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Die elektronische Patientenakte: ePA für alle

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) – ein entscheidender Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Die ePA ermöglicht Ihnen einen schnellen digitalen Austausch von Gesundheitsdaten mit Arztpraxen, Kliniken oder Apotheken. Sie entscheiden, ob Sie die ePA nutzen möchten, welche Daten gespeichert werden und wer diese einsehen darf.

Inhaltsverzeichis

Inhaltsverzeichnis

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der zentrale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Ob Arztberichte, Medikationspläne, Impfstatus und vieles mehr: Mit der ePA haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen immer griffbereit. So können beispielsweise Mehrfachuntersuchungen vermieden, Medikamente sicherer abgestimmt und Notfalldaten schnell eingesehen werden.

Gesundheitsdaten praktisch & sicher ein Leben lang in der ePA-App aufbewahren

Schauen Sie sich in diesem kurzweiligen Video an, wie die ePA aufgebaut ist und was sie alles kann.

Ab 2025 kommt die ePA für alle

Bisher war es so, dass Versicherte eine elektronische Patientenakte bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Ab 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA durch die Krankenkasse angelegt. Die ePA ist für Sie kostenlos und die Nutzung freiwillig. Wenn Sie aus einem bestimmten Grund keine ePA möchten, können Sie auch widersprechen (Opt-Out-Regelung). Vielleicht haben Sie dazu schon einen Brief von uns bekommen? Ansonsten trifft er im Laufe des Monats bestimmt bei Ihnen ein. In diesem Brief gibt es einen einfachen und schnellen Weg zum Widerspruch. Doch selbst wenn Sie nicht widersprechen und eine ePA für Sie angelegt wird, bleibt die Nutzung freiwillig. Sie entscheiden selbst, ob oder wann Sie die ePA einsetzen und wer Zugriff auf Ihre Daten bekommt.

Welche Vorteile bietet die ePA? 

Der digitale Datenaustausch kann dabei helfen, Ihre medizinische Versorgung zu verbessern. Durch den Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten in Ihrer ePA unterstützen Sie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und andere dabei, die bestmögliche therapeutische Entscheidung treffen zu können, unerwünschte Wirkungen abzuwenden sowie unnötige Behandlungen oder Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Statt Behandlungsunterlagen zu Hause oder in verschiedenen Praxen haben Sie, aber auch Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, alle wichtigen Dokumente an einem Ort sicher verfügbar. In der ePA können Sie außerdem Hinweise auf wichtige persönliche Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenerklärung oder Organspendeausweis hinterlegen.

Informationen zur elektronischen Patientenakte

Ob zu Technik oder Sicherheit, zu Funktionen oder Rechtlichem: Auf unserer Service-Seite zur ePA  haben wir viele Informationen für Sie zusammengestellt und beantworten die häufigsten Fragen.

Die für 2025 geltenden Informationen für die elektronische Patientenakte nach § 343 SGVB V beschreiben auch genau, welche Regelungen dann für Leistungserbringende wie Arztpraxen und Kliniken gelten. Sie können die Informationen hier herunterladen.

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