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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
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33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
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Krankengeld

Letzte Aktualisierung: 18.10.2024

Finanziell abgesichert durch das Krankengeld

Sie können gesundheitsbedingt einige Zeit nicht arbeiten? Ob schwere Krankheit oder Unfall: Mit dem Krankengeld unterstützt Sie Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER finanziell, damit Sie in Ruhe gesund werden können. Lesen Sie hier Details zu Ihrem Anspruch und berechnen Sie die Höhe der Entgeltersatzleistung mit unserem Krankengeldrechner.

Ihre Vorteile bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:

  • Krankengeld ab 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
  • Kostenloser Krankengeldrechner
  • Programm BKK MedPlus für chronisch Erkrankte
  • Krankengeld bei Krankheit des Kindes

Krankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Können Sie Ihre Arbeitsleistung krankheitsbedingt für längere Zeit nicht erbringen, sind erhebliche Einkommenseinbußen möglich. Dank gesetzlich geregelter Sozialleistungen ist in Deutschland jedoch für einen finanziellen Ausgleich gesorgt. Bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) oder einer medizinischen Rehabilitation haben Sie Anspruch auf das sogenannte Krankengeld – eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bevor diese Leistung ausgezahlt wird, springt zunächst Ihr Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung ein. Der allgemeine Ablauf im Krankheitsfall:

  • Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber: Bei einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie Ihr reguläres Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber. In dieser Zeit kommt Ihnen Ihr gewohntes Einkommen zugute.
  • Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung: Nach der Entgeltfortzahlung übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Ihre finanzielle Absicherung durch die Zahlung von Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem bisherigen Entgelt ab, beträgt jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Berechnung Krankengeld: Um Ihr Krankengeld ermitteln zu können, erhält Ihr Arbeitgeber von uns eine Verdienstbescheinigung, auf der er Ihr Einkommen bescheinigt. Eine Beantragung für Krankengeld ist Ihrerseits nicht nötig. Während Sie sich erholen, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung.

Krankengeld für Arbeitslose

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) und werden arbeitsunfähig, zahlt die Bundesagentur für Arbeit diese Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung für sechs Wochen weiter. Statt Lohnfortzahlung wird dies als Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bezeichnet. Nach diesen sechs Wochen zahlt Ihnen die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER das Krankengeld. Zur Berechnung informiert uns die Bundesagentur für Arbeit über das Ende und die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Kinderkrankengeld

Ihr Kind ist krank und Sie möchten es zu Hause pflegen und betreuen? Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten Eltern in dieser Zeit das sogenannte Kinderkrankengeld.

Details zum Kinderkrankengeld

Finanzielle Sicherheit für Selbstständige, Künstler und Co.

Für Selbstständige und unständig Beschäftige, die nur kurz oder unregelmäßig für kurze Zeit für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig sind sowie für Künstler und Publizisten besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld. Sichern Sie sich gegen Einkommensverluste im Krankheitsfall ab und nutzen Sie unsere attraktiven Extras zum Krankengeld. Damit Sie Einkommensverluste bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit ausgleichen können, bietet Ihnen die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER den Wahltarif Krankengeld. In diesem Tarif erhalten Sie ein Tagegeld mit Beginn des 43. Tages der Arbeitsunfähigkeit.

Oder Sie entscheiden sich für das gesetzliche Krankengeld. Auch Künstler und Publizisten können unseren Wahltarif zur Absicherung im Krankheitsfall abschließen. Ihr zuletzt nachgewiesenes Arbeitsentgelt beziehungsweise Arbeitseinkommen kann berücksichtigt werden. Gern beraten Sie unsere Experten über die einzelnen Varianten.

Wahltarif Krankengeld für selbstständig Tätige, unständig/kurzfristig Beschäftigte
Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Monatliche Prämie Kalendertägliches Krankengeld
75,00 € 50,00€

Wahltarif Krankengeld für Künstler und Publizisten
Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit 

Monatliche Prämie Kalendertägliches Krankengeld
80,00 € 50,00 €

Über die genauen Rahmenbedingungen des Wahltarifes (Mindestlaufzeit, Karenzzeit, Höchstanspruchszeit etc.) beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Darüber hinaus können Sie die entstehende Versorgungslücke im Krankheitsfall mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schließen.

Wechseln Sie jetzt zur BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER und sichern Sie sich unschlagbare Vorteile!

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Krankengeldrechner zur Berechnung von Krankengeld

Da das Krankengeld von der Krankenkasse geringer ausfällt als Ihr durchschnittliches Nettogehalt, entsteht eine Versorgungslücke. Berechnen Sie diese Einkommenslücke, um sie bei Bedarf rechtzeitig schließen und Ihre monatlichen Ausgaben decken zu können. Unter anderem ist eine private Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung, damit Sie sorgenfrei gesund werden können.

Mit unserem kostenlosen Krankengeldrechner ermitteln Sie die Höhe Ihres voraussichtlichen Krankengeldes komfortabel. Führen Sie einfach folgende Schritte aus und berechnen Sie Ihr individuelles Einkommen während der Arbeitsunfähigkeit:

  • Zeitraum: Wählen Sie das Kalenderjahr, in dem Sie Anspruch auf Krankengeld haben, damit beispielsweise die korrekten Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze der Sozialversicherung herangezogen werden.
  • Entgelt: Geben Sie bitte Ihr Monatsgehalt (brutto) sowie ihr monatliches Nettogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein.
  • Extras: Anschließend tragen Sie beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein, die Sie in den letzten zwölf Monaten vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten haben.
  • Einkommensart: Wählen Sie „Festgehalt“, wenn Sie jeden Monat einen vertraglich vereinbarten Festbetrag von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Wählen Sie „Stundenlohn“, wenn Sie nach geleisteten Arbeitsstunden entlohnt werden und tragen Sie zusätzlich Ihre Arbeitsstunden im letzten Monat vor der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre vereinbarte Wochenarbeitszeit ein.
  • Alter: Legen Sie fest, ob Sie über 23 Jahre alt und kinderlos sind. Diese Angabe nimmt Einfluss auf die Krankengeldberechnung, weil bei kinderlosen Versicherten ab dem 24. Lebensjahr ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag als Berechnungsgrundlage dient.
  • Krankengeld berechnen: Klicken Sie jetzt auf den Button „Berechnen“.

Haben Sie alle Angaben gemacht, kalkuliert unser Krankengeld-Rechner Ihr tägliches sowie monatliches Krankengeld (brutto/netto) sowie Ihre individuelle Netto-Lücke, die im Krankheitsfall nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung entsteht. An unserem Berechnungsbeispiel können Sie sich orientieren.

Bitte beachten Sie, dass bei diesem Rechner für Krankengeld nicht alle Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigt werden. Nach § 47 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind mehrere Berechnungsmethoden vorgegeben. Das tatsächliche Krankengeld hängt von diversen Faktoren ab und kann deshalb vom Ergebnis abweichen. Wir beraten Sie gern zur verbindlichen Berechnung.

Zusätzliche Angebote

Vorsorgen mit der Krankentagegeldversicherung

Je nach Nettoeinkommen entsteht durch die gesetzliche Deckelung des Krankengeldes eine nicht zu unterschätzende Einkommenseinbuße, wodurch Sie Ihre monatlichen Fixkosten womöglich nicht vollständig stemmen können. Mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung können Sie die finanzielle Lücke schließen.

Mehr zur Krankentagegeldversicherung bei unseren Partnern

Arbeitsunfähigkeit richtig nachweisen

Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU-Bescheinigung – umgangssprachlich auch „Attest“, „Krankschreibung“ oder „Krankmeldung“ genannt. Seit Januar 2023 wird diese Bescheinigung zunehmend elektronisch ausgestellt (eAU). Benötigen Sie eine Folgebescheinigung, ist es wichtig, dass die Arbeitsunfähigkeit durchgehend ohne Unterbrechung nachgewiesen wird.

Das bedeutet für Sie: 

  • Spätestens am nächsten Werktag müssen Sie sich wieder bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen, um eine weitere AU-Bescheinigung mit identischer Diagnose ausstellen zu lassen. Samstage und Sonntage gelten dabei nicht als Werktage. Sind Sie bis freitags krankgeschrieben, suchen Sie also spätestens am Montag Ihren Arzt erneut auf. Bedenken Sie, dass Ihr Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben kann.
  • Werden Sie nach Krankenhausaufenthalten oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen arbeitsunfähig entlassen, müssen Sie sich auch spätestens am nächsten Werktag bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen.

Elektronische AU-Bescheinigung (eAU)

Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Sie ersetzt in den meisten Fällen die gelbe Krankmeldung auf Papier. Durch die eAU wird die Nachweispflicht für gesetzlich Versicherte bedeutend einfacher:

  • Mit der eAU übermittelt die Praxis Ihre Krankmeldung direkt an die Krankenkasse.
  • Von dort fordert der Arbeitgeber die AU-Daten elektronisch an. Der Inhalt der elektronischen Meldung an den Arbeitgeber ist nahezu identisch mit der bisherigen AU in Papierform, es fehlt allerdings die Angabe der feststellenden Arztpraxis.
  • Sie selbst erhalten nur noch einen Ausdruck für die eigenen Unterlagen und müssen nichts mehr verschicken – weder an uns noch an Ihren Arbeitgeber. 
  • Fragen Sie sicherheitshalber Ihre Arztpraxis und Ihren Arbeitgeber, ob sie bereits am eAU-Verfahren teilnehmen.

Ausnahmen

Sollte die eAU aus technischen Gründen nicht möglich sein, erhalten Sie wie bisher eine AU-Bescheinigung in Papierform und 3-facher Ausführung. Auch Krankschreibungen im Ausland, von Privatärzten oder Reha-Einrichtungen können nicht über das eAU-Verfahren gemeldet werden.

Das bedeutet für Sie: Die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse muss innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung bei uns eingegangen sein – egal, ob Sie Arbeitnehmer oder als arbeitslos gemeldet sind. Ansonsten entstehen Lücken, in denen wir als Krankenkasse kein Krankengeld zahlen dürfen. Außerdem sind Auswirkungen auf Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung möglich.

Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt Pflicht

Werden Sie krank, sind Sie verpflichtet, sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krankzumelden und rechtzeitig zum Arzt zu gehen, damit die eAU ausgestellt werden kann. Dann müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, damit er die AU-Daten von der Krankenkasse abrufen kann. Je nach Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber bereits am 1. Tag eine AU-Bescheinigung verlangen, spätestens nach dem 3. Fehltag, wenn die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus andauert.

Bitte melden Sie sich unabhängig von der Informationspflicht bei uns, sobald Sie absehen können, dass Sie mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sein werden. So können wir schnellstmöglich alle nötigen Informationen bei Ihrem Arbeitgeber einholen und Ihr Krankengeld berechnen sowie überweisen.

Zusätzliche Angebote

Sie haben keine eAU erhalten?

Dann können Sie mit unserer kostenlosen App „BKK GS - Meine Krankenkasse“ die Ausfertigung für die Krankenkasse online an uns übermitteln – absolut sicher, schnell und ohne Papierkram. Informieren Sie sich jetzt über die praktischen Vorteile der BKK GS Krankenkassen-App oder laden Sie die Applikation direkt auf Ihr Smartphone:

Zum App Store (iOS) beziehungsweise Google-Play Store (Android)

FAQ – häufige Fragen zum Krankengeld

Krankengeld ist gemäß Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Entgeltersatzleistung. Es soll die Einkommenseinbußen ausgleichen, die durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zustande kommen.

Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gezahlt. Da es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkassen handelt, muss jede gesetzliche Krankenversicherung an Versicherte Krankengeld zahlen, wenn die individuellen Ansprüche vorliegen. Letztere werden vor der Auszahlung geprüft.

Arbeitnehmer und Auszubildende sowie Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, haben Anspruch auf Krankengeld. Die allgemeinen Voraussetzungen zum Krankengeldanspruch:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitssuchend.
  • Sie sind länger als sechs Wochen infolge einer andauernden Krankheit arbeitsunfähig oder werden stationär behandelt.
  • Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit braucht es für den Anspruch auf Krankengeld die ärztliche Feststellung (AU-Bescheinigung).
  • Für den Bezug von Krankengeld muss die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt werden.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben in der Regel:

  • Beschäftigte, die keinen Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich „Hartz IV“)
  • Hauptberuflich Selbstständige
  • Versicherte, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Verdienstausfall zu beklagen haben
  • Mitversicherte in der gesetzlichen Familienversicherung
  • Praktikanten
  • Studierende

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen sich selbst um die Schließung der Einkommenslücke im Krankheitsfall kümmern.

Sie sind selbstständig, möchten sich freiwillig versichern lassen und im Ernstfall von Krankengeld profitieren? Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Absicherung mit unserem Wahltarif Krankengeld für Selbstständige. Sprechen Sie uns an!

Nein, Krankengeld muss von Versicherten nicht beantragt werden. Mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt Ihr behandelnder Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit – sowohl während der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber als auch für die Zeit der Krankengeldzahlung durch Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung bekommen Sie die Entgeltersatzleistung Ihrer Krankenkasse. Ein separater Antrag auf Krankengeld ist nicht nötig.

Vor 2016 mussten Versicherte in der GKV einen Auszahlschein für Krankengeld von ihrem Arzt ausfüllen lassen und an die Krankenkassen schicken. Weil dieses aufwändige Verfahren zu vielen Verzögerungen der Krankengeldzahlung führte, wurde der Auszahlschein in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert. Der Bearbeitungsprozess für Ihr Krankengeld startet mit dem Eingang der Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse automatisch.

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts bis maximal 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtiges Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben, wird es als Einmalzahlung bei der Berechnung berücksichtigt.

  • Krankengeld kann kalendertäglich maximal 116,38 Euro (Höchstsatz Wert 2023 / brutto) betragen.
  • Dieser Höchstbetrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze: Das Krankengeld ist per Gesetz auf maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze beschränkt.
  • Genauso wie bei Arbeitsentgelt sind vom Krankengeld die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die entsprechenden Arbeitnehmeranteile werden direkt abgezogen. Die Arbeitgeberanteile übernehmen wir für Sie.

Die Krankenversicherung ist für die Zeit der Krankengeldzahlung beitragsfrei. Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie kostenlos krankenversichert. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, entspricht Ihr Krankengeld dem Arbeitslosengeld I-Anspruch.

Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch einen Zuschuss zum Krankengeld unterstützen, um die Einkommenslücke zu schließen oder zumindest zu verringern. Ein solcher Krankengeldzuschuss der Arbeitgeber ist meist freiwillig, kann aber auch in Tarifverträgen geregelt sein. Teilweise erhöhen sich Zuschüsse zum Krankengeld vom Arbeitgeber anhand der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Krankengeld. Ausgezahlt wird Krankengeld nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wie lange die Krankenkasse Krankengeld zahlt, hängt davon ab, wie lange Sie nicht arbeiten können. Sobald Sie wieder arbeitsfähig sind und Lohn von Ihrem Arbeitgeber erhalten, endet die Krankengeld-Auszahlung.

Grundsätzlich wird innerhalb von drei Jahren (auch Blockfrist genannt) für maximal 78 Wochen Krankengeld für die gleiche Erkrankung bezahlt. Da Krankengeld- und Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber nicht gleichzeitig erfolgen, erhalten Arbeitnehmer höchstens 72 Wochen Krankengeld. Während der Entgeltfortzahlung ruht der Anspruch auf Krankengeld. Nehmen Sie Elternzeit in Anspruch, kann der Krankengeldanspruch unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls ruhen.

Krankengeld wird von Krankenkassen immer rückwirkend ausgezahlt. Ein fixes Datum gibt es für die Auszahlung nicht, weil wir die Überweisung individuell nach Ihrem Bedarf erledigen. Sobald wir die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten und geprüft haben, überweisen wir Ihnen das errechnete Krankengeld. Die Zahlung durch die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erfolgt bis zu dem Tag, an dem Ihr Arzt die Krankmeldung ausgefüllt hat.

Wir überweisen Ihr Krankengeld rückwirkend direkt auf Ihr Konto.

  • Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis oder Selbstständigen, die den Wahltarif Krankengeld gewählt haben sowie bei beendetem Beschäftigungsverhältnis / vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld:

Sie erhalten Krankengeld bis zu dem Tag, an dem Sie gemäß der letzten Bescheinigung voraussichtlich arbeitsunfähig waren. Für den Zeitraum, in dem Sie nicht beim Arzt waren, ruht der Anspruch auf Krankengeld und es erfolgt keine Zahlung. Letztere wird ab dem Tag wieder aufgenommen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt wurde.

  • Bei selbstständigen Versicherten, die den gesetzlichen Krankengeldanspruch gewählt haben:

Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend nachgewiesen, wird durch die entstandene Lücke eine neue, sechswöchige Wartezeit ausgelöst.

Ausgezahltes Krankengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das steuerfreie Krankengeld Ihr steuerpflichtiges Einkommen und womöglich den Steuersatz erhöhen kann. Damit soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch das Krankengeld steuerlich bevorzugt werden. Ziel ist die leistungsgerechte Besteuerung.

Die Krankengeldzahlung endet nach maximal 78 Wochen einer Arbeitsunfähigkeitszeit. Wie es danach für Sie weitergeht, ist von Ihrem Gesundheitszustand abhängig:

  • Im Idealfall sind Sie vollständig genesen und können Ihren Beruf wieder wie gewohnt ausführen.
  • Sind Sie über die Krankengeldzahlung hinaus arbeitsunfähig, können Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit melden.
  • Ist davon auszugehen, dass Sie Ihren Beruf wegen der Erkrankung nicht mehr ausüben können (Erwerbsunfähigkeit), lässt sich bei entsprechendem Anspruch Erwerbsminderungsrente beantragen.
  • Haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Leistungen der Agentur für Arbeit, ist die Beantragung der Grundsicherung bei Ihrem Sozialamt vorgesehen.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Krankengeld? Wir sind für Sie da und beraten Sie kompetent zu Ihrem Anliegen.

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt

Während des Mutterschutzes erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen das Mutterschaftsgeld. Befreit Sie Ihr Arzt vor oder nach dem Mutterschutz durch ein Beschäftigungsverbot von Ihrer Arbeitspflicht, bekommen Sie Mutterschutzlohn. Selbstständige Frauen mit privater Krankenversicherung erhalten im Mutterschutz kein Mutterschaftsgeld, können aber von einem Krankentagegeldanspruch profitieren.

Informationen zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Entlastung durch eine Haushaltshilfe

Ob Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt: Können Sie Ihren Haushalt aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr führen, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die qualifizierte Unterstützung nimmt Ihnen vom Einkaufen bis zum Kochen diverse Hausarbeiten ab.

Jetzt zur Haushaltshilfe informieren!

Zusätzliche Angebote

Extra-Tarif BKK MedPlus für chronisch Erkrankte

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. Deshalb haben wir den speziellen Tarif BKK MedPlus erarbeitet, der Ihnen bei einer chronischen Erkrankung eine Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen sichert. Die Teilnahme an diesem Gesundheitsprogramm ist für Sie kostenfrei.

BKK MedPlus