Häusliche Krankenpflege
Letzte Aktualisierung: 05.10.2023
Krankenpflege – Fürsorge in vertrauter Umgebung
Sie gehen nur ungern ins Krankenhaus? Damit sind Sie nicht allein! Sehr viele Patienten möchten lieber in Ihrer vertrauten Umgebung behandelt und medizinisch versorgt werden. Lässt es Ihre gesundheitliche Situation aus ärztlicher Sicht zu, unterstützen wir Sie durch die häusliche Krankenpflege. Für die beste Versorgung in Ihren eigenen vier Wänden.
Die häusliche Krankenpflege und ihre Leistungen
Zu Hause gelingt die Genesung oft am besten. Schließlich trägt die gewohnte Umgebung zu Ihrem Wohlbefinden bei. Dennoch kann im Krankheitsfall vieles herausfordernd sein, was bei voller Gesundheit selbstverständlich klappt. Ob duschen, essen oder Blutdruck messen. Lebt niemand in Ihrem Haushalt, der sich um Sie kümmern kann, übernimmt ein Pflegedienst diese Aufgabe:
- Durch die häusliche Krankenpflege lässt sich ein Krankenhausaufenthalt oft verkürzen oder sogar vermeiden. Deshalb entscheiden sich Ärzte häufig für diese Möglichkeit.
- Medikamentenvergabe, Blutdruckmessung oder Wundversorgung sind nur ein Teil der medizinischen Versorgung, die Ihnen durch die sogenannte Behandlungspflege zuteilwird.
Die häusliche Krankenpflege wird von Ihrem Arzt verordnet. Voraussetzung ist, dass die Krankenpflege in häuslicher Umgebung medizinisch notwendig ist. Ergänzend zur medizinischen Versorgung erhalten Sie bei Bedarf Hilfe bei alltäglichen Aufgaben. Die Leistungen im Überblick:
Die Behandlungspflege stellt die medizinische Versorgung sicher. Dazu zählen Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auch Pflegefachkräfte ausführen können, wie Blutdruckmessung, Medikamentengabe, Drainagen- und Wundversorgung oder Verbandwechsel.
Hierbei helfen Ihnen Pflegekräfte bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens. Beispielsweise beim Waschen oder beim Essen.
Die Pflegekraft geht beispielsweise für Sie einkaufen, kocht oder wechselt die Bettwäsche. Diese Unterstützung kann nur erfolgen, wenn Sie Behandlungs- oder Grundpflege benötigen.
Tipp: Pflegeleistungen + häusliche Krankenpflege
Sie pflegen Angehörige und können vorübergehend nicht für die Betreuung Ihrer Lieben sorgen? Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER können Sie Leistungen aus der Krankenkasse und Pflegekasse kombinieren. Beantragen Sie beispielsweise die Verhinderungspflege über die Pflegeversicherung und reichen Sie eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege bei uns ein. Anschließend sind pflegebedürftige Versicherte während Ihrer Abwesenheit optimal betreut – bedarfsgerecht, umfassend und individuell.
FAQ – häufige Fragen zur häuslichen Krankenpflege
Die ideale Versorgung hängt von Ihrem Bedarf ab:
- Sicherungspflege: Sie stellt den medizinischen Behandlungserfolg sicher. Eine Sonderform ist die psychiatrische Krankenpflege, die Betroffene bei einer psychischen Erkrankung durch spezialisierte Krankenpflegekräfte zu Hause unterstützt.
- Krankenhausvermeidungspflege: Hier steht das Verkürzen oder Vermeiden eines stationären Krankenhausaufenthalts im Vordergrund.
- Nach schwerer Krankheit: Sind Sie schwer erkrankt und können nicht selbst für sich sorgen, greift Ihnen die häusliche Krankenpflege tatkräftig unter die Arme. Ihr Arzt entscheidet über die Dauer der Unterstützung, in der Regel für maximal vier Wochen.
- Während Schwangerschaft und nach Geburt: Auch während der Schwangerschaft und nach der Entbindung unterstützen wir Sie mit der häuslichen Krankenpflege, wenn eine Unterstützung medizinisch notwendig ist und vom Arzt bestätigt wird.
Die sogenannte Unterstützungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und umfasst die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie kann zur Entlastung von Patienten nach einer Operation verordnet werden.
Die häusliche Krankenpflege führen ambulante Pflegedienste aus. Haben Sie noch keinen geeigneten Dienstleister in Ihrer Nähe gefunden, rufen Sie uns gern direkt an oder vergleichen Sie die Angebote Ihrer Region im BKK PflegeFinder.
Wichtige Hinweise:
- Ob Kapazitäten für die individuelle Versorgung frei sind, müssen Versicherte direkt mit den Pflegediensten klären.
- Den Antrag auf häusliche Krankenpflege können Sie beim Pflegedienst abgeben und dieser schickt uns diesen ausgefüllt zurück.
- Alternativ senden Sie uns den Antrag. Geben Sie in diesem Fall unbedingt den von Ihnen ausgewählten Pflegedienst an.
Bitte füllen Sie den Antrag aus. Dieser befindet sich auf der Vorlage, die Sie von ihrem Arzt erhalten haben.
Für die Genehmigung der häuslichen Krankenpflege senden Sie uns die Verordnung mit dem Antrag bitte per Post an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 14 01 60
33621 Bielefeld
Alternativ lassen Sie uns die Verordnung per E-Mail (info@bkkgs.de) oder über das Postfach in unserer kostenlosen BKK GS-App zukommen.
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Den Großteil der Kosten übernehmen wir für Sie und rechnen direkt mit dem Pflegedienst ab.
Sichert die häusliche Krankenpflege den Erfolg der ärztlichen Behandlung (Sicherungspflege) – tragen wir die Kosten über die gesamte Dauer der medizinischen Notwendigkeit.
Sie sind älter als 18 Jahre? Dann zahlen Sie zehn Prozent der anfallenden Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Für jede Verordnung zahlen Sie zusätzlich zehn Euro. Diese Zuzahlungen rechnen wir auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung an. Die übrigen Kosten für die häusliche Krankenpflege übernimmt Ihre BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER komplett für Sie.
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