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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Winterstraße 49
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 5228-0
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Beitragssatz

Letzte Aktualisierung: 28.10.2024

Ihr Beitrag – unsere Leistungen

MEHR LEISTUNG. MEHR SERVICE. MEHR WERT. Bei uns sind Sie in guten Händen: Neben zahlreichen Vorteilen, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, sind Sie bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER bei einer leistungsstarken und serviceorientierten Krankenversicherung versichert.

Serviceangebote, die uns auszeichnen:

Unsere Zusatzleistungen: 

Die gesetzliche Krankenversicherung und Ihr Beitrag

Zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dienen Beiträge sowie Zuschüsse des Bundes. Die Höhe Ihres Krankenkassenbeitrags wird als Prozentsatz von Ihren beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt in der GKV 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und ist für sämtliche Krankenkassen verbindlich.

  • Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Krankenversicherung reicht häufig nicht für die Kostendeckung.
  • Um die Finanzierungslücke zu schließen, dürfen Krankenkassen einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag erheben.
  • Diese Zusatzbeiträge sind individuell, wodurch Ihr tatsächlicher Krankenkassenbeitrag abhängig von der gewählten Krankenkasse variieren kann.

Im Jahr 2024 beträgt der sogenannte durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen 1,7 Prozent. Diesen Beitrag legt das Bundesgesundheitsministerium fest.

Unser Beitragssatz

Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Deshalb begeistern wir neben einer hohen Servicequalität mit unschlagbaren Leistungen für Ihre Gesundheit. Ob werdende Mama, Großfamilie oder Berufsstarter – wir sind in jeder Lebenslage an Ihrer Seite.

  • Bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER liegt der Zusatzbeitrag für Ihre Krankenversicherung ab 1. November 2024 bei 3,4 Prozent.
  • Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitrag von insgesamt 18,0 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem individuellen Zusatzbeitragssatz von 3,4 Prozent.

TIPP!

Wir machen den Wechsel kinderleicht. Bei einem Wechsel zur BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER profitieren Sie von unserem praktischen Service – die Kündigung bei Ihrer Vorkasse erledigen wir für Sie. Besonders komfortabel gelingt der Krankenkassenwechsel mit unserem Online-Mitgliedsantrag.

Ihre Mitgliedschaft

Icon rund mit Medaille

Ausgezeichnet

Zahlreiche Bewertungen bestätigen, dass Sie mit der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER eine sehr gute Wahl getroffen haben. Darunter die Auszeichnung als Digital Champion mit 94,9 von 100 Punkten in der Studie im Auftrag von Focus Money und DEUTSCHLAND TEST und das Gesamturteil mit der Note "sehr gut" im "ServiceAtlas Krankenkassen 2024" von ServiceValue. Insbesondere in den Bereichen Service und Digitalisierung sind wir einer der führenden Branchenvertreter.

Unsere Auszeichnungen

Informationen zu den Änderungen in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) steigen zum 1. Juli 2023 die Pflegebeiträge. Damit sollen die wachsenden Kosten in der Pflegeversicherung gedeckt und die Pflegeleistungen verbessert werden. Zudem erhalten Familien mit zwei oder mehr Kindern Abschläge, solange die Kinder jünger als 25 Jahre sind.

Der Beitrag steigt auf 3,40 % und für Versicherte ohne Kinder auf 4,00 %. Dieser Zuschlag ist ab dem Alter von 23 Jahren zu zahlen. Personen, die vor 1940 geboren wurden, zahlen 3,40 %.

Während der Kindererziehungsphase sollen Familien mit mehreren Kindern entlastet werden. Deshalb erhalten Sie vom zweiten bis zum fünften Kind einen Abschlag von 0,25 % je Kind, solange das Kind noch keine 25 Jahre alt ist (oder geworden wäre, falls das Kind leider früher verstorben ist).

Beispiel:
Mit drei Kindern unter 25 Jahren zahlen Sie ab dem 01.07.2023 einen Beitrag von 2,9 %
(3,4 % – 0,5 % = 2,9 %)

 

Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Abschläge für Kinder. Für Sie gilt dann der Beitrag von 3,40 %, da Sie durch Ihre Kinder den Elternstatus erworben haben.

Es können leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder berücksichtigt werden.

  • Besonderheit Adoptivkinder:
    Für Adoptivkinder können die Abschläge nur geltend gemacht werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Adoption die Altersgrenze für die Familienversicherung noch nicht überschritten haben.  
     
  • Besonderheit Stiefkinder:
    Für Stiefkinder können die Abschläge nur geltend gemacht werden, wenn die Stiefeltern verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft haben. Weitere Voraussetzung ist, dass das Stiefkind mit Ihnen im gleichen Haushalt gewohnt hat, bevor es die Altersgrenze für eine Familienversicherung erreicht hat.

In welcher Form Arbeitgeber die Kindernachweise ihrer Beschäftigen anfordern, liegt im Ermessen des Unternehmens.

Sie zahlen Ihre Beiträge selbst an die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER?
Damit wir Ihren Beitrag richtig berechnen können, brauchen wir folgende Angaben von Ihrem Kind bzw. Ihren Kindern: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis (z. B. leibliches Kind oder Stiefkind). Nachweise in Form von Geburtsurkunden benötigen wir nicht.

Unser Service für Sie:
Sie können den Nachweis schnell und bequem über die BKK GS-App ausfüllen. Das Formular „Kindernachweis“ finden Sie in der App unter der Rubrik „Profil“.

Sie kennen unsere App noch nicht? Mit der App können Sie uns auch Dokumente schicken, Anträge stellen und vieles mehr. Fordern Sie am besten gleich Ihren Zugangscode an: www.bkkgs.de/app

Falls wir Ihren Kindernachweis nicht digital erhalten, bekommen Sie von uns zu einem späteren Zeitpunkt noch einen Brief zur Angabe Ihrer Kinder.

glückliche familie mit kind

Kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder

Die Gesundheit Ihrer Familie ist für uns eine Herzenssache. Deshalb genießen Ihre Lieben bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER einen Rundum-Versicherungsschutz. Kinder, Ehegatten und Lebenspartner sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Sie benötigen Informationen zur Einkommensgrenze Familienversicherung?
Melden Sie sich gerne bei uns. Wir sind für Sie da!

FAQ – häufige Fragen zum Krankenkassen-Beitrag

Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung und dem damit verbundenen Beitrag beantwortet. Benötigen Sie ergänzende Informationen, nehmen Sie gleich mit unserer kompetenten Krankenkassenberatung Kontakt auf.

Unser Zusatzbeitrag liegt ab 1. November 2024 bei 3,4 Prozent. Damit liegt unser Beitrag bei ingesamt 18,0 Prozent. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem individuellen Zusatzbeitragssatz von 3,4 Prozent.

Gut zu wissen: In der Familienversicherung mitversicherte Kinder und Partner zahlen keinen zusätzlichen Beitrag.

Zum 1. Januar 2015 wurde der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgesetzt. Darüber hinaus dürfen die Krankenkassen einen ergänzenden Beitrag erheben:

  • Dieser individuelle Zusatzbeitrag ist von den Krankenkassen so festzusetzen, dass die gesamten Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben und die vorgeschriebene Auffüllung der Rücklage decken.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde vom Gesetzgeber für 2024 auf 1,7 Prozent festgelegt.
  • Jede Krankenkasse kann ihren Beitragssatz individuell anpassen.

Ja. Arbeitgeber übernehmen in Deutschland die Hälfte der Kosten für Ihre Krankenversicherung. Bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent trägt Ihr Arbeitgeber 7,3 Prozent des gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrags. Die andere Hälfte zahlen Arbeitnehmer beziehungsweise Beschäftigte selbst.

Durch das Versichertenentlastungsgesetz gilt seit 2019 auch für den kassenindividuellen Beitrag die Parität: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Zusatzbeitrags und übernimmt damit insgesamt 50 Prozent Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung. Bei versicherungspflichtigen Rentnern zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des kassenindividuellen Beitrags sowie des allgemeinen Beitrags zur Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Sie zahlen für Ihre Krankenversicherung keinen Zusatzbeitrag, wenn Sie eine Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Die zuständigen Ämter übernehmen diesen zusätzlichen Krankenversicherungssatz für Sie.

Grundsätzlich sind Ihre Versicherungsart und Ihre beitragspflichtigen Einnahmen ausschlaggebend. Hierzu gehören unter anderem:

  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente)

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte zahlen den Krankenversicherungsbeitrag zudem für sonstige Einnahmen wie beispielsweise Vermietungs- und Kapitaleinkünfte.

  • Da der individuelle Krankenkassenbeitrag sowie der allgemeine Beitrag für die GKV prozentual berechnet werden, ist der monatliche Gesamtbeitrag für Ihre Krankenversicherung einkommensabhängig.
  • Je mehr Sie verdienen, desto mehr investieren Sie in Ihren Krankenversicherungsschutz.
  • Damit der Versicherungsschutz keine unverhältnismäßig hohen Kosten verursacht, gilt für die gesetzliche Krankenversicherung beziehungsweise für den Beitrag grundsätzlich eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – unabhängig davon, ob Sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
  • Einkünfte, die über den Grenzwert hinausgehen, bleiben beitragsfrei.
  • Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sind damit gedeckelt.

2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.175,00 Euro monatlich.

Für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, gilt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen in Höhe von 1,7 Prozent im Jahr 2024 Dies gilt für:

  • Geringverdiener wie Auszubildende mit einem Brutto-Arbeitsentgelt bis 325 Euro monatlich
  • Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II
  • Behinderte Menschen in Werkstätten und Einrichtungen
  • Empfänger von Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld
  • Versicherte, deren Mitgliedschaft bei einem Wehrdienst oder einer Eignungsübung fortbesteht
  • Versicherte, die ein freiwilliges soziales, ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten

Auf weitere beitragspflichtige Einnahmen dieser Versicherten wird der aktuelle Beitrag der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER angewendet.

Führt die Deutsche Rentenversicherung Ihre Beiträge direkt an die Krankenkasse BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER ab, gilt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ab dem 01.03.2024. Gleiches gilt für Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten), die von der Zahlstelle an die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER gezahlt werden.

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Versicherte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit und für Rentner, deren Beitrag sich aus der gesetzlichen Rente berechnet.

Der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen ist bei Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld – wie zum Beispiel Arbeitssuchende – entscheidend.

In der Ausbildung zahlen Sie neben Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auch Krankenversicherung. Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrer Ausbildungsvergütung ab. Der Prozentsatz zur Berechnung Ihrer Krankenkassen-Beiträge ist der gleiche wie bei ausgelernten Arbeitnehmern. Die Hälfte übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Wann Sie von den Beiträgen befreit werden, erfahren Sie in unserer Übersicht für Azubis und Studenten. Dort erläutern wir außerdem, wann für Studierende eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Sind Sie selbstständig und freiwillig krankenversichert, zahlen Sie den gesamten Beitrag für die Krankenversicherung. Ihr Vorteil beim gesetzlichen Krankenversicherungsschutz besteht in der finanziellen Entlastung durch stabile Beiträge, die sich an Ihren Einkünften orientieren. Sinkt Ihr Einkommen in der Selbstständigkeit einmal, passen wir die zu zahlenden Beiträge an. Zudem können Sie Ihre Familie kostenfrei mitversichern.

Ihre Vorteile bei der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Beitragsfreiheit für den zusätzlichen Krankenkassen-Beitrag besteht nur, wenn Versicherte Kranken-, Mutterschafts-, Eltern- oder Betreuungsgeld beziehen. Werden daneben weitere Einnahmen erzielt, findet der kassenindividuelle Beitrag Anwendung.