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Infos zum Corona-Test, Hygiene und mehr +++ Coronavirus – so erreichen Sie uns! +++ Ihr Datenschutz bei persönlichen Fragen an uns
Corona: Worauf Sie sich verlassen können
Das Coronavirus ist Thema Nummer 1 auf allen Kanälen. Eine Meldung jagt die nächste, da verliert man schnell den Überblick. Deshalb haben wir Ihnen nur die wichtigsten Infos auf einen Blick zusammengestellt.
- Selbstverständlich übernehmen wir bei begründetem Verdacht die medizinisch notwendige Diagnostik und Versorgung. Der Test wird bezahlt, wenn die vom Robert Koch Institut formulierten Kriterien vorliegen.
- Einfach aber wirksam: Mit diesen 10 wichtigsten Hygienetipps für den Alltag beugen Sie Infektionen vor und halten Viren auf Abstand.
- Das Bundesministerium für Gesundheit informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Dort finden Sie auch Antworten auf die häufigsten Fragen, die wichtigsten Rufnummern und weiterführende Links.
- Die Nummer Ihres zuständigen Gesundheitsamtes finden Sie hier.
- Bei medizinischen Fragen können sich Versicherte der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auch rund um die Uhr an unser Gesundheitstelefon wenden: 0521 5228-7799. Bitte halten Sie beim Anruf Ihre Gesundheitskarte bereit.
So erreichen Sie uns
Aufgrund der aktuellen Lage sind unsere Geschäftsstellen bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Die Maßnahme ist zum Schutz unserer Kunden und unserer Mitarbeiter, damit wir auch in diesen schwierigen Zeiten handlungsfähig für Sie bleiben und wichtige Prozesse aufrechterhalten (z. B. Behandlungs- Kranken- und Pflegegeldzahlungen).
Doch natürlich sind wir für Sie da. Sie erreichen uns wie gewohnt telefonisch unter 0800 0 255 255, per E-Mail, App oder unser Kontaktformular sowie per Post an:
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Postfach 14 01 60
33621 Bielefeld
Auch unsere Hausbriefkästen an den Geschäftsstellen in Bielefeld und Friedrichshafen werden regelmäßig geleert.
Datenschutz im Dialog
Täglich führen wir telefonisch oder vor Ort Gespräche, in denen es um sensible Gesundheitsdaten geht. Doch können wir immer sicher sein, dass unser Gesprächspartner tatsächlich die Person ist, für die er sich ausgibt? Seit dem 06.02.2020 regelt eine neue Richtlinie die „Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten … vor unbefugter Kenntnisnahme“ (§ 217f 4b SGB V). Damit sind wir zur eindeutigen Authentifizierung unserer Kunden verpflichtet. Das bedeutet konkret für Sie: Kommen Sie mit einer persönlichen Frage in unsere Geschäftsstelle, legen Sie bitte Ihren Ausweis oder ein vergleichbares Dokument vor. Bei einem Anruf halten Sie bitte Ihre Gesundheitskarte bereit. Denn erst nach erfolgreicher Authentifizierung dürfen wir personenbezogene Auskünfte geben, selbst bei scheinbar „banalen“ Fragen, z.B. ob ein Antrag eingegangen ist. Auch Angaben zu Familienmitgliedern sind nur möglich, wenn eine Vollmacht oder Betreuung vorliegt. Ist keine Authentifizierung möglich, können wir nur allgemein beraten – zum Schutz Ihrer Daten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Stand: März 2020
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