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Hilfsmittel

Selfie von Mann mit Brille, der auf einem Steg liegt

Letzte Aktualisierung: 13.11.2023

Hilfsmittel, die Ihren Alltag leichter machen

Auch mit einem Handicap oder bei einer Erkrankung möchten Sie ein so normales Leben wie möglich führen. Das verstehen und fördern wir! Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unterstützt Sie deshalb und bezahlt ausgewählte Hilfsmittel, die Ihren Alltag leichter machen sollen.

Was zählt zu den Hilfsmitteln?

Bei Hilfsmitteln denkt man klassich an orthopädische Schuhe, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen usw., aber auch neuartige Hilfsmittel wie Insulinpumpen, kontinuierliche Glukosemessgeräte (realtime) und Kommunikationshilfen mit Augensteuerung gehören dazu. Je nach Art Ihrer Erkrankung oder Behinderung sind verschiedene Hilfsmittel nötig, um Ihnen das Leben zu erleichtern. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt dabei die Kosten bis zu den festgeschriebenen Höchstgrenzen (Festbeträge oder Vertragspreise). Ihre Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt maximal zehn Prozent, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Für Kinder und Jugendliche übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten bis zum 18. Lebensjahr. Sie müssen keine gesetzliche Zuzahlung leisten. 

Gerne können Sie unsere Mitarbeiter über das kostenlose 24-h-Servicetelefon unter 0800 0 255 255 kontaktieren. Sie helfen Ihnen jederzeit weiter.

Brillen und Kontaktlinsen

Leiden Sie unter einer schweren Sehschwäche oder benötigt Ihr Kind eine Brille oder Kontaktlinsen? Dann unterstützt Sie die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bei den Kosten.

Für Kinder und Jugendliche übernehmen wir bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für ärztlich verordnete Brillengläser und Kontaktlinsen die Kosten in Höhe der gültigen Festbeträge.

Bei Versicherten über 18 Jahre beteiligen wir uns bei schweren Sehbeeinträchtigungen an den Kosten. Sie haben dann Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss in Höhe der gültigen Festbeträge abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung pro Glas oder Kontaktlinse (mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro). Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn Ihr Arzt auf beiden Augen eine Sehbeeinträchtigung der Stufe 1 feststellt. Die Stufe richtet sich dabei nach der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation.

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sind die Leistungen für Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit einer starken Kurz- oder Weitsichtigkeit erweitert worden. Erwachsene haben einen Anspruch auf Kostenübernahme für Brillengläser, wenn sie

  • bei Kurz- oder Weitsichtigkeit einen Ausgleich von mehr als sechs Dioptrien benötigen oder
  • eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) vorliegt und eine Korrektur von mehr als vier Dioptrien notwendig ist.

Dann übernehmen wir die bundeseinheitlichen Festbeträge für Sehhilfen auch für diese Gruppe.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Neben Hilfsmitteln, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden, gibt es auch Hilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören zum Beispiel Inkontinenzvorlagen. Auch hier beläuft sich Ihre Zuzahlung auf lediglich zehn Prozent. Ihre Zuzahlungen werden dabei auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr angerechnet. Wichtig ist dabei, dass nur gesetzliche Zuzahlungen angerechnet werden, nicht aber zum Beispiel Eigenbeteiligungen bei Brillen oder Aufzahlungen bei Einlagen, die teurer sind, als der Festbetrag.