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Befreiung von Zuzahlungen +++ Nur noch wenige Tage: Unsere Weihnachtsaktion 2024 +++ Grippeschutz

Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:

Erfahren Sie hier mehr über aktuelle Aktionen, Leistungen und Infos für Sie von Ihrer BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER.

Befreiung von Zuzahlungen

Für viele medizinische Leistungen fallen für Versicherte gesetzliche Zuzahlungen an, z. B. für Arzneimittel oder Krankenhausbehandlungen. Damit niemand finanziell überfordert wird, gibt es eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen. Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen einer Familie. Bei einer schwerwiegenden chronischen Krankheit verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 %. Wie hoch Ihre individuelle Belastungsgrenze ist, können Sie mit unserem Zuzahlungsrechner ermitteln.

Haben Ihre Zuzahlungen diese Grenze erreicht, können Sie sich für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Wichtig ist, alle Zuzahlungsbelege zu sammeln, die Sie dann zusammen mit dem Antrag auf Befreiung bei uns einreichen. Auch eine Vorabbefreiung für ein Kalenderjahr ist möglich. Wie das geht, wo Sie den Antrag auf Befreiung finden und weitere Informationen zu den Zuzahlungen lesen Sie hier.

Nur noch wenige Tage: Unsere Weihnachtsaktion 2024

Noch bis zum 10.12.2024 können Sie ein Weihnachtspäckchen packen – und damit Kindern ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Wir sammeln wieder Päckchen für den Kinderschutzbund Friedrichshafen und das Westfälischen Kinderdorf Lipperland. Die Kinder freuen sich besonders über Ihre und unsere zusätzlichen Weihnachtsgeschenke. Sie können Ihre Päckchen in unseren Kundencentern in Friedrichshafen und Bielefeld sowie in der City-Geschäftsstelle in Bielefeld abgeben. Oder uns per Post noch bis zum 12.12.2024 zuschicken. Bitte vermerken Sie auf Ihrem Päckchen, was es enthält und für welches Alter es geeignet ist.

Erzählen Sie gerne auch Ihren Freunden, Nachbarn oder Kollegen von unserer Weihnachtaktion. Denn: Je mehr Päckchen, desto größer die Freude! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Grippeschutz

Die kalte Jahreszeit ist auch Erkältungszeit mit Husten, Schnupfen, Hals- und Gliederschmerzen. Während ein Erkältung meist nach einigen Tagen wieder abklingt, kann die „echte“ Grippe (Influenza) problematisch werden. Der lange Krankheitsverlauf schwächt den Patienten, Komplikationen wie Lungen- oder Herzmuskelentzündung können folgen.

Für bestimmte Personengruppen stellt das Grippevirus eine besondere gesundheitliche Gefahr dar. Eine jährliche Grippeimpfung wird für über 60-Jährige, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie für Schwangere und Berufsgruppen mit viel Publikumskontakt (z. B. Lehrkräfte oder medizinisches Personal) empfohlen. Doch auch für andere kann eine Grippe zum Gesundheitsrisiko werden, das sich mit einer Schutzimpfung vermeiden lässt. Deshalb übernimmt die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER die Grippeimpfung für alle Versicherten.

Öffentliche Bekanntmachung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat den 34. Satzungsnachtrag der Krankenversicherung der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER vom 21.10.2024 genehmigt. Die Satzung tritt nach den Vorgaben des Bescheids in Kraft.

Die Bekanntmachung und die aktuelle Satzung finden Sie auf unserer Homepage.

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