Aktivkuren im Ausland
Letzte Aktualisierung: 29.06.2026
Aktivkuren im Ausland: Gesundheit fördern und Erholung genießen
Aktivkuren im Ausland stärken Ihre Gesundheit durch wirksame Erholung abseits des Alltags. Auch die neue Umgebung kann zu Ihrem Wohlbefinden beitragen und Ihren Gesundheitszustand verbessern. Die Kosten für das medizinisch notwendige Kurprogramm übernimmt Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER für Sie.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Anerkannte Kurorte in Europa
- Geprüfte Kureinrichtungen
- Hoher Qualitätsstandard
- Deutschsprachige Betreuung
- 100 Euro Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe
- Kompetente Kuren-Fachberater
Einfach. Hochwertig. Vorsorgen.
Qualitätsgeprüfte Aktivkuren in Europa
Kuren haben sich als gutes Instrument zur Gesundheitsförderung erwiesen. Zudem lassen sich durch kurärztliche Anwendungen Beschwerden und Krankheiten gezielt behandeln.
Bei einer Aktivkur im Ausland bekommen Sie die Gelegenheit, sich über einen längeren Zeitraum hinweg und mit medizinischer Hilfe auf Ihren Körper und Ihre Genesung zu konzentrieren:
- Bedarfsgerecht: Bei Aktivkuren im Ausland handelt es sich um ambulante Vorsorgemaßnahmen mit individuellem Trainings- und Therapieprogramm.
- Aktiv: Wie die Bezeichnung bereits ankündigt, ist eine solche Kur im Ausland von Aktivität geprägt. Einheiten aus Bewegung und Entspannung sind bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt.
- Nachhaltig: Gesundheitsexperten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet vermitteln Ihnen mit verständlichen Anleitungen, wie Sie Ihre Gesundheit im Alltag fördern können.
- Bezuschusst: Für eine qualitätsgeprüfte Aktivkur zahlen wir einen attraktiven Krankenkassenzuschuss.
Eine Kur im Ausland kann Ihre Lebensqualität durch das Erlernen neuer Gewohnheiten dauerhaft steigern. Voraussetzung ist, dass die Qualität des Kurangebots stimmt und Sie vor Ort optimal versorgt sind.
Bei unserem Partner Gesundheitsservice Management (GSM) profitieren Sie von höchsten Standards und Kurhotels in besten Lagen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Vorbereitungen.
Anerkannte Kurorte im Ausland
Italien, Polen, Österreich, Slowakei, Tschechien oder Ungarn? Sie haben die Wahl! Entscheiden Sie sich für einen der vielen anerkannten Kurorte, um Ihre ambulante Vorsorgemaßnahme zu einem Erfolg zu machen. Unsere Aktivkuren in Europa überzeugen durch
- einen hohen Qualitätsstandard,
- eine deutschsprachige Betreuung sowie
- einen sehr hohen medizinisch-therapeutischen Anspruch.
Die Vorsorgekuren erfolgen nach modernsten Erkenntnissen aus der Kurortmedizin und umfassen spezifische Heilmittel. Auch der Standard der ausländischen Unterkünfte ist hoch und Sie können sich in den Räumlichkeiten rundum wohlfühlen.
Beliebte europäische Kurhotels finden Sie beispielsweise im Böhmischen Bäderdreieck in Tschechien, im österreichischen Gasteinertal und in der italienischen Provinz Padua.
Kur im Ausland und die Kostenübernahme der BKK GS
Wenn Ihr Arzt eine Kur empfiehlt und diese medizinisch notwendig ist, um Ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm.
- Zusätzlich beteiligen wir uns an den übrigen Kosten wie zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.
- Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro.
- Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.
- Sie zahlen nur die gesetzlich geregelte Zuzahlung.
Gut zu wissen: Eine Kostenerstattung für sogenannte Pauschalkuren ist nicht möglich. Mehr dazu im FAQ.
Aktivkur im Ausland beantragen
Zum Beantragen Ihrer Auslandskur lassen Sie sich die ambulante Vorsorgeleistung zunächst von Ihrem Arzt verordnen. Danach beraten wir Sie gern bei der Auswahl eines geeigneten Kurortes im Ausland.
Haben Sie sich für eine Kur in Europa entschieden, beantragen Sie diese bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:
- Papierlos: Besonders schnell und komfortabel senden Sie uns den Antrag für Ihre Kur im Ausland über unsere kostenlose BKK GS-App. In der App können Sie das Formular direkt ausfüllen und die ärztliche Verordnung hochladen.
- Schriftlich: Alternativ stehen die Dokumente zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Gern senden wir Ihnen den Kurantrag auch per Post zum Ausfüllen mit Ihrem Arzt.
Antrag ambulante Vorsorge für Versicherte
Antrag ambulante Vorsorge für den Arzt
Füllen Sie den Kurantrag gemeinsam mit Ihrem Arzt aus. Im ärztlichen Befundbericht erläutert er seine medizinische Begründung für eine ambulante Vorsorge.
Den ausgefüllten Antrag mit Arztstempel, Unterschriften und Angabe des Kurortes senden Sie bitte an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 140160
33621 Bielefeld
Sobald wir die Unterlagen geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.
Wünschen Sie sich Unterstützung bei der Auswahl der Kureinrichtung, leiten wir den Kurantrag mit Ihrer Erlaubnis an unseren Kooperationspartner Gesundheitsservice Management (GSM) weiter. Hierfür benötigen wir Ihre Einverständniserklärung. GSM kümmert sich auch um die Reservierung Ihrer Unterkunft.
Zusätzliche Angebote
Reiseschutzberatung und Reiseimpfungen
Mit entsprechenden Impfungen sind Sie im Ausland optimal vor landestypischen Erkrankungen geschützt. Unsere Reiseschutzberatung informiert Sie über den empfohlenen Impfschutz und erklärt, worauf Sie an Ihrem Reiseziel achten sollten.
FAQ – häufige Fragen zu Aktivkuren im Ausland
Damit wir die Kosten für Ihre Kur im Ausland übernehmen können, benötigen wir Ihre Mithilfe:
- Bescheinigung: Lassen Sie sich die Kur von Ihrem Arzt verschreiben. Die ärztliche Verordnung dient als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der ambulanten Vorsorge und ist Grundlage für den späteren Behandlungsplan.
- Antrag: Sie reichen vor Beginn der Maßnahme die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen zur Genehmigungsprüfung ein. Ihren Antrag für eine Aktivkur im Ausland senden Sie uns bitte mindestens zwei Monate vor Ihrem geplanten Kururlaub.
- Kuraufenthalt: Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.
Wir übernehmen die gesetzlichen Kosten für das medizinische und therapeutische Programm (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung). Ergänzend beteiligen wir uns mit einer Pauschale von 100 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe an Ihren Reisekosten.
Eine ambulante Maßnahme lässt sich für gewöhnlich nach Ablauf von drei Jahren erneut beantragen. Ist eine weitere Kur bereits früher medizinisch notwendig, kann eine Wiederholung auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist genehmigt werden.
Die Zuschussbeträge Ihrer Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER werden nach Ihrer Kur direkt mit dem Kuranbieter abgerechnet.
Ihren Eigenanteil und die Kurtaxe können Sie für gewöhnlich vor Ort in der Kureinrichtung bezahlen. Der gesetzliche Eigenanteil für Aktivkuren im Ausland beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten. Zudem übernehmen Sie die Verordnungsgebühr (zehn Euro pro Attest) und Ihre Reisekosten:
- Unterkunft
- Verpflegung
- An- und Abreise
Den Rechnungsbetrag für Unterkunft und Verpflegung überweisen Sie vor Reiseantritt an den entsprechenden Kurbetrieb. Mit der Reservierungsbestätigung des Kuranbieters erhalten Sie detaillierte Informationen und die Zahlungsmöglichkeiten.
Für den ergänzenden Zuschuss in Höhe von 100 Euro senden Sie uns die Unterkunftsrechnung und die Heilmittelrechnung nach Ihrem Kuraufenthalt bitte im Original.
Nehmen Sie abseits der ärztlichen Kur-Verordnung zusätzliche Anwendungen in Anspruch, tragen Sie die anfallenden Kosten ebenfalls selbst. Sollten Ihnen am Kurort im Ausland ergänzende Leistungen empfohlen werden, lassen Sie sich die damit verbundenen Gebühren am besten schriftlich bestätigen.
Dank der fachärztlichen Anleitung eignet sich die hochwertige Kurbehandlung grundsätzlich für alle Versicherten, die ihre Gesundheit aktiv unterstützen möchten. Ihr Arzt kann die Aktivkur im Ausland zur Krankheitsverhütung oder bei chronischer Erkrankung verschreiben.
Unter anderem umfassen die ärztlich verordneten Vorsorgeleistungen Maßnahmen für folgende Schwerpunkte:
- Herz-Kreislauf-System
- Nervensystem
- Atemwege
- Bewegungsapparat
- Stoffwechsel
- Haut
- Hals-Nasen-Ohren
Grundsätzlich ist eine Bezuschussung von Kuren (ambulante Vorsorgemaßnahmen) in anerkannten Kurorten folgender EU-Mitgliedsstaaten möglich:
- Estland
- Frankreich
- Italien
- Luxemburg
- Österreich
- Polen
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
Darüber hinaus können Sie einen Kururlaub in der Schweiz machen.
Für Ihre Aktivkur in Europa können Sie im Rahmen der Öffnungszeiten von Kureinrichtungen ganzjährig anreisen. Bei manchen Kurbetrieben ist der Anreisetag auf bestimmte Wochentage festgelegt.
Je nach Kureinrichtung kann die Zimmerausstattung unterschiedlich ausfallen. Üblicherweise verfügen die Zimmer über WC und Dusche.
In vielen Kureinrichtungen ist die Halbpension mit zwei Mahlzeiten pro Tag üblich. Wünschen Sie eine Vollpension (Frühstück, Abendessen und eine warme Mahlzeit am Mittag), lässt sich diese in vielen Kurhotels optional buchen.
Möchten Sie nicht allein ins Ausland reisen, können Sie selbstverständlich eine Begleitperson mitbringen. Ihre Begleitung muss nicht am Kurprogramm teilnehmen und trägt ihre Hotel-, Verpflegungs- sowie Fahrkosten selbst.
Pauschale Reiseangebote kommerzieller Reiseveranstalter werden nicht automatisch bezuschusst. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden können, hängt von der jeweiligen Maßnahme und den individuellen Voraussetzungen ab.
- Die BKK Aktivkur in Europa ist ein fest organisiertes Gesundheitsangebot der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER. Buchung, Betreuung und Abrechnung erfolgen über den Gesundheitsservice.
- Davon zu unterscheiden ist die ambulante Vorsorge im Ausland. Diese organisieren Versicherte in der Regel selbst – beispielsweise An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein zwischen Versicherten und Krankenkasse. Für die Erstattung werden unter anderem Rechnungen für Unterkunft und Heilmittel in deutscher Sprache benötigt.
Gut zu wissen: Sogenannte Pauschalkuren finden Sie im Angebot vieler Reiseveranstalter. Der Reisepreis für derartige Kurreisen enthält oft Unterkunft, Verpflegung und medizinisch-therapeutische Anwendungen. Weil sich der Qualitätsstandard hier nicht überwachen lässt und meist kein individueller Vorsorgeplan sowie keine Rechnung des Leistungserbringers vorliegen, können wir für pauschale Kuren im Ausland keine Kostenerstattung vornehmen.
Artikel teilen auf