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Unfall – und dann? Wer übernimmt die Kosten?

Unfälle passieren, oft innerhalb von Sekunden und in den verschiedensten Lebenslagen. Für Unfälle in Schule oder Beruf gelten andere Regeln als im privaten Umfeld.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Bei Unfällen rund um den Job sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei gut abgesichert. Bei Unfällen in der Freizeit schafft unser Unfallfragebogen Klarheit, wer zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

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Die gesetzliche Unfallversicherung

Solange alles gut läuft, ist er vielen Menschen gar nicht bewusst: der beitragsfreie Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Er greift bei Unfällen im Beruf, auf dem Weg oder beim Betriebssport. Auch Kinder, Studierende und häusliche Pflegepersonen sind in vielen Fällen gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber oder die Unfallkassen der Bundesländer, zum Beispiel für Kinder. Neben der Beitragsfreiheit bietet die Unfallversicherung weitere Vorteile:

  • Kostenübernahme für Ihre Behandlung
  • Kostenlose, zuzahlungsfreie Heilbehandlungen, Reha und mehr
  • Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit
  • Folgekosten sind lebenslang versichert
  • Entschädigung für Angehörige

Wichtig ist, dass der Vorfall umgehend als Arbeits-, Wege- oder Schulunfall gemeldet wird. Informieren Sie deshalb Ihren Arbeitgeber beziehungsweise die Kita oder Schule und den Durchgangsarzt. Diese melden den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse. Wenn die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall vorliegen, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Ihre Behandlungs- und Folgekosten. Die Krankenkasse ist in diesem Fall nicht zuständig.

Was ist ein Durchgangsarzt?

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit einer Ausbildung im Bereich Unfallmedizin. Diese Ärzte sind auf die Untersuchung von Unfallverletzungen spezialisiert und entscheiden, ob für die weitere Behandlung ein Facharzt oder Ihr Hausarzt der richtige Ansprechpartner ist. Durchgangsärzte in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise mit dem Online-Service der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Gut zu wissen: Auch Unfälle im Homeoffice können als Arbeitsunfall anerkannt werden. Wie bei einem Arbeitsunfall im Betrieb können der genaue Ort des Unfalls sowie der berufliche Bezug entscheidend sein:

  • Neben Ihrer eigentlichen Arbeit (z. B. am Schreibtisch) sind mehrere Wege innerhalb Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert.
  • Ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Haustür für die Annahme einer beruflich notwendigen Büromaterialbestellung ereignet, gilt als Arbeitsunfall.
  • Auch der Weg zur Toilette ist versichert.
  • Kein gesetzlicher Unfallschutz besteht hingegen beim Essen, bei der Annahme privater Lieferungen und auf der Toilette.

Der Unfallfragebogen

Wenn Sie sich in der Freizeit verletzen, rechnet der Arzt Ihre Behandlung über die Versichertenkarte mit uns ab. Weisen Behandlungen auf einen Unfall hin, sind wir verpflichtet, die genauen Umstände zu klären. Deshalb schreiben wir Sie nach bestimmten Diagnosen an und bitten Sie um Ihre Angaben im Unfallfragebogen. Dort teilen Sie uns mit, was passiert ist und ob andere Personen beteiligt sind.

Gut zu wissen: Durch die Angaben im Unfallfragebogen entstehen für Sie keinerlei negative Folgen. Auch dann nicht, wenn Sie den Unfall verschuldet oder mitverschuldet haben. Mögliche Ersatzansprüche und damit verbundene Rückforderungen richten sich nie gegen Sie, sondern an Unfallbeteiligte und deren Versicherungen. Sind andere für Ihre Verletzungen verantwortlich oder tragen eine Mitschuld, kommen die Haftpflichtversicherungen für gewöhnlich ganz oder teilweise für Ihre Behandlung auf. Falls es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der nicht als solcher erkannt und gemeldet wurde, erstattet die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre Behandlung.

Unfallfragebogen ausfüllen

Wenn wir einen Unfall vermuten, erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Code zu unserem Online-Unfallfragebogen. Dort können Sie uns Ihre Angaben schnell und bequem online mitteilen. Wenn Sie bereits unsere BKK GS-App nutzen, schicken wir Ihnen das Schreiben in Ihr digitales Postfach und Sie können den Fragebogen direkt in der App ausfüllen. Ausführliche Informationen rund um den Unfallfragebogen finden Sie hier.

Sie möchten uns selbst einen Unfall melden oder sind sich nicht sicher, ob Ihre leichte Verletzung überhaupt als Unfall zählt? Rufen Sie uns gerne an, dann können wir den Sachverhalt direkt und einfach klären: 0521 5228-3794.

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