Arzneimittel
Letzte Aktualisierung: 16.01.2025
Damit Sie bestens mit allen medizinisch notwendigen Medikamenten versorgt sind, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für Ihre verschreibungspflichtigen und zugelassenen Arzneimittel. Sie bezahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung. Um die Kosten des Arzneimittels mit der Apotheke abrechnen zu können, brauchen wir ein Kassenrezept. Wird Ihnen das Arzneimittel auf einem Privatrezept ausgestellt, dürfen wir die Kosten nicht übernehmen.
Zu den Arzneimitteln zählen Stoffe und Zubereitungen (z. B. Tabletten, Sirup, Salben oder Infusionen), die Krankheiten heilen, lindern, verhüten oder erkennen sollen. Es gibt:
- Verschreibungspflichtige Arzneimittel: sind nur auf Verordnung (Rezept) durch einen Arzt oder eine Ärztin in der Apotheke erhältlich.
- Freiverkäufliche Arzneimittel: können Sie ohne Rezept in Apotheken oder auch Drogerien kaufen.
- Apothekenpflichtige Arzneimittel: sind ohne Rezept, aber nur in Apotheken erhältlich.
Keine Arzneimittel sind: Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Kosmetika.
Gut zu wissen: Zusätzlich zu den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf Kassenrezept erstatten wir Ihnen auch alternative Arzneimittel im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets.
Welche Rezepte gibt es und wie lange ist mein Rezept gültig?
rosa: Kassenrezept, wird inzwischen meist papierlos als E-Rezept ausgestellt
- Die Kosten rechnet die Apotheke mit uns ab.
- Sie bezahlen in der Regel eine Zuzahlung (und ggf. Mehrkosten) je Arzneimittel.
- Bei gebührenfreien Rezepten fällt keine Zuzahlung an.
- Ein Kassenrezept ist 4 Wochen (28 Tage) gültig.
Infos zum E-Rezept finden Sie hier: https://www.bkkgs.de/versicherte/service-beratung/e-rezept
blau: Privatrezept
- Sie bekommen ein blaues Rezept, wenn das verschriebene Arzneimittel nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten ist und Sie es selbst bezahlen müssen.
- Ein blaues Rezept ist drei Monate gültig.
grün: Privatrezept
- Das grüne Rezept ist lediglich eine "schriftliche Empfehlung" des Arztes.
- Das Arzneimittel ist in der Regel in der Apotheke frei verkäuflich.
- Ein grünes Rezept gilt unbegrenzt und es können darauf beliebig viele Arzneimittel empfohlen werden.
gelb: Betäubungsmittelrezept
- Rezept für Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel mit hohem physischen oder psychischen Abhängigkeitspotential.
- Die Verordnung unterliegt strengen Auflagen.
- Sie erhalten ein 3-teiliges Rezeptformular.
- Das Original muss die Apotheke bei der Krankenkasse einreichen.
- Ein gelbes Rezept ist nur 7 Tage gültig.
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Verkaufspreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Arzneimittel, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Zuzahlungen für Arzneimittel befreit.
Auch erwachsene Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Zuzahlungen befreien lassen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Warum musste ich mehr bezahlen als die gesetzliche Zuzahlung?
Die Krankenkassen dürfen für Arzneimittel die Kosten bis zur Höhe des gesetzlichen Festbetrags übernehmen. Bei einem Festbetrag handelt es sich um einen vereinbarten Höchstpreis für Arzneimittel-Wirkstoffgruppen. Die Festbeträge werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den GKV-Spitzenverband festgelegt.
Ist der Preis eines Arzneimittels höher als der Festbetrag, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen, zusätzlich zur Zuzahlung. Auch Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, müssen diese Mehrkosten selbst tragen.
Wozu dienen Rabattverträge?
Alle Krankenkassen schließen Rabattverträge mit Arzneimittel-Herstellern. Die Apotheken sind verpflichtet das Arzneimittel auszugeben, für das ein Rabattvertrag besteht. Dies sichert eine hochwertige Arzneimittelversorgung zu bezahlbaren Preisen.
Was bedeutet Aut-Idem?
„Aut-Idem" ist lateinisch und bedeutet: "oder das Gleiche". Das heißt, dass die Apotheke dazu verpflichtet ist, ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstigeres Arzneimittel auszutauschen. Dieses muss in Wirkung und Packungsgröße dem verordneten Arzneimittel entsprechen. Hierbei soll vorrangig ein Arzneimittel ausgegeben werden, für das die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat.
Schließt der Arzt „Aut Idem“ aus, dann erhalten Sie genau das Arzneimittel, das auf dem Rezept steht. Das kann zum Beispiel bei Unverträglichkeiten von Zusatzstoffen sinnvoll sein. Die Entscheidung liegt allein bei dem verordnenden Arzt.
Was sind Generika?
Generika sind sogenannte "Nachahmer-Produkte". Es sind Arzneimittel, deren Wirkstoffe identisch mit dem Originalpräparat sind. Zum Hintergrund: Kommt ein Arzneimittel neu auf den Markt, unterliegt es meist zehn Jahre dem Patentschutz. Nach Ablauf der Patentschutzfrist dürfen auch andere Hersteller dieses Arzneimittel produzieren und vertreiben.
Vorteil: Generika sind preiswerter als das Original und sind teilweise besser in der Zubereitung und Darreichungsform. Sie werden nur zugelassen, wenn der Arzneimittelwirkstoff des Generikums identisch mit dem des Originalpräparates ist. Lediglich die zur Herstellung nötigen Hilfsstoffe, der Herstellungsprozess, Form und Farbe sowie die Verpackung können sich zum Originalpräparat unterscheiden.
Kann ich auch alternative Arzneimittel bekommen?
Alternative Arzneimittel können eine gute Ergänzung zur klassischen Schulmedizin sein. Zu den besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz gehören:
- Phytotherapie (Pflanzenheilkunde)
- Homöopathie
- Anthroposophie
Wir bezuschussen diese Arzneimittel im Rahmen unseres 250 Euro Vorteils-Pakets mit 50 Euro im Jahr. Wichtig dabei ist, dass Ihr Arzt Ihnen diese Medikamente auf einem Privatrezept bzw. einem grünen Rezept verschreibt. Die ärztliche Verordnung garantiert eine optimale medizinische Versorgung.
Reichen Sie uns für die Erstattung das Rezept und die Apothekenrechnung sowie Ihre Bankverbindung ein, gerne auch schnell über die BKK GS-App. In der App können Sie Ihr Vorteils-Paket auch bequem digital verwalten.
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