Organspende
Letzte Aktualisierung: 15.03.2023
Eine Organspende kann Leben retten
In Deutschland warten mehr als 9.500 Menschen auf eine lebensrettende Organspende. Die Mehrzahl der Bundesbüger befürwortet nach Umfragen die Organspende. Jedoch besitzt nur ein Drittel der Bevölkerung einen Organspendeausweis.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende fällt vielen Menschen nicht leicht, denn sie bedeutet auch, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Eine Entscheidung ist jedoch sehr wichtig, da sonst im Todesfall die Angehörigen über eine Entnahme eines Organes entscheiden müssen. Mit dem Organspendeausweis stellen Sie sicher, dass Ihr eigener Wille umgesetzt wird.
Der Ausweis bietet Ihnen dabei die Möglichkeit, sich zwischen fünf verschiedene Optionen zu entscheiden. Selbstverständlich können Sie sich auch bewusst gegen eine Organspende aussprechen. Dabei ist die Änderung Ihrer Entscheidung jederzeit möglich. Nur der Ausweis, den Sie stets bei sich tragen sollten, ist im Fall des Hirntodes ausschlaggebend. Die Angaben, die Sie in Ihrem Organspendeausweis vorgenommen haben, werden nicht registriert. Um Ihnen die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu erleichtern, haben wir für Sie wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.
Häufige Fragen zur Organspende
Den Ausweis können Sie ganz bequem in unserem Download-Center unter der Rubrik Broschüren per Post bestellen. Des Weiteren erhalten Sie Vordrucke in Apotheken, Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Auch über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) können Sie den Ausweis bestellen.
- Der Spende kann uneingeschränkt zugestimmt werden.
- Bestimmte Organe können von der Spende ausgenommen werden.
- Es kann festgelegt werden, dass nur bestimmte Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen.
- Die Spende kann generell abgelegt werden.
- Die Entscheidung kann auf eine andere Person übertragen werden.
Nein, es gibt prinzipiell keine Altersgrenze. Ob sich ein Organ zur Spende eignet, hängt vom Zustand des Organes ab. Dies wird von einem Arzt festgestellt.
Grundsätzlich können die folgenden Organe nach dem Tod des Spenders gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und als Gewebe Teile der Haut, Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, Teile des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.
Die Grundlagen für eine Lebendspende sind im Transplantationsgesetz festgelegt. Die Spende ist zwischen Verwandten 1. und 2. Grades, Ehepartnern, Verlobten und Menschen, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit besonders nahestehen, möglich. Es muss ferner sichergestellt sein, dass für den Empfänger kein Organ postmortal (nach dem Tod) zur Verfügung steht.
Organe von Verstorbenen mit einer akuten Krebserkrankung oder einer HIV-Erkrankung dürfen für eine Spende nicht verwendet werden. Bei anderen Erkrankungen entscheidet der Arzt.
Nein, es erfolgt keine Registrierung. Ein Widerspruchsregister existiert in Deutschland ebenfalls nicht. Daher ist es besonders wichtig, die eigene Entscheidung auf dem Ausweis festzuhalten und die eigene Familie zu informieren.
Der Hirntod des Spenders muss zweifelsfrei feststehen. Des Weiteren ist für die Entnahme eine schriftliche Einverständniserklärung nötig z. B. der Organspendeausweis. Wenn keine Einverständniserklärung vorliegt, kann eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen einer Entnahme zustimmen („Erweiterte Zustimmungsregelung“).
Ja, der Organspendeausweis ist als Rechtsgrundlage für eine Organspende ausreichend. Liegt das Einverständnis des Verstorbenen vor, ist eine Entnahme zulässig. Die Angehörigen müssen dann nicht über eine Entnahme entscheiden. Sie werden aber informiert.
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