So wichtig & sinnvoll sind IGeL
IGeL – das sind „Individuelle Gesundheitsleistungen“, also medizinische Maßnahmen, die Sie beim Arzt selbst bezahlen müssen – oder besser nicht.
Immer wieder werden Patienten, bevorzugt bei Vorsorge- und Routineuntersuchungen, von ihrem Arzt angesprochen, dass gerade jetzt eine ergänzende Diagnostik wichtig wäre, weil … Da die Krankenkassen diese Untersuchung nicht übernehmen würden, sei der Betrag bitte an der Rezeption zu bezahlen. Oder der Arzt bietet eine besondere Therapie an, genau richtig bei diesen Beschwerden – doch leider keine Kassenleistung. Was tun? Viele fühlen sich in solchen Situationen verunsichert. Schließlich geht es um die eigene Gesundheit und der Arzt ist doch der Fachmann dafür. Die Antwort ist einfach: erst informieren, dann entscheiden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, denn IGeL sind nicht dringend notwendig.
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Ihr Arzt kann sie Ihnen zusätzlich anbieten und privat in Rechnung stellen: von besonderer Früherkennung über spezielle Therapien bis zu kosmetischen Behandlungen. Er muss Sie aber vor der Behandlung über Kosten und Risiken aufklären. IGeL können im Einzelfall gut und passend sein, doch oft fällt die Schaden-Nutzen-Bilanz eher negativ aus.
Gut informiert entscheiden
Der IGeL-Monitor bietet umfangreiche Informationen rund um das Thema. Dort finden Sie fundierte Erläuterungen zu einzelnen Leistungen. Es wird beschrieben, wie die Maßnahme durchgeführt wird, wann sie sinnvoll sein kann, aber auch, welche Risiken bestehen. Der IGeL-Monitor bewertet die Leistungen auf Basis wissenschaftlicher Studien, informiert über die Kosten und welche vergleichbaren Maßnahmen die GKV übernimmt. Mit diesem Wissen können Sie besser entscheiden, ob die angebotene Leistung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist. Außerdem gibt der IGeL-Monitor konkrete Tipps, wie Sie mit IGeL-Angeboten in der Arztpraxis umgehen können. Denn neben Aufklärung und Bedenkzeit ist Ihr Arzt verpflichtet, vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.
Lassen Sie sich von der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER beraten
Fragen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der BKK GS, bevor Sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme möglich, z. B. wenn bestimmte Risikofaktoren vorliegen, oder wir Verträge für besondere Behandlungsmethoden geschlossen haben. Vielleicht stellt sich auch heraus, dass der Arzt aus ganz anderen Gründen eine Privatrechnung ausstellen will. Theoretisch kann ein Arzt Ihnen so gut wie jede ärztliche Leistung als IGeL anbieten, wenn er sie nicht über die BKK-Gesundheitskarte abrechnen kann – etwa weil ihm dafür die kassenärztliche Zulassung fehlt, oder die IGeL lukrativer ist als eine vergleichbare Regelversorgung. Häufig angeboten werden zum Beispiel:
- Glaukom-Früherkennung
- OCT zur Früherkennung einer altersbedingten Makuladegeneration
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Stoßwellentherapie (bei Kalkschulter, Fersenschmerz, Tennisarm)
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- Laser-Behandlung von Krampfadern
Wenn für diese Leistungen eine Privatrechnung ausgestellt wurde, handelt es sich um eine IGeL, die nachträglich nicht mehr von uns erstattet werden kann.
Warum bezahlt die Krankenkasse diese Leistungen nicht?
Welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden dürfen, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Im G-BA haben Vertreter von Ärzten und Krankenhäusern sowie Vertreter der Krankenkassen gleichberechtigtes Stimmrecht. Das Gremium prüft nach wissenschaftlichen Kriterien, ob die Anforderungen für eine Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV vorliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine neuen Maßnahmen zu Lasten der Krankenkassen angewendet werden, deren Nutzen nicht wirtschaftlich und wissenschaftlich nachgewiesen und die möglicherweise mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind.
Stand: Dezember 2017
Das könnte Sie auch interessieren:
Artikel teilen auf