Organspende – entscheiden Sie selbst!
In Deutschland gilt die Zustimmungsregelung in der Organspende: Entweder entscheiden Sie selbst, ob Sie Spender sein möchten, oder Ihre Angehörigen müssen es im Notfall tun.
Text: Karen Cop
Die Zustimmungsregelung in Deutschland
Etwa 9.500 stehen auf der Warteliste der Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, um weiterleben zu können oder die Chance auf ein besseres Leben zu bekommen. Doch in Deutschland gilt die Zustimmungsregelung, die uneingeschränkte Selbstbestimmung zur Grundlage hat. Das heißt, die Bundesbürger müssen zu Lebzeiten entscheiden, ob sie nach ihrem sicheren Hirntod mit einer Organtransplantation einverstanden sind. Wenn sie keine Entscheidung hinterlegen, werden die nächsten Angehörigen befragt.
Zum Glück haben in den letzten Jahren zunehmend mehr ihre Entscheidung für eine Organspende getroffen, wie eine repräsentative Umfrage der BzGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei 4.001 Bundesbürgern ergab: 62 Prozent! 56 Prozent waren es bei der Befragung 2018/19. „Immer mehr Menschen halten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung fest“, zeigt sich Prof. Dr. Heidrun Thaiss erleichtert. Ihr Anteil stieg von 39 Prozent auf aktuell 44 Prozent. Wobei 16 Prozent einen Widerspruch in den Organspendeausweis eingetragen haben. Die häufigsten Kontrapunkte: generelle Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, Religion und Spiritualität, und – mit 23 Prozent ebenso häufig – „Angst vor Missbrauch“.
Rettende Nachricht für Manja
Dabei sind es Menschen wie Manja Elle, deren Nieren durch einen angeborenen Gendefekt stark geschädigt sind. „Eine Heilung dafür gibt es nicht. In meiner Familie hat sonst niemand diese Krankheit. Es ist aber so, dass meine Eltern beide Träger des Gendefekts sind, obwohl sie selber gesund sind. Beide haben das an mich vererbt und so ist bei mir die Krankheit ausgebrochen. Ich hatte also einfach Pech.“ Sie stand elf Jahre auf der Warteliste, bis endlich die rettende Nachricht kam, dass eine Spenderniere für sie gefunden wurde, und es zur Organtransplantation kam.
Transplantation in akuter Not
Und jeder kann in eine Notsituation geraten, in der nur eine Organspende das eigene Leben retten kann, so wie Sascha Koch, der sich deshalb entschieden hat, dem im Normalfall anonym bleibenden Organempfänger ein Gesicht zu geben und seine Geschichte zu erzählen. Er wäre nach einer Pilzvergiftung fast gestorben. Erst dachte Koch noch: „ Jetzt gehts dir noch zwei, drei Tage schlecht und dann ist es aber wieder gut.“ Dann griff das Pilzgift seine Leber an, sodass die Ärzte ihm eröffnen mussten: „Ohne eine Transplantation werden Sie sterben.“ Er konnte da noch nicht glauben, dass nur ein Spenderorgan ihn retten kann, doch dann funktionierten auch seine Nieren nicht mehr richtig, sein Gehirn wurde vergiftet. Seine ganze Geschichte erzählen Sascha Koch und seine Frau in diesem Film.
Hilfe für Ärzte und Angehörige
Für Ärzte ist es in einem Fall wie dem Sascha Kochs wichtig, so schnell wie möglich handeln zu können. Ihnen hilft es, wenn sie im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung gleich sehen können, welche Entscheidung der Patient getroffen hat. Und es erleichtert nicht nur die Ärzte, sondern vor allem auch die Angehörigen. Einen wie Heiner Röschert, der durch einen Autounfall seine beiden Kinder verlor und vom Oberarzt auf die Möglichkeit einer Organspende angesprochen wurde: „Ich weiß noch, dass es in dem Moment für mich eine absolute Erleichterung war, zu wissen, dass Felix den Organspendeausweis hatte. In der gesamten Situation, in der ich mich damals befunden habe, wäre es unmöglich gewesen, eine klare Entscheidung zu treffen.“ Er konnte in Ruhe Abschied nehmen. Später erfuhr er, dass vier Menschen Organe seines Sohnes erhalten hatten und die Transplantationen erfolgreich waren. „Meine Kinder sind tot und niemand kann das ändern. Aber in meiner Trauer war es eine positive Mitteilung“, blickt der Vater zurück. Heiner Röschert gründete 2016 das „Netzwerk für Angehörige von Organspendern“. Es unterstützt in Situationen wie seiner. Und er selbst spricht öffentlich, weil er erreichen will, „dass die Organspender mit dem notwendigen Respekt und Dank unserer Gesellschaft gewürdigt werden; ebenso wie jeder, der Leben rettet.“
Widerspruchsregelung im Ausland
Ab 2022 wird es einem Beschluss des Bundestags entsprechend möglich sein, seine Entscheidung online festzulegen. Bis dahin sollte jeder seinen Organspendeausweis möglichst bei sich tragen, um im Fall des Falles Sicherheit für alle zu schaffen. Auf der Homepage Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER finden Sie Links, die Sie zu Ihrem Ausweis führen, falls Sie noch keinen haben. Oder wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen, weil Sie sich jetzt anders entscheiden oder Ihren alten verloren haben.
Und Achtung, falls Sie ins Ausland reisen: Wenn ein Bundesbürger dort verstirbt, wird er nach den Regeln des jeweiligen Landes behandelt. In vielen, darunter Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich und Spanien, gilt die Widerspruchsregelung. Wer kein Gewebe- oder Organspender sein möchte, sollte einen entsprechenden Ausweis in der Landessprache mitführen. Sie erhalten ihn hier.
Zur Autorin: Die Gesundheitsjournalistin Karen Cop hat ihre Entscheidung lange vor sich hergeschoben so wie jeden Gedanken zum eigenen Tod. Seit einigen Jahren ist ihr Organspendeausweis jedoch immer im Portemonnaie.
Stand: Dezember 2020
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