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Gesundheitsfonds

Letzte Aktualisierung: 16.01.2024

Seit 2009 erfolgt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds. Er ist eine Art Finanzpool, in den alle Beitragseinnahmen der Krankenkassen fließen, die sie über den einheitlichen Beitragssatz und die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze von ihren Mitgliedern eingenommen haben.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verteilt im zweiten Schritt das Geld wieder an die Kassen. Jede Kasse erhält eine Grundpauschale sowie Zu- oder Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ihrer Versicherten.

Die Grundpauschale wird vom BAS jeweils Mitte November für das Folgejahr ermittelt. Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2024 beträgt 331,81 Euro je Versicherten. Sie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und nach § 36 Abs. 3 RSAV bekannt zu geben.

Qualität entscheidet

Sie zahlen als Mitglied  bei jeder gesetzlichen Krankenkasse seit 2015 den einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen wird. Dazu kommt der  individuelle Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegen kann. Es gibt allerdings je nach Kasse erhebliche Unterschiede in der Auswahl und der Qualität der zusätzlichen Leistungen und Services, die den Mitgliedern zugutekommen. Denn Krankenkasse ist längst nicht gleich Krankenkasse.

Hervorragende Leistungen

Unsere Zusatzleistungen machen den Unterschied, denn sie sind auf Ihre jeweilige Lebensphase zugeschnitten. Unsere Mitarbeiter am Servicetelefon sind immer persönlich für Sie da. Gerne erläutern wir Ihnen auch, welche Extra-Tarife für Sie besonders interessant sind.