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Aktivkuren im Ausland

Mann trägt Frau auf dem Rücken am Wasser

Letzte Aktualisierung: 03.02.2023

Aktivkuren im Ausland stärken die Gesundheit

Kuren haben sich als gutes Instrument erwiesen, um Beschwerden und Krankheiten gezielt zu behandeln. Denn nur so bekommen Sie die Gelegenheit, sich über einen längeren Zeitraum hinweg und mit medizinischer Hilfe auf Ihren Körper und Ihre Genesung zu konzentrieren. Auch die neue Umgebung kann dazu beitragen, den eigenen Gesundheitszustand zu verbessern.

Die Voraussetzungen

Damit Sie die Kur im Ausland antreten können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes über die medizinische Notwendigkeit. Voraussetzung: Sie reichen vor Beginn der Maßnahme die Antragsunterlagen zur Genehmigungsprüfung ein. Wir übernehmen die  gesetzlichen Kosten für das medizinische und therapeutische Programm (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlung). Wir beteiligen uns mit 100 Euro Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe. Der Zuschuss wird gewährt, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert.

Bevor Sie eine Kur im Ausland in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell, unter 0521 5228-3715.

Aktivkuren in Europa

Italien, Polen, Österreich, Slowakei, Tschechien oder Ungarn? Sie haben die Wahl! Entscheiden Sie sich für einen der vielen Kurorte, um Ihre ambulante Vorsorgemaßnahme zu einem Erfolg zu machen. Unsere AktivKuren in Europa überzeugen durch einen hohen Qualitätsstandard, eine deutschsprachige Betreuung sowie einen sehr hohen medizinisch-therapeutischen Anspruch.

Sie zahlen nur die gesetzlich geregelte Zuzahlung

Wenn Ihr Arzt eine Kur empfiehlt und diese medizinisch notwendig ist, um Ihre Gesundheit zu stärken und zu fördern, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für das medizinische und therapeutische Programm. Wir beteiligen uns an den übrigen Kosten wie zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung mit einem Zuschuss, sofern die Maßnahme mindestens 21 Kalendertage dauert. Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich. Eine Kostenerstattung für Pauschalkuren ist nicht möglich.

Häufige Fragen:

Diverse Reiseveranstalter bieten inzwischen sogenannte Pauschalkuren an, bei denen im Reisepreis sowohl Unterkunft, Verpflegung als auch ärztliche Behandlung und die medizinisch-therapeutischen Anwendungen enthalten sind. Eine Kostenerstattung für derartige Maßnahmen ist nicht möglich, da in der Regel weder ein individueller Vorsorgeplan noch eine spezifizierte und quittierte Rechnung des Leistungserbringers vorliegen. Außerdem ist bei der Vielfalt von Angeboten eine Überwachung der Qualitätsstandards nicht möglich.