Elektronische Gesundheitskarte
Letzte Aktualisierung: 26.06.2024
eGK – Ihre Versichertenkarte
Die BKK Gesundheitskarte bietet zukünftig noch mehr Datensicherheit und neue Funktionen, die schrittweise eingeführt werden sollen. Die elektronische Gesundheitskarte dient als Ausweis beim Arzt. Sie ermöglicht es Ihnen, ärztliche Leistungen im In- und Ausland in Anspruch zu nehmen. Legen Sie Ihre BKK Gesundheitskarte einfach bei Ärzten, in Krankenhäusern oder anerkannten Therapeuten vor, wenn Sie sich behandeln lassen wollen.
Diese Daten sind auf Ihrer eGK gespeichert
Die BKK Gesundheitskarte enthält neben Ihrer Unterschrift auch Ihr Foto. Auf der Rückseite Ihrer Karte finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), damit stehen Ihnen auch im Ausland jederzeit die Leistungen der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
zur Verfügung. Auf der Karte, die Sie von uns erhalten, sind die üblichen Stammdaten gespeichert, die zur Abrechnung zwischen den Leistungserbringern und der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER benötigt werden.
Zukünftig wird es auch möglich sein, Ihre Notfalldaten und einen elektronischen Medikationsplan freiwillig auf Ihrer Gesundheitskarte zu speichern. Rettungskräfte können so z. B. schnell bei einem Notfall erkennen, welche Blutgruppe Sie haben oder ob Sie auf bestimmte Medikamente allergisch reagieren. Medizinische Daten sowie Notfalldaten werden ausschließlich nur auf Ihren Wunsch auf der Gesundheitskarte gespeichert.
Das neue Verfahren wird in der Region Westfalen-Lippe (als Testregion) gestartet und soll nach einem erfolgreichen Test bundesweit ausgeweitet werden. Sie werden dann entsprechend von uns informiert.
Sofern Sie weitere Informationen zu diesen neuen Funktionen der BKK Gesundheitskarte wünschen, können Sie sich gerne auf der Internetseite der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) informieren.
Wie funktioniert die Speicherung?
Damit Daten auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert werden können, ist die Eingabe Ihrer PIN notwendig.
Eine Änderung Ihrer Stammdaten ist nicht möglich.
Ihre PIN, die Sie separat für Ihre BKK Gesundheitskarte erhalten, kommt erst zum Einsatz, wenn Sie eine Speicherung Ihrer Notfalldaten
und/oder Ihres Medikationsplans wünschen.
Für den „alltäglichen“ Gebrauch bei Arztbesuchen bzw. das Auslesen der Notfalldaten ist die Eingabe Ihrer PIN nicht erforderlich.
Verwendung von PIN und PUK?
Jede BKK Gesundheitskarte ist zukünftig aus Datenschutzgründen mit einer eigens für die Karte generierten PIN und PUK versehen. Sofern Sie im Besitz mehrerer BKK Gesundheitskarten sind, wird Ihnen in der Mitteilung der PIN und PUK auch die Kartenkennnummer mitgeteilt. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer BKK Gesundheitskarte unter Punkt 8. Kennnummer.
Die PIN ist zur Speicherung weiterer Daten auf Ihrer BKK Gesundheitskarte notwendig.
Mit der Eingabe der PUK (Personal Unblocking Key) können Sie eine Sperrung Ihrer BKK Gesundheitskarte wieder aufheben. Ob eine Entsperrung möglich ist, hängt jedoch von dem Softwaresystem Ihres Arztes ab. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sorgfältig mit Ihrer PIN umgehen, da es durchaus möglich sein kann, dass Ihre BKK Gesundheitskarte nicht entsperrt werden kann.
Sollte dies der Fall sein, rufen Sie uns bitte an, damit wir die Erstellung einer neuen Gesundheitskarte veranlassen können.
Foto für die EGK hochladen
Sie haben ein Foto für Ihre neue elektronische Gesundheitskarte und möchten es hochladen? Kein Problem.
Das geht mit unserem Lichtbildservice einfach und bequem von zu Hause. Mögliche Dateiformate sind JPEG, BMP, GIF und PNG (max. 5 MB).
Wie funktioniert das?
- Halten Sie Ihre aktuelle BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Versichertenkarte bereit.
- Klicken Sie hier um das Upload-Tool zu öffnen.
- Geben Sie darin die geforderten Daten ein. Diese finden Sie auf ihrer aktuellen BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER Versichertenkarte.
- Wählen Sie Ihr Foto aus und klicken Sie auf "weiter".
- Nach erfolgreichem Upload wird das hochgeladene Bild angezeigt.
- Mit Klick auf "Abschicken" ist der Vorgang abgeschlossen.
Lichtbild-Upload für Ihre Gesundheitskarte einfach per App
In der BKK GS-App können Sie jetzt ganz einfach selbst per Selfie-Cam ein Foto hochladen, um dieses als eGK-Lichtbild zu verwenden.
Der Lichtbild-Upload ist im Bereich „Meine Daten ändern“ möglich.
- Nach Auswahl des Menüpunktes sind alle bisher erstellten Lichtbilder zu sehen.
- Über das „+“-Zeichen (bei Android unten rechts, bei iOS oben rechts im Display) kann ein neues Foto erstellt werden.
- Nachdem Sie auf das „+“-Zeichen geklickt haben, erscheint zunächst eine kurze Erläuterungsseite, wie die Funktion generell zu nutzen ist.
- Nachdem Sie auf „Zum Upload“ geklickt haben, erscheint eine Selfie-Cam mit einem eingesetzten Bildrahmen für die korrekten Lichtbildproportionen.
- Ist das Foto gemacht, sehen Sie direkt den fertigen Zuschnitt.
- Je nach Belieben könnten Sie das Ganze abschließen oder wiederholen.
Die zukünftigen Vorteile der Gesundheitskarte
- Verfügbarkeit der Notfalldaten – zum Beispiel chronische Krankheiten,
Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Schutzimpfungen. - Übersicht über wichtige persönliche Erklärungen – zum Beispiel Patientenverfügung,
Organ- und Gewebespendenausweis, Vorsorgevollmacht. - Vollständige Arzneimitteldokumentation – zum Beispiel ärztlich verordnete Medikamente
und rezeptfrei in der Apotheke erworbene Arzneimittel. - Elektronischer Arztbrief – zum Beispiel Arztbericht oder Entlassungsbericht mit Diagnose.
- Elektronische Patientenakte – individuelle Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde,
Operationsberichte sowie Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen.
Häufige Fragen:
Nein, für Sie ändert sich erst einmal nichts. Weiterhin reicht die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte, um beim Arzt, im Krankenhaus oder in der Apotheke Leistungen zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, Ihren PIN-Brief vorerst sorgfältig bei Ihren Unterlagen aufzubewahren. Wenn Ihr Arzt Sie in Zukunft nach Ihrer PIN fragen sollte, sind Sie bestens darauf vorbereitet.
- Die PIN ist eine Geheimzahl. Um Missbrauch zu vermeiden, stellen Sie sicher, dass diese Zahl nur Ihnen bekannt ist.
- Auch wenn Sie heute noch keine der neuen Funktionen nutzen, empfehlen wir Ihnen, die PIN und PUK an einem sicheren Ort aufzubewahren, auf den Sie bei Bedarf zugreifen können.
Nein, eine PIN kann nur einmal gedruckt werden und muss aus Datenschutzgründen gelöscht werden.
Ja, die PIN ist nur für Ihre aktuelle BKK Gesundheitskarte gültig. Erhalten Sie demnächst eine neue BKK Gesundheitskarte, bekommen Sie zeitversetzt auch eine neue PIN und einen PUK zugesandt.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die PIN für Ihre BKK Gesundheitskarte benötigen Sie nur für die freiwilligen Zusatzanwendungen Notfalldatenmanagement oder elektronischer Medikationsplan. Sofern Sie diese nutzen möchten, rufen Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner an oder das kostenlose 24-h-Servicetelefon unter der Nummer 0800 0 255 255.
Auf der Gesundheitskarte sind unter anderem Ihre Stammdaten gespeichert. Dazu gehören:
- Vorname und Nachname, Anschrift
- Geschlecht
- Versichertenstatus
- Versichertennummer
- Beginn des Versicherungsschutzes
- Name und Kassennummer Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Somit müssen Sie nur für einige Länder einen zusätzlichen Auslandskrankenschein vor einer Reise beantragen.
Zukünftig wird es möglich sein, individuelle Gesundheitsdaten (wie Vorerkrankungen, Therapieverläufe und Notfalldaten) auf der Karte zu speichern. Dadurch kann die ärztliche Versorgung optimiert werden – allerdings werden diese Daten nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert!
Ihre persönlichen, sensiblen Daten sind auf der BKK Gesundheitskarte gespeichert. Zum Schutz vor Missbrauch wird für Versicherte ab dem 15. Lebensjahr ein Foto aufgedruckt.
Des Weiteren sind Ihre Daten noch durch sogenannte mehrfache Sicherheitszertifikate gesichert, die auf dem kleinen Chip gespeichert sind.
Wir bieten Ihnen kostenlos die Möglichkeit, ein Foto in einem unserer Kundencenter anfertigen zu lassen. Sie können Ihr Lichtbild auch per Post einreichen. Beachten Sie bitte folgende Bildeigenschaften, damit wir das eingereichte Foto auch für Ihre eGK verwenden können:
Optimal ist ein aktuelles Foto, das einem Passfoto entspricht. Es muss nicht die biometrischen Vorgaben der neuen Reisepässe erfüllen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Verwenden Sie ein Bild im Hochformat (ca. 35 x 45 mm).
- Auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände erkennbar.
- Das Gesicht ist zentriert und in allen Bereichen klar und scharf abgebildet.
- Falls Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, muss Ihr Gesicht trotzdem ganz zu erkennen sein.
- Eine BKK Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige).
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die BKK Gesundheitskarte nur mit einem Lichtbild gültig ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, dazu zählen:
- Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren
- Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z. B. Schwerpflegebedürftige)
Ja - aber erst ab ihrem 15. Geburtstag. Die vorhandene BKK Gesundheitskarte ohne Bild kann Ihr Kind aber auch noch nach seinem 15. Geburtstag bis zum Ende der Gültigkeit einsetzen. Danach wird zur Erstellung einer neuen Gesundheitskarte ein Lichtbild benötigt.
Warten Sie einfach das Schreiben der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER mit den Unterlagen ab, mit denen Sie das Lichtbild einreichen können. Bevor Sie dieses Schreiben erhalten, brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.
Ist Ihr Kind noch unter 15 Jahre, unterschreiben Sie als Erziehungsberechtigter die Karte. Ab dem 15. Geburtstag unterschreibt Ihr Kind selbst.
Mit der EHIC haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen und Kosten des jeweiligen Landes in:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien & Nordirland (bis zum 31.12.2020), Irland, Island*, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein*, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien*, Montenegro*, Niederlande, Norwegen*, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz*, Serbien*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Die Abkürzung EHIC steht für European Health Insurance Card und ist Ihre Europäische Krankenversichertenkarte. Damit sind Sie bei Reisen in alle europäischen Länder mit Sozialversicherungsabkommen auf der sicheren Seite. Wichtig für Sie: Die EHIC ersetzt nicht die private Auslandskrankenversicherung. Unsere leistungsstarken Zusatzversicherungen halten aber für Sie attraktive Angebote für eine private Auslandskrankenversicherung bereit. Diese gibt es schon für einen geringen Betrag im Jahr. Erst dann können im Notfall zum Beispiel die Kosten für einen eventuellen Rücktransport übernommen werden. Einfach. Passend. Für Sie.
* für akut eingetretene Erkrankungen
Die Erstellung Ihrer BKK Gesundheitskarte dauert inklusive Versand ca. zwei Wochen.
Grundsätzlich ist die BKK Gesundheitskarte unter anderem durch den Aufdruck Ihres Fotos (bei Versicherten ab 15 Jahre) gegen Missbrauch geschützt.
Melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns, wenn Sie die Karte verloren haben oder sie Ihnen gestohlen wurde. Wir veranlassen dann die Sperrung der gestohlen/verlorenen Karte und die Erstellung einer neuen BKK Gesundheitskarte.
Wir senden Ihnen Ihre BKK Gesundheitskarte aus folgenden Gründen automatisch zu:
- Sie sind ein neues Mitglied bei uns.
- Ihre für die BKK Gesundheitskarte relevanten Daten haben sich geändert. (Sobald die Änderung der Daten auf dem Kartenchip online in den Praxen möglich ist, entfällt die Ausgabe einer neuen BKK Gesundheitskarte.)
- Ihre BKK Gesundheitskarte ist abgelaufen. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre und ist im Chip hinterlegt. Diese ist nicht gleichbedeutend mit der Gültigkeit des Anspruchsausweises für Leistungen im Ausland (EHIC).
- Eine neue Kartengeneration - wie beispielsweise die G2.1 – wird ausgegeben.
Wir verschicken seit Oktober 2019 neue Karten der Generation 2.1. Diese verfügt über eine neue Verschlüsselung und erfüllt die aktuellsten Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Hinweis: Ihre alte Karte wird nach Erhalt der Neuen automatisch gesperrt - unabhängig von dem darauf stehenden Gültigkeitsdatum.
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