Auslandskrankenversicherung
Letzte Aktualisierung: 09.02.2024
Bestens krankenversichert – auch im Ausland
Reisen ins Ausland erfordern eine sorgfältige Planung, die vor allem vom Ziel und der Länge der Reise abhängig ist. Für Ihre Gesundheit ist der Abschluss einer passenden Auslandskrankenversicherung eine der wichtigsten Vorbereitungen. So sind Sie auch in Europa und der Welt bestens versorgt.
Bestens. Versichert. Reisen.
Ihre Auslandskrankenversicherung
Innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich berechtigt Sie die gesetzliche Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit der Europäischen Gesundheitskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) dazu, alle zugelassenen Ärzte und Krankenhäuser aufzusuchen. In EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich erhalten Sie damit einen medizinischen Basisschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (z. B. im Urlaub oder während Geschäftsreisen).
- Jedoch können häufig nicht alle entstehenden Kosten über die EHIC abgerechnet werden.
- Hinzu kommt, dass wir als deutsche gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten in vielen Ländern außerhalb der EU nicht erstatten dürfen. Ohne Auslandsversicherung können im Krankheitsfall erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
- Darüber hinaus besteht über Ihre gesetzliche Inlandskrankenversicherung kein Versicherungsschutz für längerfristige Aufenthalte im Ausland.
Mit einer Auslandskrankenversicherung unserer Kooperationspartner schließen Sie die Versorgungslücke und sind perfekt abgesichert. Durch den ergänzenden Versicherungsschutz profitieren Sie an jedem Reiseziel von einer professionellen ärztlichen Behandlung.
Gut zu wissen: Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist gleichzeitig Ihre Europäische Gesundheitskarte (EHIC). Sie finden Sie auf der Rückseite der eGK. Mit dieser Krankenversicherungskarte sind Behandlungen in der EU und einigen Abkommensstaaten unbürokratisch möglich. Als gesetzliche Krankenversicherung dürfen wir Ihnen Ihre Gesundheitskarte ausstellen.
Warum ein guter Auslandskrankenschutz wichtig ist
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet Ihnen im Ausland nur einen eingeschränkten beziehungsweise oft sogar gar keinen Schutz. Aus diesem Grund sollte bei jeder Auslandsreise eine private Reisekrankenversicherung mit im Gepäck sein. Denn:
- Akzeptieren Arzt oder Krankenhaus Ihre Europäische Gesundheitskarte im Ausland nicht, werden Sie als Privatpatient behandelt.
- Je nach Reiseziel und der Art und Dauer Ihrer Behandlung entstehen hohe Kosten für Sie.
- Allein der Krankenrücktransport nach Deutschland kann – abhängig vom Aufenthaltsort – Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.
Eine separat abgeschlossene Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen bei vergleichsweise geringen Beiträgen einen hohen Schutz bei Reisen in sämtliche Länder rund um den Globus. Müssen Sie im Ausland ins Krankenhaus, zum Arzt oder benötigen verschriebene Medikamente, übernimmt sie alle anfallenden Kosten. Zudem deckt eine gute Reisekrankenversicherung Ihren Rücktransport in die Heimat ab.
Tipp: Bei unseren Kooperationspartnern können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung online abschließen – schnell, bequem und sicher. Auf den Internetseiten unserer Partner finden Sie alle Informationen zu Tarifen, Beiträgen und Leistungen.
Gute Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
Tipp: Denken Sie an Ihren Notfallkontakt!
Ob europäische Krankenversicherung oder globaler Schutz: Tragen Sie die Notfallkontakt-Nummer Ihrer Auslandskrankenversicherung während Ihrer Reise immer bei sich. Mit Hilfe der Ansprechpartner lassen sich Fragen zur Kostenübernahme unterwegs schnell klären.
Sie möchten Ihren Auslandskrankenschutz vor Ort schriftlich nachweisen können? Dafür müssen Sie Ihre Versicherungspolice nicht mit ins Ausland nehmen:
- Lassen Sie sich Ihre Auslandskrankenversicherung mit dem Leistungsumfang vom Versicherer schriftlich bestätigen und in die Landessprache Ihres Reiseziels übersetzen.
- Speichern Sie den Versicherungsnachweis zusätzlich digital, damit Sie bei einem Verlust der Dokumente eine Kopie vorlegen können.
Bescheinigung Auslandsreisekrankenversicherung
Für einige Länder benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Auslandskrankenversicherung. Das Dokument dient als Nachweis für Ihre Krankenversicherung im Ausland und kann Voraussetzung für die Einreise sein. Die Versicherer stellen Ihnen die schriftliche Versicherungsbestätigung gerne aus. Wenden Sie sich hierzu direkt an unsere Kooperationspartner.
Auslandskrankenversicherung für Familien
Wenn Sie als Mutter beziehungsweise Vater im Ausland stationär behandelt werden müssen, wollen Sie Ihr Kind gut versorgt wissen. Mit einer guten Auslandskrankenversicherung stellen Sie sicher, dass Ihr Schützling während Ihrer Genesung im Ausland betreut oder nach Hause begleitet wird. Alternativ übernehmen manche Versicherungen die Anreise sowie Abreise von Verwandten für die Kinderbetreuung.
Tipp zum Versicherungsschutz in der Heimat: Entdecken Sie unsere familienfreundlichen Leistungen und alle Vorteile unserer Familienversicherung!
FAQ – häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Beim Thema Krankenversicherung im Ausland werden häufig verschiedene Begriffe synonym verwendet:
- Als Auslandskrankenversicherung werden im Allgemeinen Krankenversicherungen für Aufenthalte im Ausland bezeichnet. Der Versicherungsschutz der Policen kann für kurzfristige und längerfristige Auslandsaufenthalte gelten. Auslandskrankenversicherungen umfassen oft Leistungen über die Notfallversorgung hinaus und bieten einen ausreichenden Rundum-Schutz. Auch dann, wenn Sie beispielsweise im Ausland überwintern oder ein Semester in Südamerika erleben möchten.
- Sogenannte Reisekrankenversicherungen dienen für gewöhnlich kurzfristigen Reisen wie einem Urlaub oder einer Geschäftsreise. Viele Reisekrankenversicherungen sind auf unvorhergesehene Erkrankungen und Notfälle beschränkt. Der Krankentransport aus dem Ausland zurück in die Heimat ist oft nicht abgedeckt.
- Der Begriff Auslandsreisekrankenversicherung richtet sich explizit an Personen, die Auslandsreisen unternehmen möchten. Diese Krankenversicherung deckt medizinische Notfallsituationen während vorübergehenden Aufenthalten im Ausland ab. Nicht versichert sind Routineuntersuchungen bei einem Auslandsaufenthalt für bereits bekannte Krankheiten sowie nachzuholende Impfungen.
Alle Begriffe meinen ähnliche Reiseversicherungen zur Deckung von Krankheitskosten im Ausland. Der größte Unterschied besteht in der Dauer des Auslandsaufenthaltes.
Empfehlung: Prüfen Sie bei einem Vergleich von Auslandskrankenversicherungen das Leistungsspektrum sorgfältig. Stellen Sie sicher, dass die Leistungen Ihrem Bedarf gerecht werden und Sie während Ihrer Reise lückenlos versichert sind.
Was eine Krankenversicherung im Ausland abdeckt und wie hoch die Deckungssummen sind, hängt vom Versicherer und Tarif ab. Typische Leistungen sind:
- Ärztliche Beratung und Behandlung
- Medikamente und Verbandsmaterial
- Heilmittel
- Krankenhausaufenthalte
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten
Informieren Sie Ihre Auslandskrankenversicherung schnellstmöglich über Ihre Erkrankung. Wenden Sie sich am besten direkt an den Notruf-Service des Versicherers und schildern Sie Ihre Situation.
In EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder im Vereinigten Königreich legen Sie in Arztpraxen beziehungsweise Krankenhäusern Ihre Europäische Gesundheitskarte (EHIC) und Ihren Reisepass beziehungsweise Ihren Personalausweis vor.
- Damit Ihre medizinische Hilfe über die EHIC abgerechnet werden kann, muss die medizinische Einrichtung Teil des Gesundheitssystems des entsprechenden Landes sein.
- Lassen Sie sich in Privatkliniken oder privaten Praxen behandeln, müssen Sie die Privatrechnung selbst zahlen.
Abhängig vom Reiseziel und Ihrer Auslandskrankenversicherung kann es sein, dass Sie Medikamente und Behandlungen während Ihrer Reise zunächst direkt vor Ort zahlen. Beim sogenannten Erstattungsmodell reichen Sie die Belege Ihrer bezahlten Behandlung bei Ihrer Auslandskrankenversicherung ein und erhalten eine Kostenerstattung.
Besteht zwischen Versicherungsgesellschaft und Leistungserbringern wie ausländischen Ärzten und Kliniken eine Vereinbarung zur Direktabrechnung, müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Hier rechnen die Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen direkt mit der Auslandskrankenversicherung ab.
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen und Rezepte zu Ihrer Auslandsbehandlung auf und reichen Sie diese nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Auslandskrankenversicherung ein. Die Belege werden für die Kostenerstattung benötigt.
Nein, manche Versicherungen schließen bestimmte Länder aus und beschränken die Krankenversicherung im Ausland. Aufgrund der hohen Gesundheitskosten in den USA und Kanada sind diese Regionen teilweise ausgeschlossen. Auch reine EU-Krankenversicherungen werden angeboten.
Damit Sie im Ausland krankenversichert sind, schließen Sie die Auslandskrankenversicherung vor Abreise für die gesamte Reisedauer ab. Der Abschluss ist bei den meisten Versicherern bis kurz vor Reiseantritt möglich.
In Sonderfällen wie beispielsweise Auslandsaufenthalten zum Reisen und Arbeiten (Work & Travel) lassen sich manche Reisepolicen nachträglich buchen, wenn Sie Ihre Heimat bereits verlassen haben.
Allein der Krankenrücktransport aus einem europäischen Reiseziel zurück nach Deutschland liegt schnell bei mehr als 10.000 Euro. Besonders teuer sind Flüge für Rücktransporte aus Fernreisezielen wie Asien. Kosten von 50.000 Euro und mehr sind möglich.
Auch notwendige Auslandsbehandlungen im Krankenhaus oder die Kosten einer Rettung bei Unfällen können Ihre Ersparnisse aufzehren, wenn Sie ohne Auslandskrankenversicherung verreist sind.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung hängen von Ihrem Alter, der Reisedauer, dem Anlass Ihrer Reise (geschäftlich oder privat) sowie dem Leistungsumfang ab. Eine Langzeit Auslandskrankenversicherung ist meist teurer als eine Kurzzeit Krankenversicherung für ein Wochenende.
- Im Vergleich zu den potenziellen Behandlungskosten bei einer Erkrankung im Ausland sind Auslandskrankenversicherungen sehr günstig.
- Viele Versicherungsverträge für Reisen bis maximal sechs oder acht Wochen sind bereits für rund zehn Euro jährlich erhältlich.
- Familien mit Kindern können sich ab etwa 20 Euro pro Jahr im Ausland krankenversichern.
- Planen Sie eine Langzeitreise und sind mehrere Monate im Ausland unterwegs (z. B. Weltreise oder Auslandssemester), liegt der Beitrag höher.
Besonders günstige Reise- und Auslandsreisekrankenversicherungen können Sie bereits für unter fünf Euro abschließen. Sie sind für kurzfristige Reisen wie Städtetrips oder den Sommerurlaub vorgesehen. Ein solcher Versicherungsschutz lässt sich für eine Reise oder für alle Reisen beispielsweise im Zeitraum von einem Jahr abschließen.
Vergleichen Sie Auslandskrankenversicherungen und achten Sie auf Vertragsbestandteile wie die versicherte Reisedauer sowie die Vertragslaufzeit. Vermeiden Sie Verträge mit Selbstbeteiligung.
Für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wählen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport nach Deutschland.
Wenn Sie bei einem ausländischen Unternehmen einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sind Sie in Deutschland nicht mehr versicherungspflichtig. Sie können sich dann im Ausland gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Kehren Sie nach Deutschland in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurück, dürfen wir Sie für gewöhnlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufnehmen. In Ausnahmefällen ist dies nicht möglich.
Der sogenannte Auslandskrankenschein (Anspruchsbescheinigung) ist ein Dokument zum Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes im Ausland. In vielen Ländern hat die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) den Auslandskrankenschein als Nachweis für die gesetzliche Auslandskrankenversicherung abgelöst. In folgenden Ländern benötigen Sie die Anspruchsbescheinigung weiterhin:
- Türkei
- Bosnien-Herzegowina
- Tunesien
In der Türkei werden über den Auslandskrankenschein ausschließlich Notfallbehandlungen geleistet.
Eine private Auslandskrankenversicherung ist für alle drei genannten Länder wichtig, damit Sie vor Ort ausreichend versichert sind.
Werden Sie während Ihrer Urlaubsreise im Ausland krank und könnten nicht arbeiten, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Erkrankung zu Hause wären, dürfen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Die entgangene Erholung dürfen Sie gemäß Arbeitsrecht nachholen.
Achten Sie darauf, dass der behandelnde Arzt im Ausland Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich dokumentiert. Das ärztliche Attest sollte Beginn und Ende Ihrer Erkrankung belegen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber direkt am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit telefonisch oder per E-Mail. Den Krankenschein schicken Sie Ihrem Arbeitgeber in Papierform.
Werden Sie in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen krank, geben Sie bitte auch uns Bescheid.
Abkommensstaaten sind Länder mit einem Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland. Diese Abkommen regeln den sozialen Schutz von Versicherten bei einem Aufenthalt im jeweiligen Land.
Bitte kontaktieren Sie uns bei einer chronischen Erkrankung vor Ihrer Auslandsreise. Gerne klären wir vorab, ob wir Ihre Behandlungskosten im Ausland übernehmen können. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0800 0 255 255.
Eine gute Auslandskrankenversicherung schützt Sie in zahlreichen Situationen vor hohen Behandlungskosten. Manche Umstände berechtigen die Versicherung dennoch zur Leistungsverweigerung. Allgemeine Ausschlussgründe für die Leistungserbringung können sein:
- Reisen gegen ärztlichen Rat
- Auslandsaufenthalte in Risikogebieten
- Verletzungen durch Extremsportarten
- Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit
Eine medizinische Behandlung im Ausland will gut überlegt sein. Manchmal ist eine geplante Behandlung in ausländischen Kliniken beziehungsweise Arztpraxen vorteilhaft oder sogar die einzige Option zur Genesung. Wichtig ist, dass behandelnde Ärzte über die nötige Qualifikation und Erfahrung verfügen.
Bei Operationen im Ausland hängt die Kostenübernahme zum Beispiel davon ab, ob die Gesundheitsleistung auch in Deutschland Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
- Um Privatkosten zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor einer Behandlung im Ausland Kontakt mit uns auf.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER als gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligen.
- Behandlungen können inner- und außerhalb der Europäischen Union (EU) sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ganz oder teilweise erstattungsfähig sein.
Unter der Telefonnummer 0800 0 255 255 beraten wir Sie persönlich und kompetent.
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