card (EHIC) genannt.
- Auf Ihrer elektronischen Krankenversicherungskarte (Rückseite) finden Sie die EHIC. Diese wird im Ausland mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis akzeptiert.
- Für einige Länder benötigen Sie hingegen einen Auslandskrankenschein.
- Möchten Sie außerhalb der EU Urlaub machen, empfehlen wir Ihnen eine private Reisekrankenversicherung.
Gerne beraten wir Sie ausführlich zu Ihrem Gesundheitsschutz im Ausland. Sie erreichen unser Auslandstelefon rund um die Uhr unter der Rufnummer 0049 521 5228-7777*.
*Bei Anrufen aus dem Ausland fallen länderabhängige Gebühren an.
Aus Sicherheitsgründen wird Ihr Zugang zum digitalen Unfallfragebogen nach fünf Falscheingaben gesperrt. Nach 24 Stunden können Sie sich mit Ihrem Einmal-Code und der aktuellen Kennnummer Ihrer Krankenversicherungskarte erneut anmelden. Die Kennnummer befindet sich im unteren, linken Bereich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
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