Haushaltshilfe
Letzte Aktualisierung: 27.06.2024
Wir unterstützen Sie mit einer Haushaltshilfe
Die Entlastung durch eine geschulte Haushaltshilfe ist ein Segen. Sie erledigt die Hausarbeit von Kochen bis Waschen, wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen schonen müssen. Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe über die gesetzlichen Leistungen hinaus. Damit Sie sich in Ruhe erholen können.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Qualifizierte Unterstützung bei Erkrankungen
- Keine Zuzahlung bei Anspruch wegen Beschwerden in der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Wertvolle Entlastung beim Kochen, Waschen und Co.
- Bei Bedarf mit Kinderbetreuung
- Geregelter Alltag für Sie und Ihre Kinder
- Zeit für sich und Ihre Familie
Haushaltshilfe bei Krankheit
Für eine Vielzahl an Leistungen, die für Ihren Alltag von großer Bedeutung sind, übernehmen wir die Kosten über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus. Beispielsweise, wenn Sie als Elternteil krank werden und Ihren Haushalt nicht mehr führen können. Für diese Zeit übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe. Sie erledigt alle Aufgaben, die ein privater Haushalt mit sich bringt – darunter:
- Einkaufen
- Kochen
- Waschen
- Wäsche aufhängen / zusammenlegen
- Bügeln
- Putzen
- Aufräumen
- Botengänge erledigen
Kurzum: Haushaltshilfen sind die Retter des Alltags, die Sie bei einer Erkrankung entlasten und einen geregelten Tagesablauf sicherstellen. Bei Bedarf umfasst die Dienstleistung auch die liebevolle Kinderbetreuung. Die Kosten tragen wir für Sie.
- Wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt ist, können Sie diese Leistung bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres einmalig für dieselbe Krankheit in Anspruch nehmen.
- Bei einer schweren Krankheit und wenn im Haushalt ein Kind lebt, das unter 12 Jahre alt ist, verlängert sich Ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe auf bis zu 26 Wochen.
Sie haben keine Kinder? Wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts aufgrund einer schweren Erkrankung unmöglich ist, haben Sie innerhalb eines Kalenderjahres bis zu vier Wochen Anspruch auf Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe & Kinderbetreuung für Ihre Erholung
Sie müssen ins Krankenhaus, eine medizinische Rehabilitation (Reha) oder eine Kur steht an? Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder unter zwölf Jahren während Ihrer Abwesenheit. So können Sie sich ganz auf sich und Ihre Genesung konzentrieren – Ihr Nachwuchs wird von der Haushaltshilfe rundum versorgt. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie bei Bedarf vier weitere Wochen oder sogar über mehrere Monate Unterstützung. Nach einer stationären Behandlung gilt:
- Bis zu vier Wochen Anspruch für Haushalte ohne Kinder beziehungsweise wenn Kinder über zwölf Jahre alt sind.
- Leben Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt, besteht der Anspruch bis zu 26 Wochen.
Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen – so einfach geht’s!
Eine Haushaltshilfe beantragen Sie direkt bei Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER:
- Mit dem Antrag auf Haushaltshilfe erhalten Sie von uns ein Attest, das von Ihrem Arzt auszufüllen ist.
- Die ausgefüllten Formulare senden Sie an uns zurück – entweder per Post oder komfortabel online.
- Nach Genehmigung Ihres Antrags kümmern wir uns umgehend um eine professionelle Haushaltshilfe, damit Sie kompetente Unterstützung erhalten.
Antragsformular (PDF) herunterladen
Den schriftlichen Antrag für Ihre Haushaltshilfe bei der Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie herunterladen und ausdrucken oder telefonisch unter 0800 0 255 255 anfordern. Wir lassen Ihnen die Unterlagen innerhalb weniger Tage zukommen. Sie bevorzugen die digitale Abwicklung? Nutzen Sie unsere BKK GS – Meine Krankenkasse App und reichen Sie den Antrag bequem via Smartphone ein.
Haushaltshilfe für Schwangere
Ob Rückenschmerzen, dauerhafte Übelkeit oder Kurzatmigkeit: Schwangerschaftsbeschwerden sind keine Seltenheit und für viele werdende Mütter mit starken körperlichen Einschränkungen verbunden. Sind Sie schwanger und von Leiden geplagt, unterstützen wir Sie mit einer Haushaltshilfe.
In welchem Umfang Sie aufgrund einer Schwangerschaft Anspruch auf eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse haben, ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bescheinigt Ihnen, wie lange die eigenständige Haushaltsführung voraussichtlich nicht möglich sein wird. Haben Sie bereits Nachwuchs, erhalten Sie selbstverständlich die notwendige Hilfe bei der Betreuung. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen könnte.
Ist eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft aufgrund einer Erkrankung erforderlich, kommt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gleichermaßen für die Kosten auf:
- Für eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft ist lediglich die ärztliche Notwendigkeit beziehungsweise die Feststellung des Bedarfs durch eine Hebamme Voraussetzung.
- Das Alter Ihrer Kinder und die Schwere Ihrer Erkrankung spielen für den Anspruch keine Rolle.
- Die Dauer der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe ist unbegrenzt – gegebenenfalls erhalten Sie bis zur Geburt Unterstützung.
Gut zu wissen: Wird eine Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft oder Geburt ärztlich verordnet, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Haben Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe für die Zeit nach der Geburt oder in der Schwangerschaft, übernehmen wir die Kosten komplett für Sie.
Haushaltshilfe nach Geburt
Nach der Geburt Ihres Babys beginnt eine spannende Zeit. Das Wohlergehen des neuen Familienmitglieds steht jetzt im Vordergrund und nimmt einen Großteil Ihres Tages ein. Kommen durch die Entbindung gesundheitliche Beschwerden hinzu, gleicht die Haushaltsführung einer enormen Herausforderung. Kann Ihnen zuhause niemand unter die Arme greifen, wird die Selbstversorgung schnell unmöglich.
Sind Sie bei der Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gesetzlich krankenversichert, können Sie für tatkräftige Unterstützung eine Haushaltshilfe beantragen. Die einzigen Voraussetzungen sind:
- Sie haben Ihren Haushalt bisher selbst geführt.
- Andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt nicht weiterführen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ehepartner oder Lebenspartner voll berufstätig und deshalb tagsüber nicht zuhause sind.
- Der Bedarf einer Haushaltshilfe wurde von einem Arzt oder einer Hebamme festgestellt.
Können Sie bereits vor der Geburt absehen, dass eine Haushaltshilfe nötig wird, stellen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe bitte frühzeitig. So können wir alles Nötige für Sie in die Wege leiten.
FAQ – häufige Fragen zum Thema Haushaltshilfe
Grundsätzlich ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in Deutschland eine Sozialleistung. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe. Dieser Leistungsanspruch besteht immer dann, wenn die haushaltsführende Person beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder einer Krankenhausbehandlung ausfällt und der Haushalt nicht selbstständig geführt werden kann.
Außerdem haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe nach Geburt und während der Schwangerschaft, wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund dessen nicht weiterführen können – solange Ihnen keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe abnehmen kann. Hierzu einige wichtige Fakten:
- Anders als bei stationären Behandlungen oder Erkrankungen, spielt es hinsichtlich der Haushaltshilfe bei Geburt und in der Schwangerschaft keine Rolle, ob Sie ein Kind unter zwölf Jahren haben. Auch, wenn Ihr Neugeborenes Ihr erstes Kind ist, können Sie bei ärztlich begründetem Bedarf einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen.
- Eine Haushaltshilfe kann während Ihrer stationären Geburt gewährt werden, wenn Sie beispielsweise niemanden für die Betreuung Ihrer anderen Kinder haben. Die Haushaltshilfe betreut und beaufsichtigt Ihren Nachwuchs solange, bis Sie aus dem Krankenhaus zurück sind.
- Eine Haushaltshilfe nach Entbindung per Kaiserschnitt oder einer Zwillingsgeburt ist ebenso denkbar wie bei einer natürlichen Geburt.
- Auch der Ort der Geburt spielt für den Anspruch keine Rolle. Sie können Ihr Baby in der Klinik, in einem Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt zur Welt bringen.
Besteht ein medizinischer Grund für eine häusliche Entlastung, übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Kosten für Ihre Haushaltshilfe.
Eine zeitliche Begrenzung für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe gibt es im Zusammenhang mit Geburt oder Schwangerschaft gesetzlich nicht. Wir übernehmen die Kosten für die Haushaltshilfe nach Geburt so lange wie Sie durch die körperlichen Strapazen geschwächt sind. Gleiches gilt für eine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft. Sechs Tage sind eine gängige Zeitspanne. Hält Ihr Arzt oder Ihre Hebamme eine Haushaltshilfe länger für notwendig, sorgen wir für die Kostenübernahme.
Doppeltes Kinderglück bringt reichlich Freude, aber auch Herausforderungen mit sich. Die ersten Wochen nach der Geburt können insbesondere für die Mamas eine Belastung werden. Schließlich muss sich der Körper von Schwangerschaft und Geburt erholen, während die beiden Schützlinge die volle Aufmerksamkeit fordern. Aufgrund der zusätzlichen Belastung steht Ihnen umfassende Unterstützung nach der Entbindung zu.
Informieren Sie sich als künftige Zwillingsmama ergänzend über Ihren Mutterschutz, der nach Mehrlingsgeburten zwölf Wochen beträgt, sowie die damit verbundenen Mutterschaftsleistungen! Weil Zwillinge häufiger als Frühchen geboren werden und besondere Fürsorge benötigen, sind wir auch dahingehend an Ihrer Seite. Wir begleiten Sie mit individuellen Hilfeleistungen für eine gesunde Entwicklung.
Die Genehmigung einer Haushaltshilfe durch Ihre Krankenkassen hängt bei Schwangerschaft, Geburt und Krankheit von der medizinischen Notwendigkeit ab. In der sogenannten Notwendigkeitsbescheinigung führen Gynäkologen, Hausärzte und Hebammen neben der Diagnose und den damit verbundenen Beeinträchtigungen auf, ab wann Sie eine Haushaltshilfe benötigen, wie lange und in welchem Umfang diese empfohlen wird.
Das Dokument ist wichtig, weil es Ihren Bedarf an Hilfe präzise dokumentiert. Hebamme oder Arzt erklären, welche Aufgaben Sie aus gesundheitlichen Gründen vorrübergehend nicht meistern können und wie viel Zeit diese erfordern.
Hinweis: Ist die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft oder nach Geburt wegen einer Erkrankung nötig, darf nur ein Arzt die Bescheinigung ausstellen.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beantragen, erkundigen wir uns nach freien Kapazitäten bei den uns bekannten Anbietern für geschulte Fachkräfte. Auf Wunsch stellen wir gerne den Erstkontakt her. Generell übernehmen wir bei ärztlich verschriebenen Haushaltshilfen die gesamte Organisation Ihrer Unterstützung. Die Anbieter der Haushaltshilfen – darunter private Dienstleister, Familienpflegedienste und Sozialstationen – rechnen direkt mit uns ab. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Inanspruchnahme der Leistungen einer Haushaltshilfe stellen.
Ihr Arzt hat Ihnen Bettruhe verordnet und die erforderliche Haushaltshilfe für die Schwangerschaft wird Ihr Ehemann beziehungsweise Partner übernehmen, wofür er unbezahlten Urlaub nehmen muss? Berufstätige Verwandte möchten Sie nach der Geburt entlasten? Die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beteiligt sich am Verdienstausfall und an den Fahrtkosten Ihrer Lieben. Damit Sie sich um die Finanzen keine Gedanken machen müssen.
Beratung. Menschlich. Nah. Persönlich.
Ob Beschwerden nach dem Kaiserschnitt, ärztlich verordnete Bettruhe in der Schwangerschaft, Zwillingsgeburt oder schwere Krankheit:
Wir sind für Sie da und tragen mit der Kostenübernahme für Haushaltshilfen zu Ihrer Entlastung bei. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf und lassen Sie sich individuell beraten!
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