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Entlassmanagement

Letzte Aktualisierung: 19.12.2022

Entlassmanagement: lückenlos & bedarfsgerecht

Damit Sie auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus lückenlos und bedarfsgerecht versorgt werden, gibt es das Entlassmanagement. Dabei übernimmt das Krankenhaus für Sie die Planung und Koordination der ambulanten Versorgung.

Wie läuft ein Entlassmanagement ab?

Bereits in der frühen Phase der Krankenhausbehandlung geht es darum, Ihren Unterstützungsbedarf für die Zeit danach zu identifizieren. Dies geschieht in der Regel durch den Sozialdienst des Krankenhauses im sogenannten Assessment-Gespräch. Die für Sie notwendigen Maßnahmen werden dokumentiert und frühzeitig durch das Krankenhaus eingeleitet.

Individuell notwendige Maßnahmen können sein:

  • Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie.
  • Feststellen der Arbeitsunfähigkeit für maximal 7 Kalendertage nach der Krankenhausentlassung.
  • Individuelle Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung.

Ist für eine Maßnahme die Genehmigung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER erforderlich, kann das Krankenhaus schon vor Ihrer Entlassung die erforderlichen Anträge für Sie stellen.

Ziele des Entlassmanagements

  • optimale Wiedereingliederung in die gewohnte Umgebung
  • Entlastung für Sie und Ihre Angehörigen
  • bessere Koordination von ambulanter und stationärer Behandlung
  • Vermeidung von unnötigen Wieder-Einweisungen und Mehrfachuntersuchungen
  • weniger Organisationsaufwand für alle Beteiligten
  • bessere Kommunikation der beteiligten Versorgungsbereiche

Zum Entlassmanagement müssen Sie Ihre schriftliche Einwilligung geben. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Klinik. Bei Bedarf setzt sich das Krankenhaus mit uns in Verbindung um organisatorische Dinge zu besprechen. Dazu bedarf es einer gesonderten Einwilligung auf der Anlage 1b der Einwilligungserklärung. Sprechen Sie das Krankenhaus darauf an.

Alle wichtigen Informationen zur Weiterbehandlung erhalten Sie vom Krankenhaus im Entlassbrief. Wenn Ihnen Arzneimittel verordnet wurden, erhalten Sie auch einen Medikationsplan. Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt über den Entlassbrief und den Medikationsplan.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Unterstützung? Dann wenden Sie sich einfach telefonisch an unser Team Versorgungsmanagement unter 0521 5228-3747 oder per E-Mail an versorgungsmanagement@bkkgs.de

Entlassmanagement für Krankenhäuser und Leistungserbringer

Betreuen Sie als Verantwortliche/-r im Krankenhaus im Bereich Entlassmanagement eine/-n Versicherte/-n der BKK GILDEMEISTER SIEDENSTICKER und benötigen unsere Unterstützung?

Unser Team Versorgungsmanagement ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Entlassmanagement. Wenden Sie sich einfach telefonisch an uns unter 0521 5228-3747 oder per E-Mail an versorgungsmanagement@bkkgs.de

 

Um den Verwaltungsaufwand für alle Seiten so gering wie möglich zu halten, behandeln wir Hilfsmittel-Verordnungen aus dem Entlassmanagement nicht anders als die regulären ärztlichen Verordnungen. Leiten Sie Hilfsmittel-Verordnungen wie gewohnt an die bekannten Hilfsmittel-Leistungserbringer weiter, damit diese sich bezüglich der Kostenzusage schnell an uns wenden können. In Einzelfällen kann es zur weiteren Begutachtung durch den MDK kommen. 

Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER sieht gerade bei Verordnungen aus dem Enlassmanagement die Notwendigkeit einer schnellen Abwicklung der Hilfsmittel-Versorgung. 

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, sollte im Entlassmanagement darauf geachtet werden, ob der Patient ggf. bereits vor dem Krankenhausaufenthalt mit Produkten versorgt wurde. Sofern noch Produkte vorrätig sind und das Krankenhaus dennoch eine Verordnung ausstellt, besteht die Gefahr einer Überversorgung. In diesem Falle liegt keine medizinische Notwendigkeit vor.