Volltextsuche innerhalb der Webseite:

Suchvorschläge

Einfach. Schnell. Erreichbar.

Unser zentrales Servicetelefon

0800 0255 255 24/7 Hotline, kostenlos

Anschrift

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
E-Mail: info@bkkgs.de

Ihre Nachricht an uns

zum Kontakformular

Zahnersatz

Finger mit Handschuhen halten Röntgenaufnahmen von Zähnen

Letzte Aktualisierung: 21.12.2023

Zahnersatz – Implantat, Brücke & Co.

Als Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erhalten Sie kostenlose Zahnvorsorgeuntersuchungen, damit Ihre Zähne möglichst lange gesund bleiben. Sollten Sie dennoch einmal einen Zahnersatz benötigen, stehen wir Ihnen auch finanziell zur Seite.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Anspruch: 60 Prozent Festzuschuss
  • Bonus: Bis zu 15 Prozent für Ihren Zahnersatz
  • Kostenübernahme: Bei geringem Einkommen
  • Preisvergleich: Behandlungskosten vergleichen
  • Beratung: Kompetent und persönlich
  • Extraschutz: Mit der Zahnzusatzversicherung

Jetzt Mitglied werden!

Neu ab 2023: Der digitale Antrag auf Kostenübernahme

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Zahnarzt- und kieferorthopädische Praxen genehmigungspflichtige Anträge digital an Krankenkassen übermitteln. Deshalb erhalten wir Heil- und Kostenpläne (HKP) für Ihre Zahnersatz-Versorgung zur Genehmigung mittlerweile direkt von Ihrem Zahnarzt. Dieser bekommt den genehmigten Heil- und Kostenplan anschließend von uns zurück. Zu Ihrer Information stellt Ihnen die Zahnarztpraxis einen Kostenvoranschlag bereit. In der Kieferorthopädie ist der Ablauf der gleiche.

  • Dank der Digitalisierung müssen Sie Anträge nicht mehr an uns weiterleiten.
  • Die gesamte Abwicklung erfolgt automatisiert, papierlos und für Sie deutlich komfortabler.
  • Vorerst informieren wir Sie schriftlich über die Genehmigung für Ihren Zahnersatz.

Ihr Zahnersatz. Ihre Gesundheit.

Gesunde Zähne sind wichtig für Ihre Gesundheit. Mit der täglichen Zahnreinigung und regelmäßigen Zahnarztbesuchen beugen Sie Zahnkrankheiten vor und schützen damit Ihren gesamten Körper vor Beschwerden. Trotz sorgfältiger Zahnvorsorge kann es zu Zahnschäden kommen – beispielsweise durch äußere Umstände und Erkrankungen. Bei einem Zahnverlust sind negative Auswirkungen auf Ihr Wohlbefinden möglich. Ist Ihr Gebiss intakt und vollständig, können Sie bequem essen und sprechen, außerdem profitieren Sie von ästhetischen Vorteilen.

Mit einem hochwertigen Zahnersatz schließen Sie Lücken in Ihrem Gebiss und leisten wirksame Gesundheitsvorsorge:

Bei diesem Zahnersatz wird nicht der gesamte natürliche Zahn ersetzt, sondern lediglich die Zahnkrone. Künstliche Kronen bestehen aus Metall, Keramik oder Gold. Neben Vollkeramikkronen werden Verblendkronen aus Metall eingesetzt, welche durch eine Keramik- oder Kunststoff-Oberfläche die natürliche Zahnfarbe nachahmen. Ist eine Zahnfüllung (beispielsweise bei Karies) nicht mehr möglich, sind Kronen eine stabile Alternative.

Hierbei handelt es sich um künstliche Zahnwurzeln, die fest mit dem Kieferknochen verankert werden. Bei einem kompletten Zahnimplantat wird der Zahnersatz in Form einer Krone, Brücke oder Zahnprothese auf einem Verbindungsstück fixiert. Implantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung.

Bei diesem Zahnersatz werden die Nachbarzähne des beschädigten Zahns überkront und als Verankerung der Zahnbrücke genutzt. Unterschieden wird zwischen Freiendbrücke (nur ein gesunder Zahn als Ankerzahn) und Endpfeilerbrücke (zwei Pfeilerzähne zur Fixierung).

Sind Brücken aufgrund mehrerer Zahnlücken keine Option, stellt eine Prothese den Erhalt von Zahnreihen sicher. Eine Modellgussprothese wird mit Klammern an gesunden Zähnen befestigt. Fehlen die natürlichen Zähne, lässt sich eine Vollprothese als Zahnersatz verwenden.

Welcher Zahnersatz in Ihrem Fall die beste Lösung ist, erfahren Sie bei Ihrem Zahnarzt. Lassen Sie sich umfassend zur medizinischen Notwendigkeit und den verschiedenen Möglichkeiten beraten.

Unser Zuschuss für Ihren Zahnersatz

Frau im weißen Shirt lacht

Für einen Zahnersatz bekommen Sie einen befundbezogenen Festzuschuss für die Regelversorgung von uns. Je nach Befund steht Ihnen ein bestimmter Betrag zu. Diesen Zuschuss können Sie durch regelmäßige Zahnarztbesuche erhöhen. Waren Sie in den letzten fünf oder zehn Jahren mindestens einmal im Kalenderjahr zur Kontrolluntersuchung, erhalten Sie einen attraktiven Zahnbonus. Unser Zuschuss zum Zahnersatz steigt mit einem vollständigen Bonusheft um 10 beziehungsweise 15 Prozent:

  • Bei fünf Jahren lückenloser Vorsorge erhöht sich unsere Kostenbeteiligung für Ihren Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent (kleiner Bonus).
  • Können Sie Ihre Zahnvorsorge sogar zehn Jahre nachweisen, beträgt der Zuschuss für Ihren Zahnersatz insgesamt 75 Prozent (großer Bonus).
  • Voraussetzung für einen höheren Festzuschuss ist die Bestätigung Ihrer Zahnvorsorge über die Eintragungen in Ihrem Nachweisheft.

Lassen Sie sich Ihre Zahnarztbesuche deshalb regelmäßig in Ihrem Bonusheft vermerken.

Erhöhter Festzuschuss der BKK GS

Bei notwendiger Zahnersatzversorgung beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit dem befundbezogenen Festzuschuss. Dieser erhöht sich, wenn Sie in den letzten fünf beziehungsweise zehn Kalenderjahren jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweisen können. Werden die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschritten, ist auch ein höherer Zuschuss möglich:

Einkommensgrenze Monatlich*

Alleinstehende/r

1.414,00 €

Mit einem Angehörigen

1.944,25 €

Mit zwei Angehörigen

2.297,75 €

Mit drei Angehörigen

2.651,25 €

für jeden weiteren Angehörigen

353,50 €

* gültig ab 01.01.2024

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an.

Liegen Sie unterhalb dieser Einkommensgrenzen oder nur knapp darüber, melden Sie sich vor der Zahnarztbehandlung gerne telefonisch bei uns. Wir beraten Sie persönlich zur gesetzlichen Kassenleistung für Ihren Zahnersatz und zu unserem Zuschuss für Ihre finanzielle Entlastung. Sie erreichen Ihren Ansprechpartner unter der Telefonnummer 0800 0 255 255.

Zahnersatz im Ausland

Ein Zahnersatz zum Nulltarif klingt verlockend. Neben finanziellen Härtefällen (besonders geringes Einkommen) ist der kostenlose Zahnersatz aus dem Ausland eine Möglichkeit. Handelt es sich um die Regelversorgung und Sie haben ein vollständiges Bonusheft mit Nachweisen über Ihre Zahnvorsorge, ist ein Zuschuss von Ihrer BKK GS möglich. Vorausgesetzt Ihr Zahnersatz entspricht den in Deutschland gültigen Richtlinien und Bestimmungen.

  • Grundsätzlich können Sie Ihren Zahnersatz auch im europäischen Ausland anfertigen und eingliedern lassen.
  • Damit Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland keine unangenehmen Überraschungen erleben, lassen Sie sich bitte im Vorfeld von unseren Ansprechpartnern unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0 255 255 beraten.

Möchten Sie Ihre Zähne im EU-Ausland machen lassen und Kosten sparen, senden Sie uns vorab einen Kostenvoranschlag. Wir prüfen, ob der geplante Zahnersatz erstattungsfähig ist und informieren Sie über den möglichen Zuschuss.

Informationen zu Ihrem Leistungsanspruch und dem möglichen Erstattungsbetrag finden Sie in unserer Broschüre zum Zahnersatz im Ausland. Darin klären wir auch über wichtige Fakten zur Zahnersatzanfertigung außerhalb Deutschlands auf.

Zahn in der einen Hand, Geld in der anderen Hand

Zahnarztkosten-Preisvergleich: Senken Sie Ihren Eigenanteil

Die Zahnersatz-Preise hängen von mehreren Faktoren ab und unterscheiden sich teilweise erheblich. Benötigen Sie neue Zähne und möchten die Kosten von Zahnarztpraxen gegenüberstellen, empfehlen wir den Zahnarztkosten-Preisvergleich. Für qualitativen Zahnersatz zum besten Preis:

  • Wurde bereits ein Heil- und Kostenplan (HKP) ausgestellt, erhalten Sie mit diesem kostenlosen Service mehrere Vergleichsangebote von Zahnärzten in Ihrer Nähe.
  • Welche Zahnarztpraxis Ihre Behandlung durchführt, entscheiden Sie.
  • Über den Preisvergleich erhalten Sie die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung in Ihrer Wunschpraxis.

Im Durchschnitt sparen Patienten mit dem Preisvergleich bei Zahnersatz und Implantaten über 50 Prozent ihres Eigenanteils.

Zahnarztkosten-Preisvergleich

FAQ – häufige Fragen zum Zahnersatz

Die Kosten für Zahnersatz hängen maßgeblich vom verarbeiteten Material ab:

  • Zu den günstigsten Lösungen zählen metallische Vollkronen mit etwa 350 Euro.
  • Voll- und Teilprothesen kosten in der Basisversorgung etwa 800 Euro und bei einer Brücke werden bis zu 1.000 Euro veranschlagt.
  • Die Kosten für Implantate als Ersatz für fehlende Zähne beziehungsweise Zahnwurzeln gelten als besonders hoch.
  • Die Preise für ein Implantat inklusive Zahnersatz beginnen meist bei 1.500 Euro und können mehr als 3.000 Euro betragen.
  • Sind komplett neue Zähne erforderlich, liegen die Kosten im fünfstelligen Bereich.

Neben den Laborkosten nimmt der Zeitaufwand für die Zahnarztpraxis direkten Einfluss auf die Gesamtsumme. Je aufwändiger die Herstellung, Eingliederung und Therapie, desto höher die Preise für Zahnersatz.

Die Zahnersatz Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt von mehreren Faktoren ab. Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER den befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Zuschuss wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich.

  • Unser Zuschuss deckt rund 60 Prozent der Gesamtkosten in der Regelversorgung.
  • Der genaue Zuschuss für Ihren Zahnersatz hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
  • Die übrigen Zahnersatz-Kosten tragen Sie selbst.
  • Mit einem Bonus für Ihre Zahnvorsorge verringert sich der Eigenanteil für Ihren Zahnersatz auf ungefähr 30 beziehungsweise 25 Prozent.

Ihren Eigenanteil berechnen Sie, indem Sie den Festzuschuss von den Gesamtkosten abziehen.

Für den Zahnersatz haben Sie verschiedene Möglichkeiten von Krone bis Prothese. Die Regelversorgung bei Zahnersatz bezeichnet die Standardversorgung, auf die Sie gesetzlichen Anspruch haben. Was bei Zahnersatz als Regelversorgung definiert wird, entscheiden Zahnärzteschaft und Krankenkassen. Die Kassenleistungen sind wissenschaftlich fundiert und überzeugen hinsichtlich Passgenauigkeit, Langlebigkeit und Stabilität.

  • Beispielsweise erhalten Sie im sichtbaren Bereich für Teilverblendungen in einer natürlichen Zahnfarbe einen Zuschuss
  • Im Bereich der Seitenzähne ist ein Zahnersatz aus Nicht-Edelmetall die Regelversorgung.
  • Bei einem zahnlosen Mund zahlen wir den vollen Zuschuss für eine Totalprothese. Diese ersetzt alle Zähne und lässt sich herausnehmen.

Bei einem Härtefall ist die Regelversorgung für Zahnersatz kostenlos.

Versicherte mit geringem Einkommen erhalten von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Bei einem sogenannten Härtefall können sich Geringverdiener mit besonders geringem Monatseinkommen den doppelten Festzuschuss für einen Basiszahnersatz sichern. Lässt sich die Rechnungssumme der Regelversorgung damit nicht decken, sichern wir Ihnen die komplette Kostenübernahme zu.

  • Verdienen Alleinstehende maximal 1.414,00 Euro brutto monatlich, erhalten sie im Rahmen der Regelversorgung eine Zuzahlung zum Zahnersatz von 100 Prozent.
  • Leben Sie mit Ihrer Familie in einem Haushalt, werden die Einnahmen der Familienangehörigen für den Lebensunterhalt zusammengerechnet.
  • Die Brutto-Einkommensgrenze von 1.414,00 Euro erhöht sich dann um 530,25 Euro für den ersten Angehörigen und um 353,50 Euro für jedes weitere Familienmitglied.

Anspruch auf einen Zahnersatz mit Härtefall und die damit verbundene Kostenübernahme haben neben Geringverdienern auch Bezieher von:

  • BAföG
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Kriegsopferfürsorge

Möchten Sie einen Härtefall bei Zahnersatz beantragen, teilen Sie uns dies bitte mit und lassen Sie uns aktuelle Einkommensnachweise zukommen.

Gut zu wissen: Sie liegen leicht über der Einkommensgrenze? Dann kann die individuelle beziehungsweise gleitende Härtefallregelung greifen. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls einen erhöhten Festzuschuss von Ihrer BKK GS. Den genauen Zuschuss berechnen wir anhand Ihres Einkommens und den Zahnersatz-Kosten individuell.

Festsitzender Zahnersatz – also Brücke, Krone oder Implantat – ist im Vergleich zu Zahnersatz zum Herausnehmen (Prothesen) langlebiger und komfortabler. Durch die feste Verbindung mit dem Kiefer beziehungsweise Gebiss spüren Sie einen festsitzenden Zahnersatz nicht. Krone, Implantat und Co. sind überaus stabil und lassen sich ebenso pflegen wie die natürlichen Zähne.

Zudem bietet festsitzender Zahnersatz einen höheren Schutz gegenüber Karies und Zahnfleischproblemen. Ein herausnehmbarer Zahnersatz wie die Teil- und Klammerprothese hat wiederum einen Preisvorteil.

Dabei werden feste und herausnehmbare Zahnersatzlösungen miteinander vereint. Die Teleskopprothese ist zum Beispiel eine Kombination aus fest verankerten Teleskopkronen und einer Teilprothese.

Der HKP informiert im Detail über eine geplante Versorgung mit Zahnersatz und die voraussichtlichen Kosten. Das Dokument wird von Zahnärzten ausgestellt und dient als Grundlage zur Berechnung der Festzuschüsse.

Seit 1. Januar 2023 werden Heil- und Kostenpläne von Zahnarzt- und kieferorthopädischen Praxen digital an Krankenkassen übermittelt. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag zur Information und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Auf alle zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung haben Sie zwei Jahre Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Sollten Sie einmal Probleme mit Ihrem Zahnersatz haben, rufen Sie uns an. Unter der 0800 0 255 255 sind wir persönlich für Sie da.

Zahnersatz nach Maß – gleichartig oder andersartig

Wünschen Sie sich einen Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, haben Sie zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Die „gleichartige Versorgung“ und die „andersartige Versorgung“:

  • Die gleichartige Versorgung umfasst sowohl Kassenleistungen als auch Unterschiede in der zahntechnischen Herstellung.
  • Als Beispiel dient eine Krone aus Metall mit unauffälliger Verblendung an einem der hinteren Backenzähne.
  • Die Regelleistung rechnet ihr Zahnarzt gesetzlich ab. Die ergänzenden Zahnersatzleistungen darf er nach dem privaten Leistungsverzeichnis – der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) – abrechnen.

Obwohl es keine qualitativen Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten gibt, liegen diese Gebühren oft deutlich über den mit der BKK GS vertraglich geregelten Gebühren.

  • Als andersartige Versorgung gelten Maßnahmen, die sich vollständig von der gesetzlich geregelten Leistung gemäß Befundkatalog unterscheiden.
  • Diese Versorgungsart liegt beispielsweise vor, wenn statt einer Modellgussprothese eine Brücke als Zahnersatz dient.
  • Ihr Zahnarzt rechnet die gesamte Behandlung über die GOZ und BEB privat mit Ihnen ab.
  • Auch hier übernimmt die BKK GS den Festzuschuss für Ihren Zahnersatz.

Wünschen Sie sich einen individuellen Zahnersatz, zahlen Sie die höherwertigen Leistungen selbst oder finanzieren diese mit einer Zahnzusatzversicherung. Kontaktieren Sie uns vor Ihrer Unterschrift auf einem privaten Versorgungsvertrag und lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Mit einem Alternativangebot oder einer Zweitmeinung von einem weiteren Zahnarzt lassen sich Ihre Kosten womöglich deutlich senken.

Zahnzusatzversicherung für Ihren Rundumschutz

Nehmen Sie Leistungen abseits der Regelversorgung in Anspruch, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Mit einer Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihre Eigenbeteiligung. Je nach Tarif profitieren Sie bei unseren Partnern von einer kompletten Kostenübernahme für Ihren wunschgemäßen Zahnersatz.

Zusatzversicherungen

rundes Icon/Symbol mit Pluszeichen in Grün

Zusätzliche Angebote

Zahnrettungsbox – erste Hilfe für Zähne

Haben Sie oder Ihr Kind einen Zahnunfall, ist schnelle Hilfe wichtig. Mit einer Zahnrettungsbox lassen sich ausgeschlagene Zähne retten. Im Standortverzeichnis Zahnunfall24 finden Sie die nächste Erste-Hilfe-Zahnbox in Ihrer Nähe.

Zahnunfall24